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Enterprise 365 Programmvertrag für den öffentlichen Sektor

Bentley’s commercial program agreements are updated from time to time. Explore our resources for detailed guidance on the updates that went into effect July 1, 2024.

Enterprise 365 Programmbedingungen für den öffentlichen Sektor

Last Modified: July 1, 2024

Der Enterprise 365 Programmvertrag für den öffentlichen Sektor (EPS) unterliegt den folgenden Bestimmungen und Bedingungen, die zusammen mit allen anwendbaren Angebotsdokumenten den Enterprise 365 Programmvertrag für den öffentlichen Sektor (der „Vertrag“) zwischen dem Teilnehmer und der Bentley-Vertragspartei darstellen.

1. Definitionen. 

The capitalized words, terms and phrases in these EPS-365 Program Terms shall have the meanings set forth below or in the Bentley General Terms and Conditions.

2. Geltungsbereich. 

At Subscriber’s request and upon Bentley’s approval, Subscriber may participate in the EPS-365 Program, subject to the terms and conditions of the Agreement. To be eligible to participate, Subscriber must (i) be current on all outstanding invoices for amounts owed to Bentley; and (ii) utilize SES for license administration. 

3. Überblick. 

Mit Aufnahme des Teilnehmers in das EPS-365-Programm durch Bentley werden dem Teilnehmer Rechte zur Nutzung bestimmter EPS-365-Produkte (wie nachstehend definiert) ohne Begrenzung der Anzahl der Benutzer gewährt. Der Teilnehmer muss ein EPS-365-Bestellformular ausfüllen (das für die Zwecke dieser EPS-365-Programmbedingungen ein Angebotsdokument ist), in dem die EPS-365-Jahresgebühren, das Datum des Abonnementbeginns (Startdatum) und die Dauer des Abonnements (Abonnementlaufzeit) angegeben sind. Wenn der Teilnehmer im Laufe der Zeit mehrere EPS-365-Bestellformulare ausführt, hat das EPS-365-Bestellformular mit dem jüngsten Ausführungsdatum Vorrang vor allen früheren EPS-365-Bestellformularen. 

4. EPS-365-Produkte.

Bentley-Produkte, die im Rahmen des EPS-365-Programms (EPS-365-Produkte) in Frage kommen, werden auf folgender Grundlage lizenziert: i) benannter Benutzer oder einzelner Rechner pro Tag (Produkte der Kategorie A); ii) benannter Benutzer oder einzelner Rechner pro Quartal (Produkte der Kategorie B); iii) Festgebühr (Produkte der Kategorie C); iv) Datenverarbeitungseinheiten (Produkte der Kategorie D); oder v) Spitzendatenspeicher (Produkte der Kategorie E). Informationen zu Lizenzmodellen und Preisen für EPS-365-Produkte der Kategorien A und B sind in der Enterprise 365-Preisliste; diese Preise sind für die Dauer der Abonnementlaufzeit festgelegt. Produkte der Kategorie C werden separat angeboten, wobei der zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns des Produkts der Kategorie C durch den Teilnehmer geltende Listenpreis für den Rest der Abonnementlaufzeit festgeschrieben wird. Bentley kann die Liste der EPS-365-Produkte von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern. 

5. Lizenzerteilung für EPS-365-Produkte.

5.1. Nutzung im Produktionsbetrieb. Als Gegenleistung für die vollständige Entrichtung der jährlichen EPS-365-Gebühren und unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer nicht anderweitig gegen den Vertrag verstößt, gewährt Bentley dem Teilnehmer hiermit eine nicht exklusive, begrenzte, widerrufliche, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung der EPS-365-Produkte im Produktionsbetrieb während der Abonnementlaufzeit des EPS-365-Programms, ohne Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Benutzer, die die EPS-365-Produkte nutzen dürfen. 

5.2. Nutzung zur Evaluierung.  Der Teilnehmer kann ein begrenztes, nicht übertragbares, widerrufliches, nicht exklusives Recht zur Nutzung der zugelassenen Produkte nur für interne Evaluierungs- oder Testzwecke (eine „Evaluierungslizenz“) beantragen und Bentley kann dem Teilnehmer nach eigenem Ermessen ein solches Recht gewähren, vorausgesetzt, dass solche Bewertungslizenzen nicht für die Nutzung im Produktionsbetrieb verwendet werden. Sofern eine Evaluierungslizenz unter Verstoß gegen die hierin festgelegten Beschränkungen verwendet wird (eine „unbefugte Nutzung“), gilt jede solche unbefugte Nutzung als eine Nutzung von EPS-365-Produkten. 

6. Jährliche EPS-365-Gebühren.  Im EPS-365-Bestellformular werden eine oder mehrere jährliche EPS-365-Gebühren angegeben, abhängig von der Abonnementlaufzeit (d. h. der Anzahl der Jahre, jeweils definiert als „Vertragsjahr“). Jedes Vertragsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten, wobei der anfängliche Zeitraum („erstes Jahr“) covering the first twelve months from the Start Date, and subsequent periods covering twelve-month (12) terms from the anniversary of the Start Date. Annual EPS-365 Fees after Year One will incorporate a fee increase as stated on the EPS-365 Order Form to accommodate for anticipated increase in usage of EPS-365 Products.  Each EPS-365 Annual Fee is based on the preceding twelve months’ usage of Bentley Products, specifically Category A, B, D, and E Products, plus any subscribed Category C Products, applicable to Subscriber’s Ecosystem (as defined below).  Subscriber shall pay in advance the total of the Annual EPS-365 Fees for each Contract Year, from which Bentley, on a quarterly basis, shall draw down one quarter (¼) the value of that Contract Year’s Annual EPS-365 Fees. In the event of early termination pursuant to clauses 7, 8 or 11 herein, any remaining portion of the Annual EPS-365 Fees shall be returned to Subscriber. 

7. Gebührenanpassung. 

7.1. Verfahren zur Gebührenanpassung. The parties acknowledge that the Annual EPS-365 Fees are based on actual or projected usage of certain Bentley Products by Subscriber, including any third-party organizations accepted and authorized by Bentley (as of the Start Date as indicated on the EPS-365 Order Form) to use Bentley Products under Subscriber’s EPS-365 Program subscription (collectively, “Subscriber Ecosystem”). The parties further acknowledge that significant, unanticipated changes to Usage or to Subscriber Ecosystem (as detailed in this section 7 below) may require an increase or decrease to the Annual EPS-365 Fees (“Fee Adjustment”). For the sake of clarity, the Fee Adjustment process detailed in this clause 7.1 shall govern Fee Adjustments made pursuant to clauses 7.4, 7.5 and 7.6 and shall not be applicable to Fee Adjustments made pursuant to clause 7.3. For Fee Adjustments made pursuant to clause 7.2, and with respect to applicable invoicing, clause 7.1.1 below shall apply and not that of clause 7.1.2.

Subject to the threshold limits for any such increase or decrease in Usage of Category A, B, D, and E Products as described in Section 7.2 herein, Fee Adjustments may be proposed in writing by either party at any time during a then current Contract Year (“Fee Adjustment Notice”). Within ninety (90) days after a receiving party’s receipt of a Fee Adjustment Notice, and upon concurrence of the parties, a Fee Adjustment shall be made part of the Agreement in the manner set forth below for any such increase or decrease, respectively, as follows:
 

7.1.1. Bei einer Gebührenanpassung für eine vereinbarte Erhöhung muss der Teilnehmer den auf das Jahr umgerechneten, anteiligen Betrag einer solchen Erhöhung zahlen: (1) im laufenden Vertragsjahr, für das die Erhöhung erstmals gilt, und innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung seitens des Teilnehmers; oder (2) zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung für die jährlichen EPS-365-Gebühren des unmittelbar folgenden Vertragsjahres fällig wird, wobei der jährliche anteilige Betrag der Erhöhung zusätzlich zu den jährlichen EPS-365-Gebühren des folgenden Vertragsjahres zu zahlen ist, die so geändert wurden, dass sie die vereinbarte Gebührenanpassung umfassen. 

7.1.2. A Fee Adjustment for an agreed upon decrease shall be made part of the Agreement with the annualized pro-rata amount of such decrease for the then current Contract Year deducted from the immediately following Contract Year’s Annual EPS-365 Fees, which shall have been revised to reflect the agreed upon Fee Adjustment. If the parties are unable to agree to a Fee Adjustment within ninety (90) days after a receiving party’s receipt of a Fee Adjustment Notice, the EPS-365 Program subscription may be terminated by either party, to be effective at the end of the then current Contract Year, with not less than thirty (30) days written notice (notwithstanding the termination notice provisions below) to the other party. 

7.2. Produkte der Kategorien A, B, D und E.. Bentley will review EPS-365 Usage during each Contract Year. Should the usage value of Category A, B, D, and E Products, based on the EPS-365 Price List, exceed or drop below 10% of the the previous Contract Year’s gross usage value (Product prices based on the EPS-365 Price List x all Category A, B, D, and E Products usage with no discount or surcharge applied) , the Annual EPS-365 Fees may be adjusted, subject to the process set forth in clause 7.1 herein. Fee Adjustments, positive or negative, shall be limited to 20% of the then current Contract Year’s Annual EPS-365 Fees (as revised by any Fee Adjustment made during that Contract Year), subject to any Cloud Offering minimum fee requirements.

