Startseite / Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

VERHALTENSKODEX

Einführung

Der Vorstand (der „Vorstand“) von Bentley Systems, Incorporated („Bentley Systems“) hat einen Compliance-Ausschuss auf Managementebene eingerichtet, der den Vorstand und seinen Prüfungsausschuss bei der Umsetzung und Überwachung dieses Verhaltenskodex (der „Kodex“) unterstützt und sicherstellt, dass dieser Kodex allen Angestellten, Führungskräften und Vorstandsmitgliedern von Bentley Systems und seinen Tochtergesellschaften (zusammenfassend als „Unternehmen“ bezeichnet) klar vermittelt wird. Die Mitarbeitenden, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder des Unternehmens werden hier einzeln und gemeinsam als „Mitarbeitende“ bezeichnet. Von den Mitgliedern der erweiterten Belegschaft des Unternehmens (Zeitarbeiter, Praktikanten, Trainees) und anderen Personen, die unter Vertrag genommen werden, um Arbeiten oder Dienstleistungen für Bentley zu erbringen, wird erwartet, dass sie den Kodex befolgen, und sie werden für die Zwecke dieses Kodex auch als „Mitarbeitende“ in Bezug auf ihre Arbeit für Bentley betrachtet. 

Der Kodex wurde entwickelt, um die Fähigkeit des Unternehmens zu verbessern, erfolgreich im Wettbewerb zu bestehen, indem er einen angemessenen Standard für das Geschäftsgebaren zum Schutz des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden festlegt. Der Kodex muss von jedem Mitarbeitenden befolgt werden. Der Kodex bezieht sich auf viele Arten von Aktivitäten und Verhaltensweisen, die, falls sie von Mitarbeitenden ausgeübt werden, das Unternehmen und seine Mitarbeitenden einer Haftung aussetzen könnten. Verstöße gegen den Kodex können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis nach sich ziehen. Es liegt in der Verantwortung jedes Mitarbeitenden, den Kodex einzuhalten und mutmaßliche Verstöße gegen den Kodex wie hier beschrieben zu melden. Der Kodex soll die anderen Verpflichtungen, die Mitarbeitende gegenüber dem Unternehmen haben können, weder verringern noch einschränken, einschließlich Verpflichtungen, die im Personalhandbuch des Unternehmens (wie unten definiert) und in der Richtlinie zum Insiderhandel dargelegt sind, die Richtlinien zum Geschäftsgebaren enthalten, die diesen Kodex ergänzen und zusätzlich zu ihm gelten. Der Begriff „Personalhandbuch“ bezieht sich auf das lokale Personalhandbuch eines Mitarbeitenden (in seiner jeweils gültigen Fassung) oder, falls kein lokales Personalhandbuch vorhanden ist, auf das Personalhandbuch des Unternehmens (in seiner jeweils gültigen Fassung). Im Falle der nicht angestellten Vorstandsmitglieder des Unternehmens unterliegt die Einhaltung dieses Kodex den Bestimmungen der Organisationsdokumente des Unternehmens und jeglicher Vereinbarungen von Aktionären mit dem Unternehmen. 

BITTE LESEN SIE DIE NACHSTEHENDEN BESTIMMUNGEN DES KODEX SORGFÄLTIG DURCH. ALLE MITARBEITENDEN SIND AUFGRUND IHRER FORTBESTEHENDEN BESCHÄFTIGUNG BEI DEM UNTERNEHMEN AN DEN KODEX GEBUNDEN, DER VON ZEIT ZU ZEIT DURCH DAS UNTERNEHMEN GEÄNDERT WERDEN KANN. NACHDEM SIE DEN KODEX GELESEN HABEN, KLICKEN SIE BITTE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „BESTÄTIGT“ AM ENDE DES KODEX, UM ZU BESTÄTIGEN, DASS SIE DEN KODEX GELESEN HABEN, DASS SIE AN DEN KODEX GEBUNDEN SIND, DASS SIE SEINE BESTIMMUNGEN VERSTANDEN HABEN UND DASS DIE VERLETZUNG EINER BESTIMMUNG DES KODEX EIN GRUND FÜR DISZIPLINARISCHE MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES, SEIN KANN. DAS UNTERNEHMEN BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, ÄNDERUNGEN AN DEM KODEX VORZUNEHMEN. DIE MITARBEITENDEN MÜSSEN DEN KODEX JÄHRLICH IM RAHMEN DER JÄHRLICHEN COMPLIANCE-SCHULUNGEN DES UNTERNEHMENS LESEN UND ANERKENNEN.

Verwaltung und Disziplinarmaßnahmen

2.1 Richtlinien und Verfahren.
Die Richtlinien und Verfahren des Unternehmens wurden im Laufe der Zeit entwickelt und werden regelmäßig überarbeitet, wenn dies erforderlich ist oder anderweitig als notwendig oder angemessen erachtet wird. Jeder Mitarbeitende muss sie verstehen und befolgen. Der Kodex dient als Leitfaden für Mitarbeitende, die mit rechtlichen oder ethischen Fragen konfrontiert sind. Der Kodex ist jedoch nicht allumfassend, und wir erwarten nicht, dass der Kodex alle möglichen Fragen beantwortet, die sich im Laufe der Geschäftstätigkeit ergeben könnten. Das Unternehmen erwartet von seinen Mitarbeitenden, dass sie jederzeit ihr eigenes Urteilsvermögen einsetzen, um die hohen ethischen Standards einzuhalten, denen das Unternehmen verpflichtet ist. Wenn Sie Bedenken bezüglich einer ethischen Situation haben oder sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Verhalten den Verhaltensnormen des Unternehmens entspricht, sind Sie dafür verantwortlich, sich an Ihre Vorgesetzten oder Manager und gegebenenfalls an die Rechtsabteilung des Unternehmens zu wenden und alle Fragen zu stellen, die Sie für notwendig erachten, um die Erwartungen des Unternehmens an Sie zu verstehen. Es gibt keinen Konflikt oder Widerspruch zwischen guten Geschäftspraktiken und guten ethischen Grundsätzen.

2.2 Compliance-Ausschuss.

Der Compliance-Ausschuss setzt sich aus fünf Führungskräften des Unternehmens zusammen, die vom Vorstand von Zeit zu Zeit ernannt werden, wobei einer von ihnen zum Vorsitzenden des Compliance-Ausschusses ernannt wird. Die Liste der Mitglieder des Compliance-Ausschusses wird von der Rechtsabteilung des Unternehmens separat geführt. Die Hauptaufgabe des Compliance-Ausschusses besteht darin, den Vorstand bei der Umsetzung und Überwachung der Einhaltung des Kodex zu unterstützen und den Kodex von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und zu modifizieren, um auf Veränderungen im rechtlichen und geschäftlichen Umfeld des Unternehmens zu reagieren. Der Compliance-Ausschuss ist auch für die Schulung der Kollegen im Hinblick auf den Kodex verantwortlich. Der Compliance-Ausschuss muss über potenzielle Verstöße gegen den Kodex und andere Probleme auf dem Laufenden gehalten werden. Bei Bedarf oder auf Ersuchen des Vorstands, einschließlich seines Prüfungsausschusses, oder des Chief Executive Officer oder des Leiters der Rechtsabteilung kann der Compliance-Ausschuss speziell angewiesen werden, Untersuchungen von Berichten, die im Rahmen des Kodex gemacht werden, zu koordinieren oder anderweitig zu verwalten. Der Compliance-Ausschuss führt ein Protokoll über alle Aufzeichnungen, die sich auf die im Rahmen des Kodex gemachten Meldungen beziehen, und verfolgt deren Eingang, Untersuchung und Lösung sowie die Antwort an die Person, die die Meldung macht. Das Unternehmen bewahrt Kopien der Berichte und des Protokolls des Compliance-Ausschusses für einen Zeitraum von zehn Jahren auf, es sei denn, der Leiter der Rechtsabteilung teilt eine längere Aufbewahrungsfrist mit.

2.3 Verfahren zur Meldung von Verstößen gegen den Kodex und von Bedenken in Bezug auf die Rechnungslegung.
Sie sind verpflichtet, das Unternehmen auf jede Situation aufmerksam zu machen, in der gegen den Kodex verstoßen wird oder von der Sie glauben, dass ein solcher Verstoß droht. Sie sollten eine Meldung machen, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Praxis oder ein Verfahren des Unternehmens oder die Handlungen eines Mitarbeitenden gegen ein Gesetz, eine Vorschrift oder Regelung, die Unternehmensrichtlinien oder die Grundsätze oder Praktiken der Rechnungslegung oder Rechnungsprüfung verstoßen. Sie sollten auch alle mutmaßlichen Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeitende melden, die Meldungen in gutem Glauben machen. Sie sind vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wenn Sie in gutem Glauben einen Hinweis geben, unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung. Sie werden dazu ermutigt, mit Vorgesetzten und Führungskräften über tatsächliches oder vermutetes illegales oder unethisches Verhalten zu sprechen und wenn Sie Zweifel über die beste Vorgehensweise in einer bestimmten Situation haben. Jeder Vorgesetzte oder jede Führungskraft, der/die einen Bericht über einen Verstoß im Sinne dieses Abschnitts erhält, muss diesen unverzüglich dem Compliance-Ausschuss melden.

Neben der Kontaktaufnahme mit Ihren Vorgesetzten und Führungskräften können Sie Verstöße, vermutete Verstöße oder Bedenken auf eine der folgenden Arten mitteilen:

  • Senden Sie eine Nachricht über eine speziell eingerichtete, extern verwaltete Website, die unter der URL https://www.openboard.info/BSY verfügbar ist. Diese Meldeseite ist 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verfügbar. Als Mitarbeitender wird Ihre Anonymität durch den Webseitendienst des Drittanbieters gewährleistet, es sei denn, Sie entscheiden sich, Ihre Identität anzugeben.
  • Senden Sie ein Schreiben an den Compliance-Ausschuss unter der folgenden Adresse:
    Bentley Systems, Incorporated Compliance Committee 685 Stockton Drive Exton, PA 19341, Vereinigte Staaten

Bentley verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bewertung jeder Meldung und gegebenenfalls zur Durchführung einer Untersuchung der Angelegenheit durch die zuständige(n) Abteilung(en) (z. B. Rechts-, Compliance- oder Personalabteilung usw.). Berichte und Untersuchungen werden dem Compliance-Ausschuss und dem Vorstand gemeldet.

Darüber hinaus können die oben genannten Meldeverfahren für Beschwerden und Bedenken in Bezug auf die Rechnungslegung, die internen Kontrollen der Rechnungslegung oder die Rechnungsprüfung genutzt werden, wie in Anhang A näher beschrieben. Nach Erhalt einer solchen Meldung, in die die Geschäftsleitung des Unternehmens verwickelt ist oder die eine tatsächliche oder potenzielle Falschmeldung oder einen Verlust für das Unternehmen zur Folge haben könnte, die/der sich wesentlich auf den Ruf oder den Jahresabschluss des Unternehmens auswirken könnte, muss der Compliance-Ausschuss diese Meldung an den Prüfungsausschuss weiterleiten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Meldung nicht angemessen und rechtzeitig bearbeitet wird, oder wenn Sie den Vorstand anderweitig direkt kontaktieren möchten, können Sie sich an den Prüfungsausschuss wenden, indem Sie ein an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtetes Schreiben an die oben angegebene Adresse des Unternehmens in Exton senden. Nach Erhalt einer Meldung, die unter diesen Absatz fällt, muss der Prüfungsausschuss unverzüglich entscheiden, ob eine Untersuchung eingeleitet werden soll.