[1] If Fee Adjustment negotiation occurs in Year One, Bentley will compare the gross usage value that was used to calculate the Year One Annual EPS-365 Fees.

7.3. Produkte der Kategorie C.. Annual EPS-365 Fees assume usage of only Category A, B, D, and E Products listed in the EPS-365 Price List plus any Category C Products subscribed to as of the Start Date. Should Subscriber add or modify a Category C Product subscription during a given Contract Year, the value of the added subscription will be prorated to the end of the Contract Year and billed based on then-current pricing. Annual EPS-365 Fees for subsequent Contract Years will be adjusted to include the added subscription. Category C Product additions and fee adjustments will not be subject to the process set out in clause 7.1 above. 

7.4. Bentley-Akquisitionen..  Should Bentley make available to Subscriber new software via acquisition, the Fee Adjustment Process described in clause 7.1 herein shall apply. This potentially includes technology currently in use by Subscriber that Bentley acquires.

7.5. Umstrukturierung, Fusionen und Übernahmen sowie Veräußerungen des Teilnehmers.. If Subscriber is part of a reorganization, merger or acquisition, or divestiture that involves Bentley software (including but not limited to perpetual licenses or subscription rights to Bentley Products), Subscriber shall notify Bentley within 30 days following the event or transaction. Related Fee Adjustments, if any, shall be subject to the Fee Adjustment Process set out in clause 7.1 herein. 

7.6. Zugang durch Dritte. Subscriber, at any time during a Contract Year, may request to include an additional third party organization (including, but not limited to an affiliate, consultant, contractor or other organization outside of Subscriber Ecosystem) under its EPS-365 entitlement, subject to Bentley’s consent, which shall not be unreasonably withheld. Related Fee Adjustments, if any, shall be subject to the Fee Adjustment Process set out in clause 7.1 herein. Subscriber shall be responsible for all Users, including those of third-party organizations, within Subscriber Ecosystem, including compliance with the terms and conditions of the Agreement. 

8. Versionen der EPS-365-Produkte. Subscriber’s participation in the EPS-365 Program is conditioned on Subscriber’s use of the latest versions of the EPS-365 Products. If Subscriber has not fully adopted the latest versions by the Start Date, Subscriber agrees to do so within eighteen months from the Start Date. Bentley will monitor version usage and may elect to terminate Subscriber’s EPS-365 Program subscription pursuant to clause 11.1 below. 

9. EPS-365 Success Services.

9.1. Zugang des Teilnehmers. Participation in the EPS-365 Program affords Subscriber access to ‘EPS-365 Success Services’, including discrete services projects (each an “Enterprise Blueprint”), allocated supporting personnel, learning paths, user insights and industry newsletters.

9.2. Credits. Each Enterprise Blueprint will have a fixed cost expressed as a given number of Credits. Each Credit is valid for twelve months from either the Subscription Start Date, as set forth on the EPS-365 Order Form, or a given anniversary of the Subscription Start Date (each an “Anniversary Date”), as applicable. For the sake of clarity, if one or more relevant Credits expire after delivery of an Enterprise Blueprint has commenced but before it is completed, delivery shall continue to completion on the basis of the expired Credits, and Subscriber will not be asked to expend any additional Credits for that Enterprise Blueprint.

9.2.1. Subscriber will be allocated a number of Credits, based on Subscriber’s Annual EPS-365 Fees as set forth on the EPS-365 Order Form (“Allocated Credits”). For the sake of clarity, the number of Allocated Credits may be zero.

9.2.2. Additional Credits may be purchased by Subscriber and will expire on the next Anniversary Date in time regardless of the date of purchase (“Purchased Credits”).

9.3. Delivery Timelines. Enterprise Blueprint delivery timelines are estimates only and should not be construed as deadlines. Actual delivery schedules for given Enterprise Blueprints may vary according to various dependencies, including timeliness of needed cooperation from Subscriber.

9.4. Territory. Enterprise Blueprints are subject to geographic availability, and Bentley reserves the right to modify the list of Enterprise Blueprints from time to time in its sole discretion. For the sake of clarity, such modification shall not apply to any Enterprise Blueprint ongoing at the time of the modification.

9.5. Scope. Services not covered by EPS-365:

  • Unterstützung bei Produkten, Diensten oder Technologien, die nicht von Bentley stammen, einschließlich der Implementierung, Verwaltung oder Nutzung von Basistechnologien Dritter wie Datenbanken, Computernetzwerken oder Kommunikationssystemen;
  • Unterstützung bei der Installation oder Konfiguration von Hardware, einschließlich Computern, Festplatten, Netzwerken oder Druckern; und
  • Erstellung von benutzerdefiniertem Code, Datenmanipulation (Deduplikation, Zusammenführen, Bereinigen) oder Erstellung von Ergebnissen unter Verwendung der Software von Bentley, es sei denn, ein spezifischer Enterprise Blueprint umfasst solche Aktivitäten.

9.6. Travel. Bentley will separately invoice for travel and accommodation expenses incurred in the performance of Enterprise Blueprints based on actual expenses incurred. The following travel costs will not be charged:

  • Reisekosten in direktem Zusammenhang mit den vierteljährlichen Anpassungstreffen;
  • Reisekosten für den Success Manager, je nach Standort, für bis zu einmal (1) pro Monat;
  • Reisekosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwicklung des Plans zur digitalen Weiterentwicklung; und
  • Lokale Reisen (innerhalb der Stadt).

10. Governance.

10.1. Vierteljährliche Business Review Meetings. Ungeachtet und zusätzlich zu den Governance-Prozessen der Success Services bemühen sich Bentley und der Teilnehmer nach besten Kräften, sich während der Laufzeit des Abonnements des EPS-365-Programms mindestens einmal alle 90 Tage zu treffen, um den Erfolg des Programms und verbesserungswürdige Bereiche zu überprüfen. Zu den Themen des Treffens gehören u. a.: a) die laufende Arbeit im Rahmen der Erfolgsbilanz und neue Bereiche für ein Engagement im Rahmen der gemeinsamen Ziele des Teilnehmers und von Bentley; b) die Nutzung von Anwendungsversionen sowie Preistransparenz und -vorhersehbarkeit; c) potenzielle Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen durch den Einsatz der Produkte von Bentley und d) der Plan für das organisatorische Engagement.  

10.2. Eskalation.  Either party may, by written notice to the other party, request the escalation of any issue arising: a) at a Success Manager progress meeting; b) at any Quarterly Business Review or other meeting described in clause 10.1 above; or c) according to the Fee Adjustment Process set forth in clause 7.1 above. Any such escalation shall be conducted in the following manner. Subscriber’s EPS-365 Order Form shall list, in ascending order of seniority level (each an “Escalation Level”), the names and titles of authorized individuals from each party. Both parties acknowledge that substitutions of specific individuals may occur as required; provided that such substitutions are of the same level of seniority. Each party agrees to use best efforts to resolve such escalated issues at the lowest applicable Escalation Level and shall only call for further escalation: 1) upon making a determination that resolution of the issue requires the next higher Escalation Level, and 2) by written notice to the other party. For clarity, the parties agree that, notwithstanding the escalation process as described herein, the time frames as required by Section 7.1 Fee Adjustment Process shall remain in effect at all times.  

 11. Laufzeit und Kündigung.

11.1. Term. Subscriber’s EPS-365 Program subscription shall begin on the Start Date and shall continue until the end of the Subscription Term, unless either Bentley or Subscription terminates theEPS-365 Program subscription for convenience at any time with ninety (90) days prior written notice (the “Termination Notice”) to the other party. Prior to the start of the EPS-365 Program subscription, Bentley may extend Subscriber’s then-current Bentley subscriptions on a pro-rated basis to the end of the then-current calendar quarter.

11.2. Kündigung wegen wesentlicher Vertragsverletzung. Either party may, at its option, terminate this Agreement in the event of a material breach of this Agreement by the other party. Any such termination may be affected only through a written notice to the other party, specifically identifying the breach or breaches on which termination is based. Following receipt of such notice, the party in breach shall have thirty (30) days to cure such breach or breaches, and this Agreement shall terminate in the event that such cure is not made by the end of such period; provided, however, Bentley shall have the right to terminate this Agreement immediately if Subscriber breaches any of its obligations under Section 3 of the General Terms and Conditions. The failure of Subscriber to pay an outstanding invoice of Bentley shall always constitute a material breach of this Agreement.    

11.3. Insolvenz. Wenn der Teilnehmer gemäß einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen, oder insolvent wird oder Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft, oder anderweitig liquidiert, zwangsverwaltet, zwangsvollstreckt oder konkursverwaltet wird, ist Bentley berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. 

11.4. Event of Termination. In the event of any termination of Subscriber’s EPS-365 Program subscription according to this Section 11, Subscriber’s continued access to and use of Bentley Products shall be governed by the terms and conditions of the Agreement or other relevant Bentley subscription program agreement entered into by Subscriber. In the event of a termination for convenience of Subscriber’s EPS-365 Program subscription according to Section 11.1 herein, all delivery of services towards any Enterprise Blueprint shall cease immediately following the receipt by Bentley or Subscriber of a Termination Notice, and the amount paid for all Purchased Credits that remain unused shall be refunded to Subscriber.

12. Verschiedenes.

12.1. Vertraulichkeit der Bedingungen.

12.1.1. Vorbehaltlich Klausel 12.1.2 erkennt der Teilnehmer hiermit an, dass die Bedingungen des EPS-365-Bestellformulars und der EPS-365-Success-Services-Materialien vertraulich sind, und der Teilnehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass weder er noch eine dritte Organisation, die EPS-365-Produkte im Ökosystem des Teilnehmers verwendet, den Inhalt des EPS-365-Bestellformulars oder der EPS-365-Success-Services-Materialien an andere Dritte weitergibt.

12.1.2. Bentley hereby acknowledges that disclosure by Subscriber of these EPS-365 Program Terms and the Agreement, or portions thereof, may be subject to Subscriber’s state statutes, such as open public records or freedom of information acts. The nondisclosure of these EPS-365 Program Terms and the Agreement, or portions thereof, may depend upon official or judicial determinations made pursuant to such statutes when Subscriber receives a request from a third party for the disclosure of information designated by Bentley as “confidential information.” In such cases, Subscriber shall notify Bentley within a reasonable period of the request, and Bentley shall be exclusively responsible for defending Bentley’s position concerning the confidentiality of the requested information. Neither the Subscriber nor any of its agencies is or shall be obligated to assist in Bentley’s defense. If any disclosure is subsequently made of such information by Subscriber, disclosure shall be made consistent with such official or judicial final determination and only to the extent required under applicable law.

1. Definitionen.  

Die in diesen Bedingungen hervorgehobenen Wörter, Begriffe und Ausdrücke haben die nachstehend aufgeführten Bedeutungen: 

1.1. Vertrag“ wird wie in den jeweiligen Programmbedingungen definiert.  

1.2. Bentley“ bezeichnet die Bentley-Vertragspartei und jede juristische Person, die die Bentley-Vertragspartei kontrolliert, die von ihr kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede juristische Person, die während der Laufzeit dieses Vertrags gegründet oder erworben wird. 

1.3.Bentley-Vertragspartei“ bezeichnet das in Artikel 7 dieser Bedingungen für die Lizenzierung der Produkte und Dienstleistungen von Bentley angegebene Bentley-Unternehmen 

1.4. „Bentley-Produkte“ oder „Produkte“ means the software products, data and other materials, previously or hereafter (including software products, data and other materials acquired by Bentley during the term of an Agreement) Distributed by Bentley through delivery mechanisms determined in Bentley’s sole discretion that Bentley makes available to Subscriber typically in Object Code form only, for licensing hereunder, including Updates and Upgrades (as defined in the Support and Maintenance Terms). 

1.5. “Channel Partner” or “Bentley Channel Partner” means individuals and companies who are authorized by Bentley to provide support services under the Support and Maintenance Terms.. 

1.6. “Country” means the country: (i) where the Product is first obtained from Bentley or a Channel Partner; or (ii) specified in the purchase order for which a Production Use copy of the Product may be made, or the Product is authorized to be used.

1.7. „Gerät“ bezeichnet einen einzelnen PC, eine Workstation, ein Terminal, einen Laptop, ein mobiles Gerät, einen Server oder ein anderes elektronisches Gerät. 

1.8. „Vertreiben“ bezeichnet den Vertrieb durch Bentley mit allen heute bekannten oder in Zukunft entwickelten Mitteln. 

1.9. „Dokumentation“ bezeichnet beschreibende, interaktive oder technische Informationen, die sich auf Produkte oder Cloud-Angebote beziehen. 

1.10. „Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum, zu dem der Teilnehmer ein Angebotsdokument ausführt, das auf die geltenden Programmbedingungen verweist, oder das Angebotsdokument anderweitig schriftlich akzeptiert. 

1.11. „Zugelassenes Produkt“ bezeichnet ein Bentley-Produkt gemäß der Liste der für das Bentley-Lizenzprogramm in Frage kommenden Produkte, die unter folgender Adresse abgerufen werden kann: www.bentley.com/wp-content/uploads/Licensing-Program-Eligibility-List.pdf, alle anderen Produkte sind für solche Programme oder Abonnements nicht zugelassen. 

1.12. „Externer Benutzer“ bezeichnet jeden Benutzer (nicht eine Organisation), der nicht: 

1.12.1. ein Vollzeit-, Teilzeit- oder Zeitangestellter des Teilnehmers ist, oder  

1.12.2. eine Zeitarbeitskraft oder ein unabhängiger Auftragnehmer ist, die bzw. der an der Nutzung zu Produktionszwecken beteiligt ist und unter der Aufsicht und Kontrolle des Teilnehmers arbeitet. 

1.13. „Wesentliches Update“ bezeichnet eine kommerzielle Version eines Produkts, die gegenüber dem Produkt, das sie ersetzen soll, wesentliche zusätzliche Funktionen aufweist. 

1.14. „Geringfügiges Update“ bezeichnet eine Instandsetzungsversion eines Produkts. 

1.15. „Objektcode“ bezeichnet die Produkte in maschinenlesbarer Form, die nicht für das menschliche Verständnis der Programmlogik geeignet ist und die von einem Computer unter Verwendung des geeigneten Betriebssystems ohne Kompilation oder Übersetzung ausgeführt werden kann. Objekt-Code umfasst insbesondere nicht den Quellcode. 

1.16. „Angebotsdokument“ bezeichnet ein schriftliches kommerzielles Angebot von Bentley, das als Vorschlag, Arbeitsauftrag, Arbeitsanweisung, Kostenvoranschlag oder Auftragsformular bezeichnet werden kann.  

1.17. „Nutzung im Produktionsbetrieb“ bezeichnet die Nutzung eines Produkts von Bentley in Objektcodeform durch einen Benutzer bzw. ein Gerät ausschließlich für interne Produktionszwecke des Teilnehmers und schließt externe Anwender aus (außer in Bezug auf den Zugriff auf Serverprodukte). 

1.18. „Programmbedingungen“ bezeichnet die relevanten Bedingungen für ein Abonnementprogramm von Bentley. 

1.19. „Geschützte Informationen“ shall be defined as confidential, proprietary and technical information pertaining to Bentley Products and to Bentley’s technology and business practices. 

1.20. „Seriennummer“ bezeichnet eine von Bentley vergebene eindeutige Nummer zur Identifizierung eines bestimmten Exemplars eines Produkts, die auf den Teilnehmer registriert und von diesem einem bestimmten Exemplar eines solchen Produkts zugewiesen wird. 

1.21. „Server-Produkt“ bezeichnet ein Produkt, das sich auf einem Server befindet und Funktionen bereitstellt, auf die die Benutzer zugreifen, indem sie sich über Client-Anwendungen oder mobile Anwendungen mit dem Server verbinden. Ein solcher Server kann sich an folgenden Orten befinden: (i) auf einem Server-Produkt, das hinter der Firewall des Teilnehmers und/oder innerhalb des Netzwerks des Teilnehmers eingesetzt wird; (ii) auf einem Server-Produkt, das von einer externen Organisation lizenziert wird oder (iii) bei Bentley als Cloud-basierter Dienst. 

1.22. „Standort“ bezeichnet einen oder mehrere bestimmte geographische Orte, an denen der Teilnehmer den Betrieb von Produkten innerhalb der geografischen Grenzen eines einzelnen Landes nutzt oder verwaltet. 

1.23. „Teilnehmer“ wird wie in der entsprechenden Angebotsunterlage definiert und in Bezug auf die Verwendung von Produkten bezieht sich der Begriff „Teilnehmer“ auf: (i) einen der Vollzeit-, Teilzeit- oder Zeitangestellten des Abonnenten; oder (ii) eine Zeitarbeitskraft oder einen unabhängigen Auftragnehmer, die bzw. der an der Nutzung zu Produktionszwecken beteiligt ist und unter der direkten Aufsicht und Kontrolle des Abonnenten arbeitet. 

1.24. „Subscription Entitlement Service“ oder „SES“ bezeichnet den Cloud-basierten Lizenzverwaltungsdienst von Bentley oder ein Nachfolgetool von Bentley für die Lizenzverwaltung. 

1.25. „Abonnementgebühr“ bezeichnet die Gebühr für ein Abonnement, die von Zeit zu Zeit nach Bentleys alleinigem Ermessen veröffentlicht wird. 

1.26. „Abonnementlaufzeit“ wird wie in den entsprechenden Angebotsunterlagen oder Programmbedingungen definiert. 