Sofern dies nicht für die Durchführung einer angemessenen Untersuchung erforderlich ist oder durch ein gerichtliches oder sonstiges rechtliches Verfahren erzwungen wird, schützt das Unternehmen die Identität eines Mitarbeitenden, der ein mögliches Fehlverhalten meldet und um vertrauliche Behandlung seiner Identität bittet. Das Unternehmen unternimmt auch angemessene Anstrengungen, um die Identität der Person, über die oder gegen die eine Anschuldigung erhoben wird, zu schützen, es sei denn, es wird festgestellt, dass ein Verstoß stattgefunden hat. Jede Person, die in irgendeiner Form an einer Untersuchung über ein mögliches Fehlverhalten beteiligt ist, darf keine Informationen gegenüber jemandem außerhalb der Untersuchung erörtern oder offenlegen, es sei denn, sie ist gesetzlich dazu verpflichtet oder holt ihren eigenen Rechtsbeistand ein, und es wird von ihr erwartet, dass sie bei jeder Untersuchung uneingeschränkt kooperiert. Soweit dies möglich ist, bestätigt das Unternehmen den Eingang von Meldungen.

Ungeachtet der Vertraulichkeitsanforderungen in diesem Kodex und ungeachtet anderer Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen (ob schriftlich oder anderweitig, einschließlich und ohne Einschränkung als Teil eines Arbeitsvertrags, einer Ausscheidungsvereinbarung oder einer ähnlichen Beschäftigungs- oder Vergütungsvereinbarung), die für derzeitige oder ehemalige Mitarbeitende gelten, hindert dieser Kodex derzeitige oder ehemalige Mitarbeitende nicht daran, mit einer staatlichen, bundesstaatlichen oder lokalen US-Regierungs- oder Strafverfolgungsbehörde, -Einrichtung oder -Einheit (zusammenfassend als „Regierungseinrichtung“ bezeichnet) in Bezug auf mögliche Verstöße gegen ein Gesetz oder eine Verordnung der USA auf staatlicher, bundesstaatlicher oder lokaler Ebene zu kommunizieren, zu kooperieren oder eine Beschwerde einzureichen oder anderweitig gegenüber einer Regierungseinrichtung offenzulegen, die im Rahmen der Whistleblower-Bestimmungen eines solchen Gesetzes oder einer solchen Verordnung geschützt sind, vorausgesetzt, dass (i) in jedem Fall solche Mitteilungen und Offenlegungen mit geltendem Recht vereinbar sind und (ii) die Informationen, die Gegenstand einer solchen Offenlegung sind, von dem gegenwärtigen oder ehemaligen Mitarbeitenden nicht durch eine Kommunikation erlangt wurden, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegt, es sei denn, eine solche Offenlegung dieser Informationen wäre ansonsten von einem Anwalt gemäß Titel 17 des CFR, § 205.3(d)(2), den geltenden staatlichen Verhaltensregeln für Rechtsanwälte oder anderweitig erlaubt. Jede Vereinbarung, die dem Vorstehenden widerspricht, wird hiermit von dem Unternehmen so angepasst, dass sie mit dem Vorstehenden übereinstimmt.

Jede andere interessierte Partei kann dem Unternehmen Verstöße oder mutmaßliche Verstöße gegen diesen Kodex, die hierin genannten Richtlinien oder andere geltende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorschriften oder Angelegenheiten der Rechnungslegung, der Kontrolle der internen Rechnungslegung oder der Rechnungsprüfung melden. Jeder solchen Meldung muss der Name der Person beigefügt werden, die die Meldung einreicht.

2.4 Disziplinarmaßnahmen.
Jeder Mitarbeitende, der gegen diesen Kodex oder die ethischen Standards des Unternehmens verstößt, muss mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die eine Verwarnung, Beurlaubung, Freistellung, Herabstufung oder sofortige Kündigung umfassen können. Alle Mitarbeitenden sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass bestimmte Handlungen und Unterlassungen, die durch die Unternehmensrichtlinien untersagt sind, gegen die Gesetze der USA und/oder anderer Länder, in denen wir tätig sind, verstoßen und zu zivilrechtlicher Haftung und Schadenersatz, behördlichen Sanktionen und/oder strafrechtlicher Verfolgung führen können.

2.5 Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.

Ein Mitarbeitender, der Vorfälle meldet, von denen er in gutem Glauben annimmt, dass es sich um Verstöße gegen diesen Kodex handelt, oder der dem Unternehmen oder einer staatlichen Stelle Informationen zur Verfügung stellt oder sie anderweitig bei einer Untersuchung im Rahmen dieses Kodex unterstützt, hat für seine Beteiligung keine Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen zu befürchten. Vergeltungsmaßnahmen stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen diesen Kodex dar und sollten umgehend gemeldet werden. Die Meldung und Untersuchung von Anschuldigungen über Vergeltungsmaßnahmen erfolgt nach den in diesem Kodex festgelegten Verfahren. Gegen jede Person, die nachweislich Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeitenden ergriffen hat, weil dieser in gutem Glauben eine Meldung gemacht oder an einer Untersuchung von Anschuldigungen beteiligt war, werden entsprechende Disziplinarmaßnahmen eingeleitet. Jede Inanspruchnahme dieser Meldeverfahren in böser Absicht oder in falscher oder leichtfertiger Weise wird jedoch als Verstoß gegen diesen Kodex gewertet.

2.6 Ausnahmen vom Kodex.

Jede Ausnahme von einer Bestimmung dieses Kodex für Führungskräfte oder Vorstandsmitglieder des Unternehmens muss vom Vorstand oder einem Ausschuss des Vorstands genehmigt werden und wird unverzüglich offengelegt, wenn und soweit dies nach geltendem Kapitalmarktrecht und/oder Börsenregeln erforderlich ist.

Geschäftsgebaren

3.1 Gutes Urteilsvermögen und hohe ethische Standards.
Mitarbeitende müssen alle geschäftlichen Angelegenheiten mit Ehrlichkeit, Fairness und Integrität erledigen. Diese Eigenschaften werden durch Wahrhaftigkeit und das Nichtvorliegen von Täuschung oder Betrug bewiesen. Jedes Versäumnis eines Mitarbeitenden, sich integer und redlich zu verhalten, stellt einen Verstoß gegen den Kodex dar und kann unter Umständen, wenn der Mitarbeitende einen persönlichen Vorteil aus dem Verstoß zieht, einen strafbaren Betrug darstellen.

Sie sind verpflichtet, bei Gesprächen, schriftlichen Mitteilungen und bei der Erstellung von Dokumenten für das Unternehmen jederzeit Sorgfalt walten zu lassen. Bei allen Untersuchungen oder Rechtsstreitigkeiten, an denen das Unternehmen beteiligt ist, hat die Gegenpartei das Recht, die Unterlagen des Unternehmens (in elektronischer Form und auf Papier) einzusehen, und jedes Wort, das Mitarbeitende schriftlich oder mündlich äußern, kann überprüft werden. Daher ist es wichtig, dass bei der schriftlichen Kommunikation, der Abfassung von Dokumenten (einschließlich E-Mails) und bei Gesprächen mit gesundem Menschenverstand und gutem Urteilsvermögen vorgegangen wird. Jede Kommunikation muss den Tatsachen entsprechen. Mutmaßungen, Übertreibungen und übertrieben anschauliche Formulierungen sollten vermieden werden. Grundsätzlich sollten Sie nichts sagen oder zu Papier bringen, was Sie nicht bereit wären, vor einem Richter oder Geschworenen zu wiederholen oder zu schildern.

3.2 Interessenkonflikte und Annahme von Geschenken.
3.2.1. Vermeidung von Interessenkonflikten. Mitarbeitende sollten Situationen vermeiden, die einen Konflikt zwischen ihren persönlichen Interessen und den Interessen des Unternehmens beinhalten oder beinhalten könnten. Ausnahmen von dieser Richtlinie können nur nach vollständiger Offenlegung sowie Prüfung und Genehmigung bestimmter oder allgemeiner Kategorien durch (i) den Compliance-Ausschuss (im Falle von Mitarbeitenden) oder (ii) den Vorstand oder einen seiner Ausschüsse (im Falle von Führungskräften oder Vorstandsmitgliedern) gemacht werden. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn Ihre Aktivitäten oder persönlichen Interessen die objektive Entscheidung, die für die Wahrnehmung Ihrer Verantwortung für das Unternehmen erforderlich ist, beeinflussen oder zu beeinflussen scheinen. Wie bei allen anderen Aspekten ihrer Aufgaben müssen Mitarbeitende, die mit Anwenderorganisationen, Zulieferbetrieben, Auftragnehmern, Wettbewerbern oder anderen Personen, die mit dem Unternehmen Geschäfte machen oder machen wollen, zu tun haben, im besten Interesse des Unternehmens handeln und dürfen keine persönlichen Präferenzen oder Vorteile in Betracht ziehen. Sie sind verpflichtet, Ihren Vorgesetzten unverzüglich und vollständig über eine mögliche Situation, die einen Interessenkonflikt mit sich bringen könnte, schriftlich zu informieren. Solche Situationen können beispielsweise folgende sein:

  • Besitz einer bedeutenden finanziellen Beteiligung an einem externen Unternehmen, das mit dem Unternehmen Geschäfte macht oder dies anstrebt oder ein Wettbewerber des Unternehmens ist, durch einen Mitarbeitenden oder, soweit dem Mitarbeitenden bekannt, durch ein Familienmitglied des Mitarbeitenden (der Besitz von weniger als 1 % eines börsennotierten Unternehmens wird in diesem Zusammenhang nicht als „bedeutend“ angesehen).
  • Tätigkeit als Direktor, leitender Angestellter, Partner, Berater oder in einer leitenden Position bei einem externen Unternehmen, das mit dem Unternehmen Geschäfte macht oder anstrebt oder ein Wettbewerber des Unternehmens ist, oder Beschäftigung in irgendeiner Funktion bei einem solchen Unternehmen.
  • Handeln als Broker, Makler, Vermittler oder anderweitig zugunsten eines Dritten bei Transaktionen, an denen das Unternehmen oder seine Interessen beteiligt sind oder sein könnten.
  • Beteiligung an einer Geschäftsentscheidung des Unternehmens, die ein Unternehmen betrifft, mit dem die betreffende Person oder ihre Familienangehörigen persönlich in Verbindung stehen, oder an einer Unternehmensentscheidung, die die Beschäftigung oder Anleitung eines Familienmitglieds beinhaltet.
  • Jede andere Vereinbarung, einschließlich familiärer oder anderer persönlicher oder finanzieller Beziehungen, die den Mitarbeitenden davon abhalten könnte, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln.

3.2.2. Entgegennahme von Geschenken und Zuwendungen durch das Unternehmen.
Mitarbeitende dürfen keine unangemessenen Geschenke, Zuwendungen, Gefälligkeiten oder Einladungen von Personen oder Geschäftsorganisationen anbieten, gewähren, erbitten oder annehmen, die mit dem Unternehmen Geschäfte machen oder machen wollen oder die ein Wettbewerber des Unternehmens sind. Zur Förderung dieser Richtlinie gilt Folgendes:

  • Die Mitarbeitenden dürfen im Zusammenhang mit der Erlangung von geschäftlichen Vorteilen oder der Vergabe von Aufträgen weder etwas von Wert anbieten noch annehmen, was außerhalb der genehmigten Vergütungsregelungen liegt.
  • Die Annahme eines Geschenks in Form von Bargeld oder Bargeldäquivalenten (z. B. Aktien oder andere marktgängige Wertpapiere) in beliebiger Höhe ist niemals zulässig.
  • Wenn ein Mitarbeitender im Namen des Unternehmens handelt, darf er neben seiner Vergütung durch das Unternehmen keinen weiteren Gewinn erzielen.
  • Siehe hierzu auch Abschnitt 3.4 „Bestechung, Provisionen, Zuwendungen und andere unzulässige Zahlungen oder Dienstleistungen“.