1.27. „Technischer Support“ bezeichnet den Internet- und E-Mail-basierten Support zur Unterstützung eines Teilnehmers, wie in den entsprechenden Programmbedingungen sowie den Support- und Wartungsbedingungen beschrieben. 

1.28. „Kontrolluhren“ bezeichnet Kopierschutzmechanismen oder sonstige Sicherungsvorkehrungen, durch die Produkte nach Kündigung oder Ablauf des Vertrags, einer anwendbaren Abonnementlaufzeit oder einer anwendbaren Verlängerungslaufzeit deaktiviert werden können. 

1.29. Nutzungsdatensind Daten oder Informationen, die Bentley in Bezug auf die Installation, den Zugriff auf oder die Nutzung von Produkten, Produktmerkmalen und -funktionen, Cloud-Angeboten (wie in den Cloud-Angebotsbedingungen definiert) und anderen Diensten von Bentley durch den Teilnehmer erhebt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsstatistiken, die keine personenbezogenen Daten enthalten, wie z. B. das Nutzungsvolumen, die Nutzungsdauer, die Nutzungszeit, die Anzahl der Benutzer, die verwendeten Funktionen und den Standort der Benutzer. 

1.30. „Nutzung“ bezeichnet die Verwendung des Produkts durch eine Einzelperson. 

1.31. „Anwender“ bezeichnet eine Einzelperson. 

1.32. „Virtualisierte Umgebung“ bezeichnet ein System, das einem oder mehreren Benutzern den Fernzugriff auf Softwareanwendungen ermöglicht. 

2. Begleichung von Bentley-Rechnungen 

2.1. Payment Terms. Unless otherwise specified in an Offering Document, Subscriber shall pay each Bentley invoice or CSS Payment Request for all Product licenses (including Product Subscription Licenses and Term Licenses) and services provided by Bentley within thirty (30) days from the date of such invoice. Interest shall accrue on past due payments of such invoices at the rate of one and one-half percent (1.5%) per month or the highest rate permitted by applicable law, whichever is less. In the event any payment owed to Bentley is past due, Bentley, at its discretion, may suspend or, after notice of such overdue payment and a thirty (30) day period to cure, terminate Subscriber’s access and use of Products and associated services, rights, and licenses provided by Bentley.

2.2. Steuern. Der Teilnehmer wird alle Steuern an Bentley bezahlen, die Bentley nach geltendem Steuerrecht beizutreiben hat, einschließlich unter anderem Mehrwertsteuer, Berufssteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuer und Vermögenssteuer (ausgenommen Steuern, die auf dem Nettogewinn von Bentley basieren). Wenn der Teilnehmer nach geltendem Steuerrecht verpflichtet ist, von Zahlungen an Bentley Steuern einzubehalten oder abzuziehen, wird der Teilnehmer Bentley ordnungsgemäße Nachweise über die Bezahlung dieser Steuern vorlegen. 

2.3. Aufzeichnungen; Prüfung. Der Teilnehmer führt vollständige und genaue Aufzeichnungen über die erworbenen Produktlizenzen und seine Erstellung und Nutzung der erworbenen Produkte gemäß diesem Vertrag, damit Bentley feststellen kann, ob der Teilnehmer seinen Lizenzverpflichtungen nachgekommen ist. Diese Aufzeichnungen umfassen den Standort und die Identifizierung der Hardware des Teilnehmers, auf denen der Teilnehmer die jeweiligen Exemplare der Produkte nutzt und führen die Anwender auf, denen der Teilnehmer Lizenzen zugewiesen hat. Sollte Bentley Grund zu der Annahme haben, dass die Nutzungsdaten unvollständig oder ungenau sind oder nicht im Einklang mit den dem Teilnehmer gewährten Rechte stehen, kann Bentley vom Teilnehmer verlangen, dass dieser innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung von Bentley einen schriftlichen Bericht mit entsprechenden Aufzeichnungen vorlegt, um den in diesem Abschnitt 2.3 genannten Anforderungen an die Aufbewahrung von Unterlagen zu entsprechen und der Teilnehmer ist verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. Reicht der schriftliche Bericht für die Anforderungen von Bentley nicht aus, kann Bentley verlangen, dass der Teilnehmer nach vorheriger schriftlicher Mitteilung von Bentley mit einer Frist von sieben (7) Tagen eine angemessene Einsichtnahme und Anfertigung von Kopien dieser Aufzeichnung durch Bentley oder einen externen von Bentley beauftragten Prüfer gestattet und der Teilnehmer ist verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. 

 3. Rechte an geistigem Eigentum 

3.1. Eigentum; Rechtsvorbehalt. Der Teilnehmer bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass 

3.1.1. die Produkte, einschließlich der Dokumentation für jedes Produkt, und alle Informationen über die Produkte, die der Teilnehmer durch elektronische Übertragungsmittel erhält, geschützte Informationen von Bentley, seinen Lizenzgebern oder anderen Lieferanten enthalten und durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, andere anwendbare Urheberrechtsgesetze, andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und internationale Vertragsbestimmungen geschützt sind; 

3.1.2. alle Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte an den Produkten, der Dokumentation, allen Informationen, die der Abonnent durch elektronische Übermittlung erhält, sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte bei Bentley oder seinen Lizenzgebern verbleiben; 

3.1.3. die Produkte lizenziert und nicht verkauft werden und das Eigentum an jeder Kopie der Produkte bei Bentley oder seinen Lizenzgebern verbleibt und nicht auf den Teilnehmer übergeht; und 

3.1.4. alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bei Bentley verbleiben. 

3.2. Quellcode. Dieser Vertrag berechtigt den Teilnehmer nicht dazu, den Quellcode der Produkte zu erhalten, zu prüfen, zu nutzen oder auf andere Weise darauf zuzugreifen. 

3.3. Urheberrechtliche Hinweise. Der Teilnehmer wird auf allen Exemplaren der Produkte, die er erstellt, alle urheberrechtlichen Hinweise und Beschriftungen von Bentley bzw. dessen Lizenzgebern, die auf den Original-Medien, die die von Bentley gelieferten Produkte enthalten, zu finden sind, anbringen und wiedergeben. 

3.4. Nutzungsdaten. Der Teilnehmer bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass Bentley jeweils Nutzungsdaten sammelt und dass alle Nutzungsdaten im Eigentum von Bentley stehen und als geschützte Informationen von Bentley gelten. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, das Sammeln von richtigen Nutzungsdaten durch Bentley nicht zu stören und die richtigen Nutzungsdaten nicht zu ändern. 

3.5. Dokumentation. Bentley kann dem Teilnehmer in Verbindung mit Produkten oder Cloud-Angeboten bestimmte Dokumentationen zur Verfügung stellen. Bei der Dokumentation handelt es sich um geschützte Informationen der Bentley. Bentley gewährt dem Teilnehmer hiermit eine eingeschränkte, nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung solcher Dokumentation zur Unterstützung der Nutzung zu Produktionszwecken. 

3.6. Rückentwicklungen. Der Teilnehmer darf nur insoweit Dekodierungen, Rückentwicklungen, Disassemblierungen, Dekompilierungen oder sonstige Übersetzungen der Produkte oder Dokumentationen vornehmen, wie dies nach geltendem Recht unbeschadet dieser Beschränkung ausdrücklich zulässig ist. Sofern es dem Teilnehmer kraft Gesetzes ausdrücklich erlaubt ist, eine der im vorstehenden Satz genannten Tätigkeiten durchzuführen, wird der Teilnehmer diese Rechte erst ausüben, wenn er Bentley mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich über seine Absicht, diese Rechte auszuüben, informiert hat. 

3.7. Geschützte Informationen.. 

3.7.1. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Bentley im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen dem Teilnehmer geschützte Informationen offenlegen kann. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, alle geschützten Informationen in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 3.7 zu behandeln. 

3.7.2. Der Teilnehmer muss alle geschützten Informationen geheimhalten. Der Teilnehmer darf geschützte Informationen nicht reproduzieren oder kopieren, außer soweit dies in diesem Vertrag gestattet wird oder Bentley ausdrücklich seine vorherige schriftliche Genehmigung dazu erteilt. Alle derartigen Kopien müssen von dem Teilnehmer als geschützte und vertrauliche Informationen gekennzeichnet werden. 

3.7.3. Der Teilnehmer wird die geschützten Informationen nur zur Förderung dieses Vertrags verwenden und darf geschützte Informationen nur gegenüber denjenigen Mitarbeitern offenlegen, die davon Kenntnis haben müssen, um ihre Pflichten gemäß diesem Vertrag zu erfüllen. Der Teilnehmer darf geschützte Informationen Dritten gegenüber zu keinem Zeitpunkt offenlegen oder ihnen zugänglich machen. 

3.7.4. Der Teilnehmer wird die geschützten Informationen mit demselben Maß an Sorgfalt behandeln, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen aufwendet, und in keinem Falle mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt. 

3.7.5. Bei Kündigung oder Nicht-Verlängerung dieses Vertrags wird der Teilnehmer alle geschützten Informationen, die sich in seinem Besitz befinden, an Bentley zurückgeben oder auf Verlangen vernichten. 

3.7.6. Der Teilnehmer ist nicht zur Geheimhaltung verpflichtet hinsichtlich geschützter Informationen, die (i) ohne Verletzung dieses Vertrags der Öffentlichkeit zugänglich geworden sind, (ii) vom Teilnehmer rechtmäßig von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erlangt wurden, oder (iii) dem Teilnehmer bereits zuvor bekannt waren und dies deutlich und überzeugend belegt werden kann. 

3.7.7. Der Teilnehmer wird Bentley unverzüglich unterrichten, wenn ihm eine tatsächliche oder mögliche unbefugte Nutzung oder Offenlegung der geschützten Informationen zur Kenntnis gelangt. 

3.7.8. Bentley hereby acknowledges that disclosure by Subscriber of the Agreement, or portions thereof, may be subject to Subscriber’s state statutes, such as open public records or freedom of information acts. The nondisclosure of the Agreement, or portions thereof, may depend upon official or judicial determinations made pursuant to such statutes when Subscriber receives a request from a third party for the disclosure of information designated by Bentley as “confidential information.”   

3.7.9. In solchen Fällen muss der Teilnehmer Bentley innerhalb einer angemessenen Frist über die Anfrage informieren, wobei Bentley die alleinige Verantwortung für die Verteidigung des Standpunkts von Bentley hinsichtlich der Vertraulichkeit der angeforderten Informationen trägt. Weder der Teilnehmer noch einer seiner Vertreter ist oder wird verpflichtet sein, Bentley bei der Verteidigung zu unterstützen. Wenn der Teilnehmer derartige Informationen zu einem späteren Zeitpunkt offenlegt, muss die Offenlegung im Einklang mit der endgültigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung und nur in dem Umfang erfolgen, der nach geltendem Recht erforderlich ist. 

3.8. Keine Vergleichstests. Der Teilnehmer darf die Ergebnisse von Produkttests, insbesondere Vergleichstests, ohne vorherige Einholung einer schriftlichen Genehmigung von Bentley Dritten gegenüber nicht offenlegen. 

4.Nutzung der Produkte von Bentley in einer virtualisierten Umgebung 

4.1. Der Teilnehmer darf die Produkte von Bentley für Produktionszwecke nur in einem Mehrbenutzer-Computernetzwerk in einer virtualisierten Umgebung unter den nachstehend in diesem Abschnitt 4 aufgeführten Bedingungen verwenden. 

4.2. Der Teilnehmer erkennt an, dass die Produkte von Bentley derzeit nicht für die Nutzung in allen virtualisierten Umgebungen zertifiziert sind und dass der Teilnehmer allein dafür verantwortlich ist, die Produkte von Bentley für den Betrieb in einer nicht zertifizierten virtualisierten Umgebung zu testen und zu verwalten. 

4.3. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, SES zu nutzen, um eine genaue Überwachung der Nutzung der Produkte von Bentley innerhalb der virtualisierten Umgebung zu ermöglichen, sodass für jede innerhalb der virtualisierten Umgebung gestartete Sitzung eine eigene, eindeutige Lizenz erforderlich ist. 

4.4. Zertifizierte virtualisierte Umgebungen. 

4.4.1. Weitere Informationen, einschließlich einer Liste der von Bentley zertifizierten virtualisierten Umgebungen, sowie Aktualisierungen der Bentley-Richtlinien finden Sie unter https://aka.bentley.com/VirtualizedEnvironments („VE Wiki“). 

4.4.2. Die in einer virtualisierten Umgebung verwendeten Produkte von Bentley, die nicht von Bentley zertifiziert und im VE-Wiki aufgelistet sind, sind von den in diesem Dokument dargelegten Gewährleistungen ausgeschlossen.  

4.4.3. Bentley stellt dem Teilnehmer keine technischen Supportdienste für Probleme, Fehler oder andere Betriebsschwierigkeiten zur Verfügung, die durch die Nutzung der Produkte von Bentley in einer virtualisierten Umgebung durch den Teilnehmer verursacht werden oder damit zusammenhängen, die nicht von Bentley zertifiziert und im VE-Wiki aufgeführt sind. 

4.5. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass das Recht des Teilnehmers, die Produkte von Bentley in einer virtualisierten Umgebung zu nutzen, im Falle einer Kündigung oder Nichtverlängerung des Vertrags endet, ungeachtet der Tatsache, dass diese Produkte auf unbefristeter Basis lizenziert sind. 

5. Beschränkte Gewährleistung; Beschränkung von Rechtsmitteln und Haftung 

5.1. Beschränkte Gewährleistung für den Teilnehmer. Mit Ausnahme von Produkten, die kostenlos lizenziert und dem Teilnehmer ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt werden, gewährleistet Bentley hiermit ausschließlich zugunsten des Teilnehmers, dass (a) das Produkt für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen („Gewährleistungsfrist“) ab dem Datum der Lieferung einer Seriennummer bzw. eines Produkts an den Teilnehmer bei normaler Nutzung und (b) für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Lieferung an den Teilnehmer andere von Bentley an den Teilnehmer gelieferte Produkte und Materialien bei normalem Gebrauch im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der für diese Produkte und Materialien geltenden Bentley-Dokumentation funktionieren. Falls der Teilnehmer Modifikationen, Verbesserungen oder Änderungen an den Produkten vornimmt oder dies veranlasst, wenn die Produkte zurückentwickelt, dekompiliert oder disassembliert werden oder wenn der Teilnehmer die Bestimmungen dieses Vertrags verletzt, enden die Gewährleistungen gemäß diesem Absatz mit sofortiger Wirkung. Diese beschränkte Haftung gibt dem Teilnehmer bestimmte Rechtsansprüche; der Teilnehmer hat möglicherweise weitere Rechte, die sich je nach Staat/Rechtsordnung unterscheiden können. 

5.2. Gewährleistungsausschluss. DIE IM VORSTEHENDEN ABSCHNITT 5.1 GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE BENTLEY IM HINBLICK AUF DIE PRODUKTE, TECHNISCHE SUPPORTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN MATERIALIEN UND DIENSTE BIETET, FÜR DIE VON BENTLEY EINE LIZENZ GEWÄHRT, DIE VON IHR GELIEFERT ODER ANDERWEITIG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN. BENTLEY LEISTET KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE PRODUKTE, TECHNISCHEN SUPPORTLEISTUNGEN ODER SONSTIGEN DIENSTE ODER MATERIALIEN DEN ANFORDERUNGEN DES TEILNEHMERS ENTSPRECHEN, FREI VON VIREN SIND ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ARBEITEN. BENTLEY LEHNT HIERMIT JEDE SONSTIGE GESETZLICHE, AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH U. A. GEWÄHRLEISTUNGEN DER EINHALTUNG VON VORSCHRIFTEN UND DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER VERMARKTBARKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT UND TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIESER AUSSCHLUSS GILT MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN TEILNEHMER, DA IN MANCHEN STAATEN/RECHTSORDNUNGEN DER AUSSCHLUSS BESTIMMTER GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ZULÄSSIG IST. 

5.3. Ausschließliches Rechtsmittel. Die gesamte Haftung von Bentley und der alleinige und ausschließliche Rechtsbehelf des Teilnehmers für Produktansprüche gemäß dem obigen Abschnitt 5.1 besteht darin, dass, allein und vollständig im Ermessen von Bentley, (i) Produkte oder sonstige Materialien, die den vorstehenden Gewährleistungen nicht entsprechen, repariert oder ersetzt werden, (ii) der Teilnehmer darüber informiert wird, wie er mit dem Produkt über ein anderes als dem in der Dokumentation beschriebenen Verfahren die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität erreicht, oder (iii) der Kaufpreis oder die gezahlten Gebühren zurückerstattet werden, wenn Bentley während der Gewährleistungsfrist eine solche Verletzung unter Angabe des Mangels schriftlich angezeigt wird. Reparierte, korrigierte oder ersetzte Produkte und Dokumentationen sind für neunzig (90) Tage nach dem folgenden Datum durch diese beschränkte Gewährleistung abgedeckt: (a) Versanddatum der reparierten oder ersetzten Produkte und Dokumentationen an den Teilnehmer oder (b) Datum, an dem Bentley den Teilnehmer darüber informiert hat, wie die Software zu betreiben ist, so dass die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität erreicht wird. 