3.2.3. Unternehmensvermögen. Diebstahl, Fahrlässigkeit und Verschwendung haben direkte Auswirkungen auf die Rentabilität des Unternehmens. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und ihre effiziente Nutzung sicherzustellen. Das Unternehmen erkennt an, dass ein unwesentlicher Teil bestimmter Vermögenswerte des Unternehmens (z. B. Verbrauchsmaterial wie Briefpapier und andere Büromaterialien) von Mitarbeitenden für den persönlichen Gebrauch genutzt werden kann, aber eine übermäßige persönliche Nutzung von Unternehmensvermögen (einschließlich Verbrauchsmaterial und nicht verbrauchbarem Material wie physische Einrichtungen und Informationssysteme) ist verboten. Es ist verboten, Eigentum des Unternehmens missbräuchlich zu verwenden oder ohne entsprechende Genehmigung aus den Geschäftsräumen des Unternehmens zu entfernen. Zu den Vermögenswerten des Unternehmens gehören Sachvermögen, geistiges Eigentum wie Patente, Marken, geschäftliche und geschützte Informationen wie neue Produkte, Gehaltsinformationen und alle unveröffentlichten Finanzdaten und -berichte. Die unbefugte Verwendung oder Verbreitung dieser Informationen stellt einen Verstoß gegen diesen Kodex dar. Diese Richtlinie gilt auch für jegliches Eigentum, das vom Unternehmen für den eigenen Gebrauch entworfen, erstellt, erworben, geleast oder vervielfältigt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dateien, Referenzhandbücher, Benutzerhandbücher, Berichte, Formulare, Richtlinien, Computerprogramme und Software, Datenverarbeitungssysteme und Datenbanken. Weitere Einzelheiten zur Verwendung von Software und zur persönlichen Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet finden Sie im Abschnitt „Richtlinie für Informations- und Computersysteme“ dieses Kodex.

3.3 Wettbewerb und faire Behandlung.
Wir sind bestrebt, unsere Wettbewerber auf faire und ehrliche Weise zu übertreffen. Wir streben Wettbewerbsvorteile durch bessere Leistungen an, niemals durch unethische oder illegale Geschäftspraktiken. Der Diebstahl geschützter Informationen, der Besitz von Geschäftsgeheimnissen, die ohne Zustimmung des Eigentümers erlangt wurden, oder die Veranlassung einer solchen Offenlegung durch frühere oder gegenwärtige Mitarbeitende anderer Unternehmen ist verboten. Mitarbeitende sollten sich bemühen, die Rechte der Kunden, Zulieferer, Wettbewerber und Mitarbeitenden des Unternehmens zu respektieren und fair mit ihnen umzugehen. Kein Mitarbeitender darf sich durch Manipulation, Verheimlichung, Missbrauch von privilegierten Informationen, falsche Darstellung wesentlicher Tatsachen oder andere vorsätzliche unlautere Geschäftspraktiken einen unlauteren Vorteil verschaffen.

3.4 Bekämpfung von Korruption, Bestechung und unzulässigen Zahlungen oder Dienstleistungen.

Bestechung und Korruption werden bei uns nicht toleriert. Bentley hält sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung der Länder, in denen wir geschäftlich tätig sind. Es stellt einen Verstoß gegen den Kodex dar, wenn ein Mitarbeitender Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zuwendungen oder andere unzulässige Zahlungen oder Dienstleistungen anbietet oder annimmt, um ein gewünschtes Geschäftsergebnis zu erzielen. Das Anbieten oder Annehmen von Bestechungsgeldern, Schmiergeldern, Zuwendungen oder anderen unangemessenen Zahlungen oder Dienstleistungen sollte zu diesem Zweck als unfaire Praxis betrachtet werden und kann illegal sein. Mitarbeitende, die von der Forderung oder dem Angebot von Bestechungsgeldern, Schmiergeldern, Zuwendungen oder anderen unangemessenen Zahlungen oder Dienstleistungen erfahren, sind unabhängig davon, ob sie persönlich daran beteiligt sind oder nicht, verpflichtet, einen solchen Vorfall dem Compliance-Ausschuss zu melden. Mitarbeitende müssen regelmäßig an Schulungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption teilnehmen, um besser zu verstehen, was Bestechung und Korruption sind, wie risikoreiche Aktivitäten zu vermeiden sind und wie Bestechung und Korruption verhindert werden können. 

Es ist Mitarbeitenden nicht gestattet, einem Regierungsbeamten etwas von Wert anzubieten, um ihn zu beeinflussen oder um eine bevorzugte Behandlung für das Unternehmen zu erhalten. Alle Fragen zur Anwendung dieses Teils des Kodex sollten umgehend an den Leiter der Rechtsabteilung gerichtet werden.

Kein Mitarbeitender darf Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zuwendungen oder andere unzulässige Zahlungen oder Leistungen von Vertretern eines Unternehmens (wie z. B. von Anbietern oder Anwenderunternehmen) gewähren oder annehmen, um die Auftragsvergabe zu beeinflussen. Dieses Verbot gilt auch für die Erbringung oder den Erhalt von kostenlosen oder entschädigenden Leistungen, für die dem Empfänger normalerweise Kosten entstehen würden. Die Erbringung oder Inanspruchnahme kostenloser Leistungen kann zu einem Interessenkonflikt führen und unangemessen erscheinen, selbst wenn sie eigentlich vollkommen harmlos ist. Das Angebot einer solchen Bestechung, eines Schmiergeldes, einer Zuwendung oder einer anderen unzulässigen Zahlung oder Leistung muss umgehend dem Compliance-Ausschuss gemeldet werden.

Viele Mitarbeitende stellen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit Bewirtungsleistungen für Benutzerorganisationen, Anbieter und andere Personen außerhalb des Unternehmens zur Verfügung (oder sie erhalten Bewirtungsleistungen von diesen). Jegliche Bewirtung muss angemessen und darf nicht übermäßig sein. Es ist unmöglich, eine feste Regel für die Definition von „angemessener“ Bewirtung aufzustellen. Eine gute Möglichkeit, die Angemessenheit der Bewirtungsleistung zu beurteilen, besteht darin, sich zu überlegen, wie Sie die Bewirtung zu einem späteren Zeitpunkt einer Aufsichtsbehörde oder einem Ermittler erklären würden. Wenn die fragliche Bewirtung von solchem Ausmaß ist, dass sie als Faktor für eine geschäftliche Entscheidung wahrgenommen werden könnte, ist eine solche Bewirtung wahrscheinlich unangemessen und sollte vermieden werden. Beispiele für Bewirtungsleistungen, die als angemessen gelten, sind eine einmalige Einladung zu einer Sportveranstaltung oder ein Abendessen. Beispiele für Bewirtungsleistungen, die als unangemessen erscheinen würden, könnten kostenlose Reisen in Urlaubsgebiete sein, die nicht zu geschäftlichen Zwecken dienen, ferner die Bereitstellung von Dauerkarten für eine regelmäßige Sportveranstaltung und Ähnliches.

Dies ist ein Bereich, in dem alle Mitarbeitenden große Vorsicht walten lassen müssen. Es stellt einen Verstoß gegen den Kodex dar, wenn ein Mitarbeitender eine Rechnung genehmigt, ohne im zugehörigen Kaufantrag eine genaue Beschreibung der von dem Unternehmen erworbenen Dienstleistungen oder Waren anzugeben. Mitarbeitende müssen sich mit dem Leiter der Rechtsabteilung in Verbindung setzen, wenn sie im Rahmen dieses Kodex eine Frage zur Angemessenheit einer Zahlung oder einer Leistung haben, die sie in Erwägung ziehen oder die ihnen angeboten wurde.

3.5 Richtigkeit der Aufzeichnungen und Offenlegung.

Es gehört zu den Grundsätzen des Unternehmens, in allen Berichten und Dokumenten, die das Unternehmen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) und den Behörden der US-Bundesstaaten einreicht, sowie in allen anderen öffentlichen Mitteilungen des Unternehmens vollständige, faire, genaue, rechtzeitige und verständliche Angaben in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu machen.

Die Integrität, Verlässlichkeit und Genauigkeit der Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse des Unternehmens in allen wesentlichen Aspekten sind für den anhaltenden und zukünftigen Geschäftserfolg des Unternehmens von grundlegender Bedeutung. Als Unternehmen, dessen Aktien öffentlich gehandelt werden, unterliegt das Unternehmen außerdem einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die unsere Geschäftsunterlagen regeln, einschließlich der US-Wertpapiergesetze. Das Unternehmen muss seine finanziellen Aktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Rechnungslegungspraktiken aufzeichnen und allen staatlichen Stellen aktuelle, vollständige und genaue Informationen zur Verfügung stellen. Mitarbeitende dürfen das Unternehmen nicht dazu veranlassen, ein Geschäft in der Absicht abzuschließen, es in betrügerischer oder unrechtmäßiger Weise zu dokumentieren oder aufzuzeichnen. Darüber hinaus ist es keinem Mitarbeitenden gestattet, falsche oder unechte Unterlagen oder Buchungen für eine von dem Unternehmen getätigte Transaktion zu erstellen. Ebenso sind Mitarbeitende, die für die Buchhaltung und Finanzberichterstattung zuständig sind, dafür verantwortlich, dass alle Gelder, Vermögenswerte und Transaktionen in den Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen des Unternehmens korrekt erfasst werden.

3.6 Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Vorschriften.
 Die Einhaltung der Gesetze, und zwar sowohl nach Wortlaut als auch nach Geist, ist eine der Grundlagen, auf denen die ethischen Standards des Unternehmens beruhen. Bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens müssen die Mitarbeitenden die Gesetze der Länder, in denen wir tätig sind, respektieren und befolgen. Obwohl nicht von allen Mitarbeitenden erwartet wird, dass sie die Einzelheiten dieser Gesetze kennen, ist es wichtig, dass sie über die geltenden lokalen, bundesstaatlichen und nationalen Gesetze ausreichend informiert sind, um entscheiden zu können, wann sie die Rechtsabteilung des Unternehmens oder andere zuständige Mitarbeitende hinzuziehen müssen. Steht ein Gesetz im Widerspruch zu einer Richtlinie des Unternehmens oder zu diesem Kodex, müssen Sie sich an das Gesetz halten. Die Nichteinhaltung geltender Gesetze, Regeln und Vorschriften hat schwerwiegende Folgen, einschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und möglicher straf- und zivilrechtlicher Sanktionen.

Die Richtlinien des Unternehmens in Bezug auf den unzulässigen Handel mit Wertpapieren entnehmen Sie bitte unserer Richtlinie zum Insiderhandel.

3.7 Steuerhinterziehung.
Das Unternehmen verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen der Steuerhinterziehung. Das Unternehmen verpflichtet sich, bei allen geschäftlichen Transaktionen und Beziehungen integer zu handeln und alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung einzuhalten. Mitarbeitende und andere Personen, die Dienstleistungen für das Unternehmen erbringen oder im Namen des Unternehmens handeln, dürfen keine Handlungen vornehmen, die das Unternehmen veranlassen, eine Steuerhinterziehung zu begehen, oder die eine Steuerhinterziehung durch einen Dritten erleichtern. Steuerhinterziehung ist nicht dasselbe wie Steuervermeidung oder Steuerplanung. Steuerhinterziehung umfasst vorsätzliches und unredliches Verhalten. Steuervermeidung ist nicht illegal und bedeutet, im Rahmen der Gesetze Maßnahmen zu ergreifen, um die zu zahlenden Steuern zu minimieren oder die Steuererleichterungen zu maximieren. Dieser Kodex kann nicht auf die Komplexität aller geltenden Steuergesetze und -vorschriften eingehen, und Fragen zur Anwendung dieser Richtlinie sollten an die Rechtsabteilung verwiesen werden.

3.7.1. Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Beihilfe zur Steuerhinterziehung bedeutet, wissentlich an der Hinterziehung von Steuern durch eine andere Person beteiligt zu sein oder Maßnahmen zu ergreifen, um diese Steuerhinterziehung zu ermöglichen. Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung kann für das Unternehmen und die beteiligten Personen strafrechtliche Folgen haben.
Es ist allen Mitarbeitenden untersagt:

  • sich in irgendeiner Form an der Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach den geltenden Gesetzen eines Landes zu beteiligen,
  • die Begehung einer Steuerhinterziehung durch eine andere Person zu unterstützen, zu begünstigen, zu empfehlen oder zu veranlassen,
  • Anfragen oder Forderungen von Dritten, die darauf abzielen, die Hinterziehung von Steuern durch eine andere Person zu erleichtern, nicht umgehend zu melden,
  • sich an einer anderen Tätigkeit zu beteiligen, die zu einem Verstoß gegen diese Richtlinie führen könnte, oder
  • eine andere Person, die sich geweigert hat, eine Steuerhinterziehung zu begehen, oder die im Rahmen dieser Richtlinie Bedenken geäußert hat, zu bedrohen oder Vergeltungsmaßnahmen gegen sie zu ergreifen.
3.7.2. Verhinderung von Steuerhinterziehung. Die Liste der Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung ist nicht erschöpfend. Mitarbeitende und andere Personen, die im Namen des Unternehmens tätig sind, sollten mit gesundem Menschenverstand vorgehen, um potenzielle Möglichkeiten der Steuerhinterziehung zu erkennen. Ungewöhnliche Zahlungsmethoden oder Verhaltensweisen von Dritten können ein Hinweis darauf sein, dass an einer Transaktion etwas nicht stimmt.

3.7.3. Meldung von Bedenken. Die Verhinderung, Aufdeckung und Meldung von Steuerhinterziehung liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden und derjenigen, die Dienstleistungen für das Unternehmen erbringen oder in dessen Namen arbeiten. Wenn Sie von einer Steuerhinterziehung durch eine andere Person erfahren, oder wenn Sie gebeten werden, einer anderen Person bei einer Steuerhinterziehung zu helfen, oder wenn Sie glauben oder vermuten, dass ein Steuerbetrug stattgefunden hat oder stattfinden könnte, müssen Sie das Unternehmen so schnell wie möglich gemäß Abschnitt 2.3 darüber informieren. 

3.8 Kartellrecht.
Das Unternehmen hat sich zu einem starken Wettbewerb auf dem Markt verpflichtet. Verhaltensweisen, die auf eine Einschränkung des Wettbewerbs abzielen, sind mit dieser Verpflichtung unvereinbar und können gegen staatliche und bundesstaatliche Kartellgesetze verstoßen. Solche Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. So kann beispielsweise ein Verstoß gegen das Kartellrecht schwere strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Darüber hinaus können Kartellrechtsverstöße kostspielige Privatklagen und zivilrechtliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Dieser Kodex verlangt die vollständige und uneingeschränkte Einhaltung aller Kartellgesetze. In den folgenden Abschnitten werden einige der wichtigsten Aspekte der Kartellgesetze beschrieben. Dieser kurze Überblick kann nicht auf die Komplexität aller kartellrechtlichen Vorschriften eingehen. Mitarbeitende sollten sich bei Fragen zur Anwendung dieser Richtlinien an den Leiter der Rechtsabteilung wenden. 

3.8.1. Preisabsprache.
Es ist ein strafbarer Verstoß gegen die Kartellgesetze, mit einem Wettbewerber eine Vereinbarung oder Absprache über den Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung zu treffen, unabhängig davon, wie informell diese ist. Dieses Verbot gilt für alle Vereinbarungen oder Absprachen zur Erhöhung, Senkung oder Stabilisierung von Preisen sowie für alle Vereinbarungen oder Absprachen über die Bedingungen eines Verkaufs. Der einfache Austausch preisbezogener Informationen zwischen Wettbewerbern, z. B. über Kosten, Gewinnspannen oder Provisionsstrukturen, kann zu dem Schluss führen, dass eine Vereinbarung oder Absprache über Preisabsprachen getroffen wurde. Mitarbeitenden ist es untersagt, mit Wettbewerbern Vereinbarungen, Absprachen oder Gespräche über Preise oder Geschäftsbedingungen zu führen.

3.8.2. Absprachen zur Aufteilung von Märkten/Kunden.
Es ist ein strafbarer Verstoß gegen das Kartellrecht, wenn Wettbewerber die Aufteilung von Märkten, Geschäftsmöglichkeiten, Absatzgebieten oder Kunden untereinander vereinbaren. Das Unternehmen darf mit einem Wettbewerber nicht vereinbaren, sich nicht um bestimmte Arten von Geschäften zu bewerben oder anderweitig auf den Wettbewerb um bestimmte Anwenderunternehmen oder Kategorien von Anwenderunternehmen zu verzichten. Derartige Vereinbarungen oder Absprachen zur Marktaufteilung werden von der Regierung mit Nachdruck verfolgt. Die Beteiligung an solchen Aktivitäten setzt das Unternehmen einer erheblichen potenziellen Haftung aus und kann auch die beteiligten Personen einer ernsthaften persönlichen Haftung aussetzen. Mitarbeitenden ist es untersagt, Vereinbarungen, Absprachen oder Gespräche mit Wettbewerbern der oben beschriebenen Art zu führen.

3.8.3. Gruppenboykott/-verweigerung des Geschäfts.
Gruppenboykotte oder abgestimmte Ablehnungen von Geschäften können rechtswidrig sein. Dementsprechend hat das Unternehmen zwar das Recht, die Unternehmen und Einzelpersonen auszuwählen, mit denen es Geschäfte tätigt und mit denen es keine Geschäfte tätigt, doch kann das Unternehmen nicht mit seinen Wettbewerbern, Anwenderunternehmen oder anderen Personen vereinbaren, keine Geschäfte mit einer anderen Person oder Einrichtung zu tätigen. Ein Mitarbeitender ist nicht berechtigt, sich an Gesprächen mit einem Wettbewerber, einem Anwenderunternehmen oder einem anderen Unternehmen zu beteiligen, die eine Änderung des Status der Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit einer anderen Partei zum Gegenstand haben. Ebenso kann das Unternehmen Geschäfte mit einem Unternehmen aufgrund schlechter Geschäftsbeziehungen in der Vergangenheit ablehnen; das Unternehmen darf jedoch weder anderen Unternehmen davon abraten, Geschäfte mit dem betreffenden Unternehmen zu tätigen, noch darf das Unternehmen Geschäfte mit einer Einzelperson oder einem Unternehmen auf Ersuchen eines anderen Unternehmens ablehnen.

3.8.4. Monopolisierung und Marktmacht.
Es ist rechtswidrig, wenn ein Unternehmen die Preise auf einem bestimmten Markt kontrolliert oder andere aufgrund seiner Größe und Marktmacht von diesem Markt ausschließt. Marktmacht allein ist jedoch nicht rechtswidrig. Ein rechtswidriges Monopol ist ein Monopol, das durch den Missbrauch von Macht erlangt oder aufrechterhalten wird. Dieser Kodex verbietet die Anwendung von Wettbewerbstaktiken, die so ausgelegt werden könnten, dass sie darauf abzielen, den Wettbewerb auf irgendeinem Markt zu verhindern oder zu zerstören. Daher verstößt jede Äußerung oder Handlung, die darauf abzielt, einem Wettbewerber zu schaden, gegen diesen Kodex, es sei denn, es handelt sich um ein überlegenes Produkt, Marketing, Positionierung, Preisgestaltung, Bedingungen und Service des Unternehmens. Fragen zur Rechtmäßigkeit einer bestimmten Wettbewerbstaktik sind an den Leiter der Rechtsabteilung zu richten.

3.8.5. Kopplungsverkauf oder Reziprozität.
„Kopplungsverkauf“ und „Reziprozität“ verhalten sich wie Spiegelbilder zueinander. Unter Kopplungsverkauf wird die Weigerung verstanden, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu verkaufen, wenn das Anwenderunternehmen nicht bereit ist, ein anderes Produkt oder eine andere Dienstleistung zu kaufen. Reziprozität ist die Weigerung eines Käufers, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu kaufen, wenn der Verkäufer nicht bereit ist, ein anderes Produkt vom Käufer zu kaufen. Solche Vereinbarungen können rechtswidrig sein, wenn sie es einem Unternehmen ermöglichen, seine Macht auf einem Markt zu nutzen, um sich auf einem anderen Markt einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. Jede Vereinbarung für Kopplungsverkäufe oder Reziprozität wirft potenzielle kartellrechtliche Bedenken auf und muss im Voraus vom Leiter der Rechtsabteilung geprüft werden.

3.8.6. Sonstige Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern.
Nicht jede kooperative Aktivität zwischen Wettbewerbern verstößt automatisch gegen das Kartellrecht. Einige kooperative Aktivitäten können den Wettbewerb verstärken oder mit ihm im Einklang stehen. Wegen des Risikos, dass die Zusammenarbeit illegal sein könnte, müssen Mitarbeitende jedoch den Leiter der Rechtsabteilung konsultieren, bevor sie Schritte zur Teilnahme an einer Zusammenarbeit mit Wettbewerbern unternehmen. 

3.8.7. Handels- und Berufsverbände. Handelsverbände und Berufsgruppen bieten ihren Mitgliedern legitime Möglichkeiten für wertvolle geschäftliche, soziale und bildungsbezogene Aktivitäten. Diese Aktivitäten sind legal und nach den verschiedenen kartellrechtlichen Vorschriften zulässig. Die Treffen von Handelsverbänden bringen jedoch zwangsläufig Wettbewerber zusammen und bieten somit Gelegenheit für Aktivitäten, die möglicherweise nicht zulässig sind. Besprechungen, die sich auf sensible, wettbewerbsrelevante Themen und Informationen beziehen, sind zu vermeiden. Jegliche Erwähnung von Preisniveaus, Marketingstrategien, Anwenderunternehmen, Absatzgebieten und anderen Themen, die sich auf den Wettbewerb zwischen dem Unternehmen und anderen auswirken, ist untersagt. Wenn im Zusammenhang mit einem Treffen von Handels- oder Berufsverbänden eine Diskussion beginnt, die sich mit wettbewerbsrelevanten Themen befasst, sollten die anwesenden Vertreter des Unternehmens versuchen, die Diskussion sofort zu beenden. Wenn die Diskussion fortgesetzt wird, müssen die Vertreter des Unternehmens die Besprechung umgehend verlassen. Vor dem Verlassen der Besprechung sollte versucht werden, einen Eintrag in das offizielle Protokoll (falls vorhanden) der Besprechung vorzunehmen, in dem der Grund für das Verlassen der Besprechung durch die Vertreter des Unternehmens angegeben wird. Es sollte ein ausführlicher schriftlicher Bericht über den Vorfall erstellt und an den Leiter der Rechtsabteilung weitergeleitet werden.