5.4. Ausschluss von Schadensersatz. IN KEINEM FALL HAFTEN BENTLEY UND SEINE LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN GEGENÜBER DEM TEILNEHMER FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEAUSFÄLLE, GESCHÄFTSWERTVERLUST, RUFSCHÄDIGUNG, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, KOSTEN FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN ODER DOKUMENTATIONEN, VERZÖGERUNGSKOSTEN, ODER FÜR JEGLICHE INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER ART DER FORDERUNG, INSBESONDERE NUTZUNGSVERLUSTE, UNMÖGLICHKEIT DES ZUGRIFFS AUF ONLINE-DIENSTE, ODER NICHTLEISTUNGEN, LIEFERUNGEN UND DER HAFTUNG GEGENÜBER DRITTEN GLEICH AUS WELCHEM GRUND; DIES GILT AUCH, WENN BENTLEY AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER FORDERUNGEN HINGEWIESEN WURDE, DAVON WUSSTE ODER DAVON HÄTTE WISSEN SOLLEN. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN TEILNEHMER, DA IN MANCHEN STAATEN/RECHTSORDNUNGEN DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG IST. 

5.5. Ausschlusserklärung. Subscriber acknowledges that the Products are not fault- tolerant and have not been designed, manufactured or intended for use and will not be used in the development of weapons of mass destruction, as on-line control equipment in hazardous environments requiring fail-safe performance, such as in the operation of nuclear facilities, aircraft navigation or communication systems, air traffic control, direct life support machines, or weapons systems, in which the failure of the Products could lead directly to death, personal injury, or severe physical or environmental damage. Subscriber further acknowledges that the Products are not substitutes for Subscriber’s professional judgment, and accordingly, neither Bentley nor its licensors or suppliers are responsible for Subscriber’s use of the Products or the results obtained from such use. The Products are intended only to assist Subscriber in its business and are not meant to be substitutes for Subscriber’s independent testing and verification of stress, safety, utility or other design parameters. 

5.6. Beschränkung der Haftung von Bentley. N THE EVENT THAT, NOTWITHSTANDING SECTIONS 5.1, 5.2, 5.3, 5.4 AND 5.5 HEREIN, BENTLEY IS FOUND LIABLE FOR DAMAGES BASED ON ANY BREACH, DEFECT, DEFICIENCY OR NON-CONFORMITY IN A PRODUCT, IN SUPPORT SERVICES, OR IN ANY OTHER SERVICE OR MATERIALS, WHETHER IN CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, AND REGARDLESS OF WHETHER ANY REMEDY SET FORTH HEREIN FAILS OF ITS ESSENTIAL PURPOSE BY LAW, BENTLEY’S CUMULATIVE LIABILITY HEREUNDER SHALL NOT EXCEED THE PRICE PAID BY SUBSCRIBER FOR (i) SUCH PRODUCT, (ii) PRODUCT SUBSCRIPTION FEES FOR THE TWELVE (12) MONTHS PRECEDING AN APPLICABLE CLAIM WITH RESPECT TO A PRODUCT SUBSCRIPTION LICENSE, (iii) PROGRAM SUBSCRIPTION FEES FOR THE TWELVE (12) MONTHS PRECEDING AN APPLICABLE CLAIM WITH RESPECT TO THE RELEVANT BENTLEY COMMERCIAL SUBSCRIPTION PROGRAM, OR (iv) SUCH OTHER DEFECTIVE SERVICE OR MATERIALS, AS THE CASE MAY BE. THE PROVISIONS OF THE AGREEMENT ALLOCATE THE RISKSBETWEEN BENTLEY AND SUBSCRIBER. BENTLEY’S PRICING REFLECTS THIS ALLOCATION OF RISK AND THE LIMITATION OF LIABILITY SPECIFIED HEREIN.
 

5.7. Haftungsfreistellung durch Bentley. 

5.7.1. Bentley zahlt Schadensersatz, der dem Teilnehmer auf der Grundlage einer Forderung gegen den Teilnehmer deswegen rechtskräftig auferlegt wird, dass ein Produkt, das Entwicklung und Eigentum von Bentley ist, nach dem Recht eines Vertragsstaates der Berner Übereinkunft oder zu einer unrechtmäßigen Verwendung von Geschäftsgeheimnissen eines Dritten führt, in dem Land, in dem der Teilnehmer autorisiert ist, das Produkt, das Gegenstand dieser Forderung ist, zu Produktionszwecken einzusetzen, wenn der Teilnehmer Bentley: (a) unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert, (b) alle verfügbaren Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellt und (c) die Möglichkeit einräumt, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs auszuüben. 

5.7.2. Bentley shall also have the right, at its expense, either to procure the right for Subscriber to continue to use the Product or to replace or modify such Product so that it becomes non- infringing. If neither of the foregoing alternatives is available on terms that Bentley, in its sole discretion, deems desirable, Subscriber shall, upon written request from Bentley, return to Bentley the allegedly infringing Product, in which event Bentley shall refund to Subscriber the price paid by Subscriber for each copy of such returned Product, less twenty percent (20%) for each elapsed year since the commencement of the license for such copy. In no event shall Bentley’s liability under this sub-section 5.7.2 to Subscriber exceed the license fees paid by Subscriber for the allegedly infringing Product. 

5.7.3. Bentley unterliegt keiner Haftung, und diese Haftungsfreistellung gilt nicht, wenn die angebliche Verletzung in einem Produkt enthalten ist, das keine Entwicklung oder kein Eigentum von Bentley ist oder das auf einer Modifikation des Produkts durch den Teilnehmer oder der Kombination, dem Einsatz oder der Benutzung eines Produkts mit einer anderen Software, die nicht von Bentley stammt, beruht oder wenn der Teilnehmer diesen Vertrag verletzt. Bentley unterliegt auch keiner Haftung und diese Haftungsfreistellung gilt nicht für den Teil eines Anspruchs wegen Verletzungen, der auf der Benutzung einer abgelösten oder veränderten Version eines Produkts beruht, wenn die Verletzung bei Benutzung einer aktuellen, unveränderten Version des Produkts verhindert worden wäre. 

Dieser Abschnitt 5.7 regelt die Ansprüche des Teilnehmers im Fall der Verletzung geistiger Eigentumsrechte abschließend. 

5.8. Virenschutz Software. Bentley verwendet für alle Produkte handelsübliche, aktuelle Virenprüfsoftware und -verfahren, bevor sie dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. 

6. Sanktionen und Ausfuhrkontrollen. 

Die Software unterliegt den US-amerikanischen Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetzen, -regelungen und -auflagen der Vereinigten Staaten von Amerika sowie den Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetzen, -regelungen und -auflagen sonstiger Behörden oder Ämter, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befinden (zusammenfassend „Sanktionen und Ausfuhrkontrollen“ genannt). Unabhängig von der Offenlegung des endgültigen Bestimmungsortes der Software durch den Teilnehmer gegenüber Bentley darf der Teilnehmer die Software oder einen Teil davon oder ein System, das diese Software oder einen Teil davon enthält, weder direkt noch indirekt exportieren, reexportieren oder übertragen, ohne zuvor alle für die Software und/oder den Export, Reexport oder die direkte oder indirekte Übertragung der Software und die damit verbundenen Transaktionen geltenden Sanktions- und Ausfuhrkontrollen strikt und vollständig zu befolgen. Hinsichtlich der Einrichtungen, Endbenutzer und Länder, für die Beschränkungen seitens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer beliebigen anderen Behörde oder eines beliebigen anderen Amtes außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bestehen, können Änderungen eintreten; es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die anwendbaren Sanktions- und Ausfuhrkontrollen in ihrer jeweils geltenden Fassung zu erfüllen. Der Teilnehmer stellt Bentley frei, verteidigt und hält Bentley schadlos wegen Verletzungen seiner Pflichten aus diesem Abschnitt 6. 

7. Bentley-Einheit, Geltendes Recht, Streitbeilegung und Mitteilungen 

Depending on where Subscriber’s principal place of business is (or if Subscriber is an individual, where the Subscriber is resident), the Agreement is between Subscriber and the Bentley entity set out below. The Agreement will be governed by and construed in accordance with the substantive laws in force in the respective country specified in the below table. To the maximum extent permitted by applicable law, the parties agree that the provisions of the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, as amended, and the provisions of the Uniform Computer Information Transactions Act, as they may have been or hereafter may be in effect in any jurisdiction, shall not apply to the Agreement. Any dispute, controversy or claim between the parties arising under the Agreement shall be resolved pursuant to the applicable dispute resolution provision set out below. Notices under this Agreement shall be made or given by hand delivery, prepaid certified mail, next day air delivery, or electronically, and the date upon which any such notice is received at the designated address shall be deemed to be the date of such notice. All notices sent under the Agreement shall be addressed, if to Bentley, to the attention of the Bentley Legal Department and addressed to the applicable Bentley entity according to the below table or via email to [email protected], and if to Subscriber, to the (e-mail) address and authorized representative identified in writing to Bentley.