3.8.8. Vereinbarungen über Gehaltsniveaus oder Einstellungspraktiken.
Das Unternehmen darf mit anderen Arbeitgebern keine Begrenzung von Lohnerhöhungen vereinbaren. Das Unternehmen darf auch nicht mit einem anderen Arbeitgeber vereinbaren, keine Beschäftigten des jeweils anderen einzustellen oder auf andere Weise bei der Einstellung nicht miteinander zu konkurrieren (außer in einigen begrenzten Fällen, die wirtschaftlich gerechtfertigt sind, z. B. bei Unteraufträgen). Gespräche oder Absprachen mit anderen Arbeitgebern (mit Ausnahme von Antworten auf branchenbezogene oder regionale Umfragen, die von anerkannten unabhängigen Organisationen durchgeführt werden) über Gehaltsniveaus oder Einstellungspraktiken, aus denen Vereinbarungen über Vergütungen und Einstellungspraktiken abgeleitet werden könnten, sind untersagt.

3.8.9. Einholung von Wettbewerbsinformationen.
Das Unternehmen ist berechtigt, Informationen über die Wettbewerbspraktiken seiner Wettbewerber zu sammeln. Diese Marktinformationen ermöglichen es dem Unternehmen, auf dem Markt Dienstleistungen und Produkte anzubieten, die preislich wettbewerbsfähig und besser als die der Wettbewerber sind. Ein Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern kann jedoch auf eine kartellrechtliche Absprache hindeuten. Dementsprechend sollte kein Mitarbeitender wettbewerbsrelevante Informationen (selbst wenn die Informationen öffentlich zugänglich sind) direkt von einem Wettbewerber erhalten (außer über eine öffentlich zugängliche Website und ohne Verschleierung der Identität des Mitarbeitenden), um den Wettbewerb zu beschränken. Ebenso sollte kein Mitarbeitender einem Wettbewerber Wettbewerbsinformationen zur Verfügung stellen. Es ist zulässig, Wettbewerbsinformationen von Dritten, z. B. von Anwenderunternehmen, einzuholen. Es ist auch zulässig, die Informationen aus öffentlichen Quellen zu beziehen, z. B. aus Akten bei Landes- und Bundesbehörden. Wenn ein Mitarbeitender wettbewerbsrelevante Informationen erhält, sollte die entsprechende Informationsquelle dokumentiert werden. 

3.9 Politische Beiträge.
Mitarbeitende dürfen keine Unternehmensgelder verwenden, um einer politischen Partei, einem Ausschuss, einer Organisation oder einem Kandidaten im Zusammenhang mit einem Wahlkampf einen Beitrag zu leisten, mit Ausnahme der in diesem Abschnitt genannten Fälle. Diese Richtlinie schließt nicht aus, dass (a) Mitarbeitende persönliche Beiträge zu Kampagnen ihrer Wahl leisten, (b) ein politisches Aktionskomitee (wie das Bentley Federal Political Action Committee) im Rahmen der geltenden Gesetze tätig wird, (c) Beiträge des Unternehmens zur Unterstützung oder Ablehnung von Referenden oder ähnlichen Abstimmungsfragen geleistet werden, sofern dies rechtmäßig ist, oder (d) Unternehmensmittel für politische Beiträge verwendet werden, sofern dies rechtmäßig ist und vom Leiter der Rechtsabteilung geprüft und genehmigt wurde. Fragen zu Wahlkampfspenden sollten an die Rechtsabteilung gerichtet werden. 

3.10 Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus in den Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, vollständig einzuhalten. Unter Geldwäsche wird im Allgemeinen die Verschleierung der Art und Herkunft von Geldern im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten wie Terrorismus, Menschenhandel oder Bestechung verstanden. Das Unternehmen tätigt nur Geschäfte mit seriösen Kunden und Partnern, die an legitimen Geschäftsaktivitäten beteiligt sind und deren Mittel aus legitimen Quellen stammen. Die Beteiligung an Geldwäsche kann für das Unternehmen und für Einzelpersonen schwerwiegende Auswirkungen haben, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung. Mitarbeitende dürfen sich nicht wissentlich an Transaktionen beteiligen, die Geldwäsche begünstigen oder zu einer unrechtmäßigen Abzweigung von Geldern führen. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, alle Unternehmensrichtlinien, Standards und andere Verfahren einzuhalten, die dazu dienen, verdächtige Zahlungsformen, Kunden oder Transaktionen, die mit Geldwäsche in Verbindung gebracht werden könnten, zu erkennen und zu unterbinden, einschließlich der Einhaltung der entsprechenden Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Finanzberichts- und Sorgfaltspflichten. Die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus erfordert von den Mitarbeitenden, dass sie auf verdächtige oder ungewöhnliche Aktivitäten achten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auftreten können. Fragen zur Anwendung dieser Richtlinie sind an den Leiter der Rechtsabteilung zu richten. Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Geldwäscheaktivität stattgefunden hat oder stattfinden könnte, müssen Sie das Unternehmen so schnell wie möglich gemäß Abschnitt 2.3 informieren. 

3.11 Wirtschaftssanktionen und Ausfuhrkontrollen. Gemäß den Grundsätzen des Unternehmens werden die Wirtschaftssanktionen und die Ausfuhrgesetze und -vorschriften der Regierung der Vereinigten Staaten und aller anderen anwendbaren Gerichtsbarkeiten oder Länder vollständig eingehalten. Anwendbare Sanktionen und Ausfuhrkontrollen können die Lizenzierung der Produkte des Unternehmens sowie die Bereitstellung von technischen Informationen und Wartungs- und Supportleistungen (einschließlich Installation, Schulung, individuelle Einstellung, Reparatur und Bereitstellung von Updates und Upgrades) für diese Produkte an bestimmte Länder, Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen oder an Parteien, die an verbotenen Endanwendungen beteiligt sind, einschränken. Wirtschaftssanktionen können es dem Unternehmen verbieten, Geschäfte mit bestimmten Ländern und Gebieten, Organisationen und Einzelpersonen zu tätigen. Die Ausfuhrkontrollen gelten im Allgemeinen für die grenzüberschreitende mündliche, schriftliche, elektronische oder visuelle Offenlegung, den Versand, die Weitergabe oder die Übermittlung von Technologie (Informationen, technische Daten oder Unterstützung) oder Software. Die Weitergabe von Technologie oder Quellcode mit US-Ursprung an Personen außerhalb der USA kann ebenfalls Sanktionen und Ausfuhrkontrollen unterliegen, selbst wenn die Weitergabe in den Vereinigten Staaten erfolgt. Die Nichteinhaltung von Wirtschaftssanktionen und Ausfuhrkontrollgesetzen und -vorschriften kann zivilrechtliche Strafen und hohe Geldstrafen sowie Strafverfahren gegen das Unternehmen und andere Mitarbeitende nach sich ziehen. Alle Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, sich mit den geltenden Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetzen und -vorschriften sowie den entsprechenden Unternehmensrichtlinien und -verfahren, die für ihren Verantwortungsbereich gelten, vertraut zu machen und diese einzuhalten. Alle Fragen sollten an die in den geltenden Unternehmensrichtlinien genannten Ansprechpartner oder an den Leiter der Rechtsabteilung gerichtet werden. 

3.11 Richtlinien und Verfahren für den Arbeitsplatz. Die Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, die Arbeitsplatzrichtlinien des Unternehmens zu verstehen und zu befolgen, die auf der Website der Personalabteilung des Unternehmens aufgeführt sind. Alle potenziellen Verstöße gegen die Arbeitsplatzrichtlinien sind dem Vorgesetzten des betreffenden Mitarbeitenden zu melden. 

3.12 Verwendung falscher Identitäten auf Messen und bei Online-Veranstaltungen. Mitarbeitenden ist es untersagt, bei der Teilnahme an Messen oder Online-Veranstaltungen einen falschen Namen oder eine falsche Identität zu verwenden. So dürfen Mitarbeitende beispielsweise nicht unter dem Namen einer anderen Person an einer Messe oder Online-Veranstaltung teilnehmen oder angeben, dass sie für ein anderes Unternehmen als Bentley Systems oder dessen Tochtergesellschaften arbeiten. Dieser Abschnitt verbietet es den Mitarbeitenden jedoch nicht, anonym an Online-Veranstaltungen teilzunehmen, indem sie eine nicht beschreibende Benutzerkennung wie eine persönliche E-Mail-Adresse verwenden. 

Vertraulichkeit

4.1 Vertrauliche Informationen des Unternehmens.
Im Rahmen ihrer Beteiligung an der Arbeit des Unternehmens können Mitarbeitende nicht-öffentliche Informationen erhalten oder Zugang zu solchen Informationen haben, die für Wettbewerber von Nutzen oder für das Unternehmen oder die andere Quelle solcher Informationen schädlich sein könnten, wenn sie weitergegeben werden. Diese Informationen können in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form übermittelt worden sein oder werden. Alle derartigen Informationen, unabhängig davon, aus welcher Quelle sie stammen, und ungeachtet der Verbindung des Unternehmens zu diesen Informationen, werden hier als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet. Das Unternehmen verpflichtet sich nachdrücklich, vertrauliche Informationen zu schützen, unabhängig davon, ob sie innerhalb des Unternehmens generiert oder aus einer anderen Quelle bezogen wurden. Das Unternehmen verpflichtet sich auch nachdrücklich, den Missbrauch oder den Anschein des Missbrauchs solcher Informationen zu vermeiden, sei es im Zusammenhang mit dem Handel von Wertpapieren oder auf andere Weise. Mitarbeitende müssen die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen wahren, es sei denn, die Offenlegung ist entweder ausdrücklich vom Unternehmen genehmigt oder gesetzlich vorgeschrieben. Nicht-öffentliche Informationen oder Informationen, die unter Verletzung der Verpflichtungen zur Vertraulichkeit offengelegt wurden, die sich auf die Geschäftstätigkeit und die Betriebsergebnisse des Unternehmens (in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft), seiner Mitarbeitenden, Geschäfte oder Anwenderunternehmen beziehen, oder Informationen, die vom Unternehmen als „vertraulich“ bezeichnet werden, dürfen von keinem Mitarbeitenden offengelegt oder verwendet werden, es sei denn, das Unternehmen hat dies ausdrücklich genehmigt. Informationen, die sich auf die Wettbewerbspläne des Unternehmens beziehen, einschließlich in der Entwicklung befindliche Produkte, Marketingpläne oder Werbeaktionen, Listen von Anwenderunternehmen und alle anderen Informationen, die sich auf die Marketingpläne des Unternehmens beziehen, oder die sich auf die Informationstechnologie des Unternehmens beziehen, einschließlich technische Daten und Computersoftware, sind vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen nicht an Personen außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden, es sei denn, das Unternehmen hat dies ausdrücklich genehmigt. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um vertrauliche und geschützte Informationen des Unternehmens, über die sie die Kontrolle haben, zu schützen.

4.2 Vertrauliche Informationen Dritter.
Mitarbeitende können im Zusammenhang mit ihrer früheren Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen oder aus anderen Gründen über vertrauliche oder geschützte Informationen verfügen, die Dritten gehören und dem Unternehmen nicht offengelegt wurden. Solche vertraulichen Informationen Dritter sollten nicht im Zusammenhang mit der Arbeit für das Unternehmen verwendet oder an andere Mitarbeitende weitergegeben werden. 

4.3 Medienkommunikation.
Nur diejenigen Mitarbeitenden, die vom Chief Communications Officer, einem Mitglied des Executive Cabinet oder einem Beauftragten für Corporate Marketing ausdrücklich dazu ermächtigt wurden, dürfen im Namen des Unternehmens mit den Medien oder der Öffentlichkeit sprechen bzw. für sie schreiben. Solche Mitteilungen müssen auch im Lichte des entsprechenden Abschnitts unserer Corporate Communications & Regulation FD Policy betrachtet werden. Bei jeglicher Kommunikation über das Internet, die über die Systeme des Unternehmens erfolgt, müssen sich die Mitarbeitenden jederzeit an die Unternehmensrichtlinien halten und persönliche Meinungen oder unerlaubte politische, religiöse oder sonstige Befürwortungen vermeiden. Die Mitarbeitenden müssen sich auch der unerlaubten Befürwortung oder des Anscheins einer Befürwortung von kommerziellen Produkten oder Dienstleistungen, die nicht zum Unternehmen gehören, enthalten. Diese Anforderungen gelten auch dann, wenn ein Mitarbeitender glaubt, nicht als Mitarbeitender oder Vertreter identifiziert worden zu sein. Sofern nicht von der Geschäftsleitung genehmigt, ist es Mitarbeitenden untersagt, 
Computersysteme des Unternehmens zu nutzen, um in Chatrooms oder Diskussionsgruppen (die nicht vom Unternehmen verwaltet werden) über das Unternehmen oder mit dem Unternehmen zusammenhängende Angelegenheiten zu diskutieren, selbst wenn der Mitarbeitende zu diesem Zeitpunkt nicht als Vertreter oder Mitarbeitender des Unternehmens ausgewiesen ist. 

Verhalten am Arbeitsplatz.


5.1 Nicht-Diskriminierung, Versammlungsfreiheit und Chancengleichheit bei der Beschäftigung.

Das Unternehmen erkennt die Freiheit, die Rechte und die Würde an, auf die jeder einzelne Mitarbeitende und Stellenbewerber Anspruch hat. Das Unternehmen ist bestrebt, allen Mitarbeitenden und Bewerbern gleiche Beschäftigungschancen und ein Arbeitsumfeld zu bieten, das frei von Diskriminierung ist. Das Unternehmen unterstützt die Vereinigungsfreiheit und das Recht der Mitarbeitenden, sich rechtmäßig und friedlich zusammenzuschließen, zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen. Jedem Mitarbeitenden wird empfohlen, das Personalhandbuch zu konsultieren, um eine vollständige Erklärung der geltenden Richtlinien des Unternehmens für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu erhalten. Das Unternehmen ist der Chancengleichheit bei der Beschäftigung verpflichtet. Das Unternehmen fördert einen Arbeitsplatz, an dem die Chancengleichheit bei der Beschäftigung ungeachtet des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der nationalen Herkunft, der sexuellen Orientierung, von Behinderungen, des Status als Veteran oder eines anderen gesetzlich geschützten Status gewährleistet ist. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, dass sie unser Engagement für die Chancengleichheit bei der Beschäftigung für alle unterstützen. 

5.2 Faire Arbeitspraktiken und Menschenrechte. 
​Als Unternehmen mit globaler Belegschaft und Geschäftstätigkeit ist das Unternehmen der Einhaltung der international verkündeten Menschenrechte verpflichtet. Als Teil dieser Verpflichtung unterstützt das Unternehmen die acht Konventionen der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Diese grundlegenden Übereinkommen wahren das Recht der Arbeitnehmer, sich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, verhindern Zwangsarbeit, verbieten Kinderarbeit und schützen die Arbeitnehmer vor Diskriminierung. Das Unternehmen fördert und schützt faire Arbeitspraktiken, einschließlich der Gewährung oder Überschreitung des Mindestlohns, überall dort, wo wir geschäftlich tätig sind.

5.3 Belästigung.​
Das Unternehmen hat sich verpflichtet, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei ist von jeglicher Form der Belästigung von Mitarbeitenden aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der Religion, der nationalen Herkunft, des Alters, von Behinderungen, des Familienstandes, der sexuellen Orientierung, des Veteranenstatus oder einer anderen ungesetzlichen Grundlage. Das Unternehmen toleriert keine sexuellen Annäherungsversuche, Handlungen, Anspielungen oder Kommentare, Beleidigungen oder Witze rassistischer oder religiöser Art sowie keine anderen Kommentare oder Verhaltensweisen, die vorsätzlich oder unabsichtlich ein beleidigendes oder einschüchterndes Arbeitsumfeld schaffen, begünstigen oder ermöglichen. Jeder Mitarbeitende wird aufgefordert, im Personalhandbuch eine vollständige Erklärung der geltenden Richtlinien des Unternehmens zu Belästigung einzusehen. ​

5.4 Respekt am Arbeitsplatz.
Das Unternehmen setzt sich für einen Arbeitsplatz ein, an dem die Mitarbeitenden mit Würde, Respekt und Professionalität behandelt werden. Unangemessenes Verhalten, das gegen diese Richtlinie verstößt, ist ein Verhalten, das sich gegen einen einzelnen Mitarbeitenden oder eine Gruppe von Mitarbeitenden richtet und das Recht der Mitarbeitenden auf Würde am Arbeitsplatz untergräbt. Ein solches unangemessenes Verhalten, das oft auch als Mobbing bezeichnet wird, kann persönliche Beleidigungen, Beschimpfungen, ungerechtfertigte oder ständige Kritik, harsche öffentliche Kritik, die Vorgabe unmöglicher Ziele oder anderes Verhalten umfassen, das absichtlich erniedrigt, untergräbt, demütigt, isoliert oder einschüchtert. Dabei ist zu beachten, dass routinemäßige Disziplinarmaßnahmen, Korrekturmaßnahmen oder Kritik durch eine Führungskraft im Allgemeinen nicht als Verstoß gegen diese Bestimmung gelten. Schulungen zum Thema Respekt am Arbeitsplatz, einschließlich Kursen zur Erkennung und Meldung von Mobbing und missbräuchlichem Verhalten, sind für alle Mitarbeitenden verbindlich vorgeschrieben.

5.5 Gesundheit und Sicherheit.​
Das Unternehmen setzt sich für die Aufrechterhaltung eines gesunden, sicheren und produktiven Arbeitsplatzes ein. Wir integrieren solide Gesundheits- und Sicherheitspraktiken in unsere Betriebsabläufe und Geschäfte und halten die geltenden Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz ein. Die Mitarbeitenden müssen sich an alle Sicherheitsvorschriften halten und sollten unsichere Situationen umgehend melden.

​5.6 Gewalt.​
Das Unternehmen ist bestrebt, seinen Mitarbeitenden einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten, der frei von Gewalt und Einschüchterung ist. Jegliche Art von gewalttätigem Verhalten, einschließlich Drohungen, drohender Ausdrucksweisen oder sonstiger aggressiver oder gewalttätiger Handlungen gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Besuchern oder anderen Personen, die sich auf dem Firmengelände oder in den Geschäftsräumen aufhalten, ist strengstens untersagt. Zu möglichen Gewaltandrohungen gehören das Werfen von Gegenständen, Drohgebärden, Sachbeschädigung, Stalking oder verbale oder körperliche Misshandlungen. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Materialien auf dem Firmengelände ist strengstens untersagt. Mitarbeitende, die Zeugen oder Opfer von gewalttätigem Verhalten oder Gewaltandrohungen werden, müssen dies umgehend ihrem direkten Vorgesetzten und/​oder der Personalabteilung melden. Mitarbeitende, die von einem potenziellen Gewaltrisiko im Unternehmen durch eine Person wissen, die nicht mit dem Unternehmen in Verbindung steht (z. B. Ex-Ehepartner, Partner, Freund oder Freundin), werden aufgefordert, diese Informationen ihrem unmittelbaren Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu melden. Jeder Mitarbeitende, der eine Schutzanordnung oder einstweilige Verfügung erwirkt hat, in der die Standorte des Unternehmens als geschützte Bereiche aufgeführt sind, muss dem Leiter der Personalabteilung, dem Leiter der Rechtsabteilung oder dem Compliance-Ausschuss eine Kopie der Anordnung vorlegen.

5.7 Drogenmissbrauch.​
Das Unternehmen hat sich verpflichtet, einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen und Maßnahmen zu ergreifen, die hohe Standards für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden fördern und unterstützen. Die Aufrechterhaltung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds ist unmöglich, wenn ein Mitarbeitender zulässt, dass der Konsum von Alkohol oder Drogen die Ausübung seiner Tätigkeit beeinträchtigt. Es wird den Mitarbeitenden empfohlen, das Personalhandbuch zu konsultieren, um eine vollständige Übersicht über die geltenden Richtlinien des Unternehmens in Bezug auf Drogenmissbrauch zu erhalten.​

Datenschutz und personenbezogene Daten.

Das Unternehmen verpflichtet sich zum Schutz und zum verantwortungsvollen Umgang mit den personenbezogenen Daten von Mitarbeitenden, Kunden und anderen Drittparteien. Wir befolgen die lokalen Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten. Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten geben wir klare und genaue Datenschutzhinweise. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, alle Unternehmensrichtlinien, -prozesse und -standards zu befolgen, wenn sie an der Erfassung, Verwendung, Übertragung, Speicherung oder Entfernung von personenbezogenen Daten beteiligt sind.

Das Unternehmen ist bestrebt, die folgenden Datenschutzgrundsätze einzuhalten:

  • Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige, faire und transparente Weise erhoben und verarbeitet werden.
  • Personenbezogene Daten sollten zielgerichtet erhoben und verarbeitet und nur für den erhobenen Zweck verwendet werden, es sei denn, das Gesetz erlaubt etwas anderes.
  • Personenbezogene Daten sollten nur in begrenztem und genehmigtem Umfang weitergegeben werden.
  • Wir respektieren das Recht auf Zugang, Richtigkeit, Berichtigung und Löschung, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Alle Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, dass wir diese Datenschutzgrundsätze beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Arbeit im Namen des Unternehmens einhalten. 

Richtlinie für Informations- und Computersysteme.
Für die Zwecke dieses Abschnitts umfasst der Begriff „Systeme“ Folgendes, ist aber nicht darauf beschränkt:

  • Zugang zur elektronischen Post (E-Mail) und deren Nutzung
  • E-Mail-Adressen
  • Zugang zu und Nutzung von Voicemail
  • Internetzugang und -nutzung, einschließlich des World Wide Web und Websites, auf die mit Browserprogrammen zugegriffen wird
  • Anwendungs- und Dateiserver
  • Computernetzwerke
  • Instant Messaging und Kooperationsdienste,
  • Arbeitsplätze für Mitarbeitende
  • Fest installierte Computer, Laptops oder Notebooks, Handheld-Computer, Personal Data Organizer oder Personal Computer, unabhängig vom Verwendungsort
  • Elektronische Medien, einschließlich Disketten, Compact Discs („CDs“), digitale Videodiscs („DVDs“) oder Magnetbänder
  • Modems, Drucker und andere Peripheriegeräte
  • Elektronische Dateien
  • Programm-Anwendungen
  • Telefone, Telefonsysteme und Telefonnummern
  • Software, die dem Unternehmen gehört oder von ihm lizenziert wurde
  • Dateien, Aufzeichnungen, Daten, Nachrichten und Informationen über das System oder seine Komponenten
  • Alle anderen Elemente der Computereinrichtungen und Netzwerke des Unternehmens
  • Physische Einrichtungen, in denen die Systeme des Unternehmens untergebracht sind

7.2 Eigentum an Systemen.
Alle Komponenten der Systeme des Unternehmens sind Eigentum des Unternehmens oder werden von ihm geleast bzw. an es lizenziert. Alle Systeme, einschließlich Hardware und Software, sind Eigentum des Unternehmens. Die in diesen Systemen enthaltenen Aufzeichnungen, Dateien, Daten, Nachrichten, Informationen und elektronischen Mitteilungen sind ebenfalls Eigentum des Unternehmens. Kein Mitarbeitender hat in irgendeinem Maße Eigentumsrechte an den Systemen des Unternehmens oder an den Aufzeichnungen, Dateien, Daten, Nachrichten, geistigem Eigentum oder Informationen, die in den Systemen enthalten sind. Alle Systeme, die von Mitarbeitenden in Ausübung ihrer Tätigkeit als Mitarbeitende geschaffen werden, sind Eigentum des Unternehmens.