 

Hauptgeschäftssitz des Teilnehmers (oder, wenn der Teilnehmer eine Privatperson ist, der Wohnsitz des Teilnehmers) Verweise auf „Bentley“ beziehen sich auf die folgende Bentley-Einheit: Geltendes Recht ist: Ausschließliche Zuständigkeit/Forum für die Streitbeilegung: 
USA und Kanada Bentley Systems, Inc., a Delaware corporation having its registered office at 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678US-Bundesstaat Pennsylvania Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen zwischen den Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterwerfen sich die Parteien einem verbindlichen Schiedsverfahren vor einem Einzelschiedsrichter in Philadelphia, Pennsylvania, gemäß der Handelsschiedsgerichtsordnung der American Arbitration Association. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und das Urteil auf der Grundlage des Schiedsspruchs des Schiedsrichters ist vor jedem zuständigen Gericht vollstreckbar. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen, die ihr in einem solchen Schiedsverfahren entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden hat Bentley das Recht, ein Verfahren gegen den Teilnehmer vor einem beliebigen Gericht einzuleiten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ohne sich zuvor einem verbindlichen Schiedsverfahren zu unterziehen.
Vereinigtes Königreich Bentley Systems (UK) Limited, having its registered office at 43rd Floor, 8 Bishopsgate, London, United Kingdom, EC2N 4BQ England und Wales Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen zwischen den Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterwerfen sich die Parteien einem verbindlichen Schiedsverfahren vor einem Einzelschiedsrichter in London, Vereinigtes Königreich, gemäß der Handelsschiedsgerichtsordnung der International Chamber of Commerce. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und das Urteil auf der Grundlage des Schiedsspruchs des Schiedsrichters ist vor jedem zuständigen Gericht vollstreckbar. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen, die ihr in einem solchen Schiedsverfahren entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden hat Bentley das Recht, ein Verfahren gegen den Teilnehmer vor einem beliebigen Gericht einzuleiten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ohne sich zuvor einem verbindlichen Schiedsverfahren zu unterziehen.
Brasilien Bentley Systems Brasil Ltda., having its registered office at Avenida Paulista, 2537. 9º. Andar. Sala 09-114, São Paulo, SP, Zip Code 01310-100Brasilien Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten, Fragen, Zweifeln oder Ansprüchen („Streitigkeiten“) zwischen den Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden sich die Parteien nach besten Kräften bemühen, die Streitigkeiten beizulegen. Zu diesem Zweck kann jede Partei die andere zur Teilnahme an einem Treffen auffordern, bei dem versucht wird, die Streitigkeit durch freundschaftliche Gespräche in gutem Glauben beizulegen („Streitbeilegungsmitteilung“). Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren beigelegt, wenn die Parteien nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Zustellung der Streitbeilegungsmitteilung von einer Partei an die andere eine Lösung finden. Das Schiedsverfahren wird vom AMCHAM Arbitration and Mediation Center nach dessen Regeln („Schiedsgerichtsordnung“) durchgeführt.
Die Beilegung einer Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren ist nur dann möglich, wenn der Streitwert 5.000.000,00 BRL (fünf Millionen Reais) übersteigt. Sollte dieser Betrag nicht erreicht werden, wird die Streitigkeit vor den Gerichten der Stadt São Paulo, Bundesstaat São Paulo, ausgetragen.
Das Schiedsverfahren wird in portugiesischer Sprache von drei Schiedsrichtern durchgeführt. Der Beschwerdeführer muss im „Antrag auf ein Schiedsverfahren“ einen Schiedsrichter benennen, und der Beschwerdegegner muss bei der ersten Gelegenheit, die sich ihm bietet, einen Schiedsrichter benennen. Wenn eine der Parteien ihren jeweiligen Schiedsrichter nicht benennt, wird dieser nach dem in der Schiedsgerichtsordnung festgelegten Verfahren ernannt. Die beiden Schiedsrichter ernennen im gegenseitigen Einvernehmen den dritten Schiedsrichter, der den Vorsitz des Schiedsgerichtes führt. Kommt keine Einigung zustande, wird der dritte Schiedsrichter gemäß der Schiedsgerichtsordnung ernannt.
Die Parteien erkennen an, daß jede der Parteien eine vorläufige Unterlassungsverfügung bei den Gerichten der Stadt São Paulo, Bundesstaat São Paulo, beantragen kann, und daß ein solcher Antrag nicht als unvereinbar mit oder als Verzicht auf die in dieser Klausel oder im Gesetz 9.307/96 enthaltenen Bestimmungen angesehen wird. Zusätzlich zu den Befugnissen des Schiedsgerichts, die ihm durch die Schiedsordnung übertragen werden, ist das Schiedsgericht befugt, Anordnungen zu treffen und einstweilige Verfügungen, vorsorgliche Maßnahmen und Unterlassungsverfügungen zu erlassen sowie die konkrete Vollstreckung zu bestimmen, wenn es dies für gerecht und angemessen hält.
Der Schiedsspruch muss schriftlich abgefasst und begründet werden und gilt als endgültig und verbindlich für die Parteien und ist gemäß seinen Bestimmungen vollstreckbar. Im Schiedsspruch kann die Verteilung der Kosten des Schiedsverfahrens, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Auslagen, festgelegt werden.
Die Wahl des Schiedsgerichts durch die Parteien dieses Vertrags hindert keine der Parteien daran, den Schiedsspruch oder die bestimmten und vollstreckbaren Verpflichtungen aus diesem Vertrag gerichtlich zu vollstrecken.
Mexiko BENTLEY SYSTEMS DE MEXICO S.A., having its registered office at Insurgentes Sur 1079 piso 3, Oficina 03-125, Colonia Noche Buena, Delegación Benito Juárez, C.P. 03720, Ciudad de México Mexiko Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen zwischen den Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterwerfen sich die Parteien einem verbindlichen Schiedsverfahren vor einem Einzelschiedsrichter in Mexiko-Stadt, Mexiko, gemäß der Handelsschiedsgerichtsordnung der International Chamber of Commerce. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und das Urteil auf der Grundlage des Schiedsspruchs des Schiedsrichters ist vor jedem zuständigen Gericht vollstreckbar. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen, die ihr in einem solchen Schiedsverfahren entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden hat Bentley das Recht, ein Verfahren gegen den Teilnehmer vor einem beliebigen Gericht einzuleiten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ohne sich zuvor einem verbindlichen Schiedsverfahren zu unterziehen.
China Bentley Systems (Beijing) Co., Ltd., mit eingetragenem Sitz in Unit 1405-06, Tower 1, China Central Place, No. 81 Jianguo Road, Chaoyang District, Peking, ChinaVolksrepublik China Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten oder Differenzen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, gütlich beizulegen. Sollten die Parteien nicht in der Lage sein, die Streitigkeiten oder Differenzen innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung einer Mitteilung, in der das Bestehen der Streitigkeit bestätigt wird, beizulegen, kann jede Partei die Streitigkeit der China International Economic and Trade Arbitration Commission in Peking („CIETAC“) zur endgültigen und verbindlichen Schlichtung gemäß den Regeln und Verfahren der CIETAC vorlegen. Der von der CIETAC erlassene Schiedsspruch ist von jedem zuständigen Gericht vollstreckbar. 
Taiwan Bentley Systems, Incorporated, Taiwan Branch, having its registered office at Spaces, 1F., No. 170, Sec. 3, Nanjing E.Rd., Zhongshan Dist., Taipei City 104, Taiwan, Republic of ChinaTaiwan Sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten, Differenzen oder Ansprüche, die sich aus dem Vertrag oder in Verbindung mit dem Vertrag oder dessen Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren bei der Chinese Arbitration Association, Taipeh, gemäß der Schiedsordnung der Vereinigung endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Taipeh, Taiwan. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien bindend. 
Indien Bentley Systems India Private Limited, having its registered office at Suite No. 1001 & 1002, WorkWell Suites, 10th Floor,  Max House,  1516/338, 339, 340, Village Bahapur, New Delhi 110020, India Indien Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen zwischen den Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterwerfen sich die Parteien einem verbindlichen Schiedsverfahren vor einem Einzelschiedsrichter in Neu-Delhi, Indien, der gemäß der Schiedsgerichtsordnung der International Chamber of Commerce ernannt wird, und diese Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche werden nach den genannten Regeln endgültig entschieden. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und das Urteil auf der Grundlage des Schiedsspruchs des Schiedsrichters ist vor jedem zuständigen Gericht vollstreckbar, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbitration and Conciliation Act, 1996. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen, die ihr in einem solchen Schiedsverfahren entstehen. Vorbehaltlich eines Schiedsverfahrens unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Neu-Delhi, Indien. Ungeachtet des Vorstehenden hat Bentley jedoch das Recht, ein Verfahren gegen den Teilnehmer vor einem beliebigen Gericht einzuleiten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ohne sich zuvor einem verbindlichen Schiedsverfahren zu unterziehen.
Weltweit, außer in einem der oben beschriebenen Länder oder Regionen Bentley Systems International Limited, having its registered office at 6th Floor, 1 Cumberland St, Fenian St, Dublin 2, D02 AX07, IrelandIrland Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen zwischen den Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterwerfen sich die Parteien einem verbindlichen Schiedsverfahren vor einem Einzelschiedsrichter in Dublin, Irland, gemäß der Handelsschiedsgerichtsordnung der International Chamber of Commerce. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und das Urteil auf der Grundlage des Schiedsspruchs des Schiedsrichters ist vor jedem zuständigen Gericht vollstreckbar. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen, die ihr in einem solchen Schiedsverfahren entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden hat Bentley das Recht, ein Verfahren gegen den Teilnehmer vor einem beliebigen Gericht einzuleiten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ohne sich zuvor einem verbindlichen Schiedsverfahren zu unterziehen.