7.3 Nutzung von Unternehmenssystemen.
7.3.1. Die Systeme sind für die Geschäfte des Unternehmens bestimmt. Die Systeme des Unternehmens werden den Mitarbeitenden auf Kosten des Unternehmens zur Verfügung gestellt, um die Mitarbeitenden bei der Durchführung der Geschäfte des Unternehmens zu unterstützen. Die Systeme des Unternehmens ermöglichen es den Mitarbeitenden, ihre Arbeit auszuführen, Dateien auszutauschen und miteinander zu kommunizieren, sowohl intern als auch mit ausgewählten externen Personen und Unternehmen, die nach dem alleinigen Ermessen des Unternehmens für die Kommunikation zugänglich oder mit dem System verbunden sein sollen. Auf die Systeme des Unternehmens darf nur für unternehmensbezogene Geschäftszwecke zugegriffen bzw. diese genutzt werden, wobei eine gelegentliche private Verwendung gestattet ist, solange diese Verwendung die Nutzung oder die Aktivitäten des Unternehmens nicht stört oder beeinträchtigt. Es ist ausdrücklich verboten, die Systeme des Unternehmens (einschließlich seiner Netzwerke oder des Internetzugangs) zu nutzen, um kommerzielle Aktivitäten zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen Unternehmens als des Unternehmens durchzuführen. 

7.3.2. Verbotene Handlungen
Es ist jedem Mitarbeitenden untersagt:

  • ein Unternehmenssystem zu nutzen, um gegen die Richtlinien des Unternehmens oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen,

  • ein System oder eine Systemkomponente des Unternehmens zu beschädigen oder zu deaktivieren,
  • ein System des Unternehmens für die Durchführung von kommerziellen Geschäften außerhalb des Unternehmens zu nutzen,
  • ohne ordnungsgemäße Genehmigung Aufzeichnungen, Dateien, Daten, Informationen, Nachrichten oder Mitteilungen in den Systemen des Unternehmens zu entfernen oder zu zerstören, es sei denn, dies geschieht gemäß der Richtlinie des Unternehmens zur Aufbewahrung von Unterlagen,
  • ohne ordnungsgemäße Genehmigung auf Aufzeichnungen, Dateien, Daten oder andere Informationen in den Systemen des Unternehmens zuzugreifen, diese zu überprüfen oder zu verwenden oder zu versuchen, darauf zuzugreifen, sie zu überprüfen oder zu verwenden,
  • auf ein Passwort oder eine Sicherheitsfreigabe eines anderen Mitarbeitenden oder eines nicht zugewiesenen Mitarbeitenden zuzugreifen oder zu versuchen, darauf zuzugreifen, sie zu verwenden oder zu verbreiten, außer auf Anweisung der Abteilung für IT-Unterstützung („ITS-Abteilung“); in diesem Fall ist der Inhaber des Passworts dafür verantwortlich, es unmittelbar danach zu ändern,
  • die Sicherheitsmaßnahmen des Systems zu verletzen oder zu versuchen, sie zu verletzen, oder
  • das Urheberrecht des Eigentümers urheberrechtlich geschützter Informationen verletzen (z. B. durch Programme zum Austausch von Musik).

Darüber hinaus ist es jedem Mitarbeitenden untersagt, auf ein System des Unternehmens zuzugreifen oder es zu nutzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail- oder Voicemail-Systeme), um vorsätzlich Aufzeichnungen, Dateien, Daten, Informationen, Nachrichten oder Mitteilungen vorsätzlich zu erstellen, zu referenzieren, zu senden, zu übertragen, zu verbreiten, zu drucken, zu veröffentlichen, zu speichern oder herunterzuladen, die auf irgendeine Weise:

  • gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen,
  • eine andere natürliche oder juristische Person belästigen, bedrohen oder missbrauchen,
  • auf ungesetzliches, schädliches, verleumderisches, beleidigendes, diskriminierendes, anstößiges, obszönes, hasserfülltes, pornografisches oder anderweitig anstößiges Material jeglicher Art verweisen oder solches enthalten,
  • ein Verhalten darstellen oder fördern könnten, das als Straftat oder anderweitig als Verstoß gegen ein Gesetz, eine Verpflichtung oder eine Vorschrift mit Gesetzeskraft angesehen würde,
  • für unternehmensfremde Waren oder Dienstleistungen (mit Ausnahme von immateriellen persönlichen Gegenständen) werben oder diese bewerben,
  • nicht autorisierte persönliche Informationen enthalten, was einen Verstoß gegen die geltenden Datenschutzrichtlinien darstellt,
  • das Ergebnis davon sind, dass die Person sich als eine andere ausgibt oder vorgibt, eine andere Person zu sein als der Mitarbeitende,
  • nicht autorisierten Personen oder Parteien den Zugang zu vertraulichen oder geschützten Informationen des Unternehmens ermöglichen,
  • die Patent-, Urheber- oder Markenrechte anderer Parteien verletzen,
  • vertrauliche oder geschützte Informationen anderer Parteien verwenden oder offenlegen, zu deren Offenlegung der Mitarbeitende nicht befugt ist,
  • Kettenbriefe jeglicher Art enthalten, oder
  • das Unternehmen oder seine Anteilseigner, Vorstandsmitglieder, Mitarbeitenden, Vertreter, Geschäftsbereiche, Produkte oder Anwenderunternehmen verunglimpfen oder verunglimpfen sollen.

7.4.1. Zugang des Unternehmens zu und Überwachung von Systemen. Zugang und Überwachung durch das Unternehmen: Es gibt zahlreiche Gründe, aus denen das Unternehmen auf die Systeme des Unternehmens zugreifen und/oder diese überwachen muss, einschließlich E-Mail, Voicemail, Internetzugang oder -übertragungen, Computerdateien, das Netzwerk oder anderes Eigentum oder Systeme des Unternehmens. Einige dieser Gründe sind die Notwendigkeit, die laufenden Geschäfte fortzuführen, auf Informationen oder Daten zuzugreifen, wenn ein Kollege nicht verfügbar ist, auf Anfragen von externen Prüfern zu reagieren, auf Streitfälle oder Rechtsstreitigkeiten des Unternehmens zu reagieren oder Informationen zu sammeln, die Qualitätskontrolle aufrechtzuerhalten, Schulungsmaßnahmen durchzuführen, die Aufgaben- oder Arbeitsleistung zu überwachen oder das Verhalten von Mitarbeitenden zu untersuchen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, aus einem der oben genannten Gründe oder ohne Grund und ohne Vorankündigung auf die Systeme des Unternehmens zuzugreifen oder das Nutzungsverhalten oder die Kommunikation von Mitarbeitenden zu überwachen. Die Systeme des Unternehmens, ihre Inhalte und die Nutzung von Systemen unterliegen der Überprüfung, Untersuchung und/oder Überwachung durch autorisierte Vertreter des Unternehmens zu jeder Zeit und ohne vorherige Benachrichtigung der Mitarbeitenden.

Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, ohne vorherige Benachrichtigung der Mitarbeitenden auf alle Informationen zuzugreifen, sie zu überprüfen, zu kopieren, zu ändern oder zu löschen, die über seine Systeme oder sein Netzwerk übertragen oder dort gespeichert werden, einschließlich E-Mail-Kommunikation, Voicemail-Kommunikation sowie Textverarbeitungs- und Datendateien. Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, solche Informationen an jede Partei (innerhalb oder außerhalb des Unternehmens) weiterzugeben, wenn das Unternehmen dies nach eigenem Ermessen für angemessen erachtet.

Dateien, Daten, Informationen oder Nachrichten, die personenbezogene Daten eines Mitarbeitenden enthalten, weil dieser einen Computer, ein Telefon oder eine andere Systemkomponente gelegentlich für persönliche Zwecke nutzt, einschließlich der Übermittlung von persönlichen E-Mail- oder Voicemail-Nachrichten, werden nicht anders behandelt als andere Dateien. Dementsprechend haben die Mitarbeitenden keinen Anspruch auf Privatsphäre oder Eigentumsrechte bei der Nutzung der Systeme, Netzwerke, E-Mails, Voicemail- oder anderer Systeme oder bei der Übertragung, dem Empfang oder der Speicherung von darin enthaltenen Informationen und sollten diese auch nicht erwarten.

Mitarbeitende sollten die Systeme des Unternehmens, einschließlich Voicemail oder E-Mail, nicht nutzen, um personenbezogene Informationen zu senden, zu empfangen oder zu speichern, die sie privat halten möchten. Die Mitarbeitenden sollten sich bewusst sein, dass Systeme und Systemkomponenten automatisch Informationen über die Nutzung der Unternehmenssysteme durch die Mitarbeitenden aufzeichnen und speichern können.

7.4.2. Löschen von Aufzeichnungen oder Dateien. Die Mitarbeitenden sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Hardware, Software und Programme des Systems eine Vielzahl von Informationen und Daten aufzeichnen und dass selbst dann, wenn ein Mitarbeitender einen Datensatz, eine Datei oder eine elektronische Mitteilung ganz oder teilweise löscht, dieses gelöschte Material zu einem späteren Zeitpunkt noch abrufbar sein kann. Die Mitarbeitenden sollten die Computereinrichtungen und das Netzwerk des Unternehmens als gemeinsam genutztes Dateisystem betrachten, in dem Dateien, die irgendwo im System gesendet, empfangen oder gespeichert werden, von jedem autorisierten Vertreter des Unternehmens eingesehen und verwendet werden können. Dies gilt auch für Aufzeichnungen, Dateien und elektronische Mitteilungen, die außerhalb des Büros an Dritte gesendet werden. Außerdem ist der Empfänger oder Prüfer von Dateien oft in der Lage, „versteckte“ Informationen und zumindest einen Teil des Materials, das der Ersteller oder Absender der Datei „gelöscht“ hat, wiederzufinden. 

7.5 Sicherheit und Passwörter.
7.5.1. Systemsicherheit.
Die Sicherheit der Systeme ist eine der wichtigsten Prioritäten des Unternehmens. Mitarbeitenden ist es untersagt, die Sicherheitsmaßnahmen im System zu verletzen oder zu versuchen, sie zu verletzen. Wenn ein Mitarbeitender glaubt, ein Sicherheitsproblem in einem der Systeme entdeckt zu haben, sollte er oder sie seinen oder ihren unmittelbaren Vorgesetzten, den Chief Information Security Officer und den Senior Director of Product Security unverzüglich darüber informieren. Der Mitarbeitende sollte das Sicherheitsproblem nicht an andere Mitarbeitende oder Dritte kommunizieren oder demonstrieren, es sei denn, es handelt sich um autorisierte Security Champions und Mitglieder des Anwendungssicherheitsteams, die entweder Probleme identifizieren oder von ethischen Hackern gemeldete Probleme reproduzieren, um die Lösung des Problems voranzutreiben. 

7.5.2. Passwörter. Mitarbeitenden ist es untersagt, ein anderes Passwort als ihr eigenes zu verwenden, außer in Fällen, in denen ein System zum Testen verwendet wird und das Testprotokoll die Verwendung eines anderen Benutzernamens und Passworts erfordert. Die Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, sich vor unbefugtem Zugriff auf die Dateien, an denen sie arbeiten, zu schützen (individuelle Passwörter verhindern jedoch nicht, dass autorisierte Unternehmensvertreter auf diese Dateien zugreifen).

Die Mitarbeitenden dürfen persönliche Passwörter oder Systempasswörter nur an Vertreter des Unternehmens weitergeben, die ausdrücklich dazu ermächtigt sind, sie zu erhalten. Mitarbeitende sollten sich bemühen, ihr Passwort sicher zu halten. Wenn ein Mitarbeitender Grund zu der Annahme hat, dass jemand anderes sein Passwort kennt, sollte er es sofort ändern. Wenn ein Mitarbeitender Grund zu der Annahme hat, dass jemand anderes das Passwort eines Mitarbeitenden oder einer anderen Person kennt, sollte er sich an die ITS-Abteilung wenden. Die Mitarbeitenden sind für alle Informationen verantwortlich, die unter ihrem Passwort über das Netz übertragen werden. Auf den Servern gibt es Systemprotokolle, aus denen hervorgeht, welche Mitarbeitenden sich an welchem Computer anmelden.

Den Mitarbeitenden ist es untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ITS-Abteilung das Passwort einer anderen Person zu verwenden oder zu versuchen, sich als Systemadministrator beim Netzwerk anzumelden, außer bei Systemen, die zu Testzwecken verwendet werden, wenn das Testprotokoll ein solches Vorgehen erfordert. 

7.6 Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen. 
Wenn keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, besteht die Gefahr, dass Mitteilungen und Nachrichten im Internet, in E-Mail- und Voicemail-Systemen von nicht autorisierten Empfängern abgefangen oder an diese weitergeleitet werden.

7.6.1. Internet. Mitarbeitende müssen davon ausgehen, dass das Internet und ähnliche Dienste nicht sicher sind, d. h. wenn keine speziellen Verschlüsselungsprogramme verwendet werden, sind die Nachrichten möglicherweise nicht privat und können von Unbefugten eingesehen werden. Die ITS-Abteilung kann helfen, wenn eine Verschlüsselung erforderlich ist. Alle Mitarbeitenden müssen ihren Vorgesetzten konsultieren, bevor sie unverschlüsselte, vertrauliche oder geschützte Unternehmensinformationen über das Internet senden oder übertragen.

7.6.2. E-Mail, Voicemail und Mobiltelefone. Die meisten E-Mail-Nachrichten werden über das Internet übertragen. Außerdem sind die meisten Voicemail-Systeme anfällig für Abhörmaßnahmen. Die ITS-Abteilung kann helfen, wenn eine Verschlüsselung erforderlich ist. Alle Mitarbeitenden müssen mit ihren Vorgesetzten Rücksprache halten, bevor sie unverschlüsselte, vertrauliche oder geschützte Unternehmensinformationen per Voicemail oder E-Mail versenden oder übertragen. Darüber hinaus ist es wichtig zu erkennen, dass Voicemail- und E-Mail-Systeme es jemandem leicht machen, eine Nachricht oder andere Informationen aufzunehmen und diese Nachricht aufzubewahren, zu kopieren oder an mehrere Parteien zu verteilen, in einigen Fällen weit über das hinaus, was der Absender der Nachricht beabsichtigt hat. Dementsprechend sollten Mitarbeitende jede E-Mail- oder Voicemail-Kommunikation vor der Übermittlung sorgfältig auf ihren Inhalt überprüfen. Außerdem sollten Mitarbeitende bei der Adressierung von E-Mail- oder Voicemail-Nachrichten vorsichtig sein, um sicherzustellen, dass die Nachrichten nicht versehentlich an einen unbefugten Benutzer weitergeleitet werden. Insbesondere bei der Versendung von E-Mail- oder Voicemail-Nachrichten sollten Mitarbeitende vorsichtig sein, um sicherzustellen, dass die Nachrichten nicht versehentlich an Unbefugte weitergeleitet werden. Personen, die Listen verwenden, sind dafür verantwortlich, dass die Listen aktuell sind, und tragen die Verantwortung für die Folgen, wenn diese Listen nicht aktuell sind. Das Unternehmen rät generell von der Verwendung von Verteilerlisten durch Mitarbeitende ab. Wenn sie an einem öffentlichen Ort mit einem Mobiltelefon über geschäftliche Angelegenheiten des Unternehmens sprechen, sollten Mitarbeitende angemessene Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit solcher Gespräche zu gewährleisten.

7.6.3. Andere Schutzmaßnahmen für vertrauliche oder geschützte Informationen. Vertrauliche oder geschützte Informationen sollten niemals an externe Personen oder Unternehmen, die nicht befugt sind, diese Informationen zu erhalten, oder an andere Personen innerhalb des Unternehmens, die diese Informationen nicht benötigen, übermittelt oder weitergeleitet werden. Vertrauliche oder geschützte Informationen sollten nicht auf einem Computerbildschirm angezeigt werden, wenn ein Computer unbeaufsichtigt ist. Mitarbeitende sollten tragbare elektronische Medien oder Backup-Datenträger, die vertrauliche oder geschützte Informationen enthalten, nicht für den Zugriff durch Dritte zugänglich machen. Solche Medien sollten in Schubladen oder Aktenschränken verschlossen aufbewahrt werden. Wenn Mitarbeitende Informationen über tragbare elektronische Datenträger an Dritte weitergeben, sollten sie sich vergewissern, dass das Medium (Diskette, CD usw.) nicht vorher benutzt wurde. Andernfalls könnten sie vertrauliche Informationen enthalten, die der Mitarbeitende nicht übermitteln wollte. Diese Informationen können abrufbar sein, auch wenn versucht wurde, sie zu „löschen“. Die Mitarbeitenden sollten sich darüber im Klaren sein, dass viele elektronische Dateien „versteckte“ Daten enthalten, z. B. Anmerkungen des Verfassers, Informationen über die Erstellung und Bearbeitung des Dokuments und die jüngsten Änderungen an dem Dokument. Konsultieren Sie die ITS-Abteilung, bevor Sie elektronische Dateien in Umlauf bringen, wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Verbreitung solcher Daten haben.

7.7 Software-, Urheberrechts- und Nutzungsbeschränkungen. 
Das Unternehmen lizenziert Computersoftware von anderen Unternehmen. Dem Unternehmen kann es untersagt sein, diese Software zu kopieren oder zu verbreiten, sie auf bestimmten Rechnern zu installieren oder sie an Dritte weiterzugeben. Es ist jedem Mitarbeitenden untersagt, Handlungen vorzunehmen, die gegen die geltenden Lizenzvereinbarungen verstoßen.

Die Verwendung der Systeme des Unternehmens zur unrechtmäßigen Vervielfältigung und/oder Übertragung von Softwareprogrammen, Dokumenten oder anderen urheberrechtlich geschützten Informationen ist nach US-amerikanischem Bundesrecht verboten. Die Nutzung der Systeme des Unternehmens zu diesen Zwecken kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für Mitarbeitende und für das Unternehmen haben.

Mitarbeitende müssen sich der Gefahr bewusst sein, die von Software ausgeht, die aus dem Internet heruntergeladen wurde oder deren Urheberschaft unbekannt ist. Beispiele hierfür sind Programme, die auf einer Internetseite zur Installation angeboten werden oder die an eine E-Mail angehängt sind. Solche Programme enthalten häufig Viren oder „Spyware“ und sollten niemals auf einem Unternehmenssystem installiert oder ausgeführt werden. Es gibt jedoch wertvolle Tools, die ohne Lizenzgebühren oder Einschränkungen im Internet verfügbar sind, z. B. für die Softwareentwicklung. Diese können von Mitarbeitenden heruntergeladen werden, wenn sie bei der Ausführung von Arbeitsaufgaben hilfreich sind. Mitarbeitende müssen bei der Installation oder Verwendung solcher Programme Vorsicht walten lassen. Wenn Sie Fragen haben, holen Sie sich Unterstützung und eine vorherige Genehmigung von der ITS-Abteilung.

7.8 E-Mail, Voicemail und Internetnutzung. Es ist nicht ratsam, „scherzhafte“ oder humorvolle Nachrichten zu versenden. Beabsichtigter Sarkasmus kann ohne Mimik oder Stimmlage verloren gehen, und ein späteres Lesen der Nachricht kann zu einer verzerrten Kommunikation führen, die vom ursprünglichen Absender nicht beabsichtigt war. Witze oder Kommentare, die sich auf persönliche Eigenschaften, Lebensstil, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, nationale Herkunft, Behinderung oder sexuelle Orientierung beziehen, zeugen von schlechtem Urteilsvermögen und sind strengstens zu unterlassen.

7.9 Prüfungen des Systems. Um sicherzustellen, dass Mitarbeitende diese Richtlinien einhalten, kann das Unternehmen regelmäßige Prüfungen (entweder aus der Ferne oder persönlich) seiner Systeme, einschließlich einzelner PCs, tragbarer elektronischer Medien und Backup-Datenträger, durchführen. Darüber hinaus können Unternehmen, die Software oder andere Systemkomponenten an das Unternehmen lizenzieren, das Recht haben, die Nutzung durch das Unternehmen und Mitarbeitende zu überprüfen. 

Anhang A

Angelegenheiten der Rechnungslegung, der internen Rechnungslegungskontrolle oder Wirtschaftsprüfungen können unter anderem Folgendes umfassen:
1. Betrug oder vorsätzliche Fehler bei der Erstellung, Überprüfung oder Prüfung der Jahresabschlüsse des Unternehmens;
2. Betrug oder vorsätzliche Fehler bei der Aufzeichnung und Führung der Finanzunterlagen des Unternehmens;
3. Mängel oder Nichteinhaltung der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung des Unternehmens;
4. Falschdarstellung oder falsche Aussagen in Bezug auf einen Sachverhalt, der in den Finanzunterlagen, Jahresabschlüssen, Prüfungsberichten oder sonstigen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde eingereichten Unterlagen (einschließlich regelmäßiger oder aktueller Berichte) des Unternehmens enthalten ist;
5. Abweichung von der vollständigen und fairen Berichterstattung über die Finanzlage und die Ergebnisse des Unternehmens;
6. wesentliche Abweichungen der Methode zur Finanzberichterstattung des Unternehmens von der bisherigen Praxis oder von allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ohne angemessene öffentliche Bekanntgabe;
7. Probleme, die die Unabhängigkeit der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Unternehmens betreffen;
8. Fälschung, Verheimlichung oder unangemessene Vernichtung von Unternehmens- oder Finanzunterlagen; oder
9. Diebstahl, Betrug oder sonstige Veruntreuung von Vermögenswerten des Unternehmens.

Feiern Sie mit uns die Umsetzung von Infrastruktur und herausragende Leistungen

Year in Infrastructure und Going Digital Awards 2024

Reichen Sie ein Projekt ein für die renommiertesten Auszeichnungen im Infrastrukturbereich! Die verlängerte Einreichungsfrist endet am 29. April.