8. Verschiedenes. 

8.1. Abtretung. Der Teilnehmer darf diesen Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Bentley abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder seine Rechte und Pflichten hieraus ganz oder teilweise übertragen oder auf andere Weise darüber verfügen. Im Rahmen dieses Vertrags ist eine Änderung der Beherrschungsverhältnisse des Teilnehmers als Abtretung zu betrachten, für die Bentley seine vorherige schriftliche Genehmigung hiermit erteilt, unter der Voraussetzung, dass das nach einer Änderung der Beherrschungsverhältnisse fortbestehende Unternehmen einen Vertrag über ein Abonnementprogramm mit Bentley abschließen muss. Bentley kann zudem zu jeder Zeit seine Rechte und Pflichten hieraus ganz oder zum Teil an einen Rechtsnachfolger oder jeden die Bentley-Vertragspartei beherrschenden, durch sie beherrschten und gemeinsam mit ihr beherrschten Rechtsträger abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf andere Weise darüber verfügen. Jede gegen diese Bestimmung verstoßende versuchte Abtretung ist nichtig und unwirksam. 

8.2. Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag, zusammen mit den Angebotsunterlagen und etwaigen Änderungen, die gemäß Abschnitt 8.3 dieser Bedingungen unterzeichnet wurden, stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien dar und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, früheren Praktiken, Diskussionen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und fasst diese zusammen. Die Bedingungen dieses Vertrags und der gültigen Bentley-Bestätigung gelten für jede Bestellung, die von Bentley gemäß diesem Vertrag angenommen oder versandt wird. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die auf vom Teilnehmer gemäß diesem Vertrag aufgegebenen Bestellungen erscheinen, sind für die Parteien nicht verbindlich, selbst wenn Bentley diese Bedingungen anerkennt, es sei denn, dass sich beide Parteien ausdrücklich in einem separaten Dokument damit einverstanden erklären, wie es in diesen Bedingungen vorgesehen ist. 

8.3. Änderungen. Dieser Vertrag kann nur durch ein ordnungsgemäß von den dazu bevollmächtigten Vertretern der Parteien ausgefertigtes Dokument geändert oder modifiziert werden; dies jedoch unter der Voraussetzung, dass zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die auf Bestellungen erscheinen, für die Parteien nicht verbindlich sind, selbst wenn Bentley diese Bedingungen anerkennen muss. 

8.4. Höhere Gewalt. Bentley ist nicht haftbar im Falle von Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Vertrags infolge von Feuer, Streik, Krieg, Pandemien, Maßnahmen oder Einschränkungen seitens Regierungen oder Behörden, höherer Gewalt, Arbeitsstreitigkeiten, Terrorangriffen, Unruhen, Aufruhr oder sonstigen Ereignissen, die unabwendbar und außerhalb der angemessenen Kontrolle von Bentley liegen. 

8.5. Kein Verzicht. Wenn eine der Parteien eines ihrer Rechte aus diesem Vertrag bei einer oder mehreren Gelegenheiten nicht durchsetzt oder nicht ausübt, so ist dies nicht als Verzicht auf diese Rechte bei späteren Gelegenheiten anzusehen. 

8.6. Fortbestehen. Die in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen, die aufgrund ihrer Bedingungen eine Leistung der Parteien nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags erforderlich machen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte 2, 3, 5, 6, 7 und 8), sind ungeachtet eines solchen Ablaufs oder einer solchen Kündigung durchsetzbar. 

8.7. Salvatorische Klausel. Falls eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrags aus irgendeinem Grund in irgendeiner Hinsicht für ungültig, ungesetzlich oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies nicht die anderen Bestimmungen dieses Vertrags; vielmehr ist dieser Vertrag dahingehend auszulegen, dass diese Bestimmung soweit eingeschränkt wird, dass sie so nahe wie möglich der Absicht, dem Zweck und der wirtschaftlichen Wirkung dieser Bestimmung kommt, oder, falls dies nicht möglich ist, dass diese Bestimmung aus diesem Vertrag gestrichen wird, wobei dies nicht die Gültigkeit der übrigen hierin enthaltenen Bestimmungen berührt, die weiterhin vollumfänglich in Kraft bleiben. Die Parteien vereinbaren, in gutem Glauben zu verhandeln, um diese ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Inhalt und Zweck dieses Vertrags am nächsten kommt. 

8.8. Unabhängiger Auftragnehmer. Für alle Zwecke dieses Vertrags ist die Beziehung von Bentley zu dem Teilnehmer die eines unabhängigen Auftragnehmers; dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als würde er zu irgendeinem Zeitpunkt eine Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung zwischen den Parteien begründen. 

8.9. Eigentümerwechsel. Der Teilnehmer wird Bentley Änderungen in seiner Eigentümerstruktur oder seines Standorts mit einer Frist von sechzig (60) Tagen schriftlich anzeigen. Kann die Änderung der Eigentumsverhältnisse aus Gründen der Vertraulichkeit nicht im Voraus mitgeteilt werden, so muss der Teilnehmer diese Mitteilung so bald wie möglich nach der Änderung der Eigentumsverhältnisse übermitteln. 

8.10. Überschriften. Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich der Übersichtlichkeit und berühren nicht die Bedeutung oder die Auslegung dieses Vertrags. 

8.11. Mehrsprachigkeit. Kopien des Vertrags oder von Teilen des Vertrags können in anderen Sprachen als Englisch bereitgestellt werden. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Vertrags in englischer Sprache und einer Übersetzung ist die englische Fassung maßgebend und für die Parteien bindend. Für den Fall, dass in einem Staat/einer Gerichtsbarkeit die lokale Sprache Vorrang hat, gilt dieser Abschnitt 8.11 nur insoweit, als dies zur Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich ist. 

1. Definitionen. 

Die in diesen Support- und Wartungsbedingungen hervorgehobenen Wörter, Begriffe und Ausdrücke haben die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bentley festgelegte bzw. die im Folgenden definierte Bedeutung. 

2. Support-Dienstleistungen 

2.1. Bentley may provide support services to Subscriber either directly or, at its discretion, through authorized Bentley Channel Partners. Subscriber acknowledges that Channel Partners are independent contractors of Bentley, and that there is no employer/employee relationship between Bentley and its Channel Partners.

2.2. Bentley shall provide Technical Support services to Subscriber, which includes electronic mail, and Internet based support to assist Subscribers regarding the use of Bentley Products, and services (however, not to include professional services, managed services or professional training services) and reasonable efforts to respond to technical inquiries within four hours during regular business hours. Technical Support services will be available seven days a week, 24 hours per day, provided that after normal business hours at a Subscriber’s regional support location, Subscriber may be required to contact another Bentley support center.

2.3. Bentley ist nicht verpflichtet, eine Antwort oder eine andere Dienstleistung im Rahmen dieses Vertrags zu erbringen, wenn die technische Anfrage des Teilnehmers durch Folgendes verursacht wurde: (a) Einbau oder Anbringung einer Funktion, eines Programms oder eines Geräts an einem Produkt, das nicht von Bentley genehmigt oder bereitgestellt wurde; (b) jegliche Nichtkonformität, die durch Unfall, Transport, Fahrlässigkeit, Missbrauch, Änderung, Modifizierung oder Verbesserung eines Produkts verursacht wurde, mit Ausnahme von Produktanpassungen, die von Bentley durchgeführt wurden und durch ein separates Support- und Wartungsangebotsdokument abgedeckt sind; (c) Nichtbereitstellung einer geeigneten Netzwerkumgebung; (d) andere Verwendung des Produkts als in seiner Dokumentation beschrieben oder gemäß diesem Vertrag zulässig; oder (e) das Versäumnis, eine zuvor von Bentley freigegebene Wartungsversion eines Produkts oder ein geringfügiges Update einzubinden. Bentley bietet Unterstützungsdienste für eine bestimmte Version eines Produkts für mindestens zwölf Monate ab dem Veröffentlichungsdatum einer Version an. Weitere Einzelheiten zur Produktlebenszykluspolitik von Bentley finden Sie unter www.bentley.com/support/bentley-lifecycle-policy..  

2.4. Wenn der Teilnehmer Unregelmäßigkeiten feststellt, die zu einem Produktionsstopp führen, wird Bentley sich mit den besten Absichten bemühen, eine angemessene Lösung zu finden und sie elektronisch oder, nach Bentleys alleinigem Ermessen, auf anderem Wege übermitteln. 

3. Updates

3.1. Der Teilnehmer hat das Recht, ohne zusätzliche Kosten (abgesehen von Versand- und Bearbeitungskosten, falls zutreffend) wesentliche Updates und geringfügige Updates für jedes Produkt zu erhalten, das durch das entsprechende kommerzielle Abonnementprogramm von Bentley abgedeckt ist, sobald solche wesentlichen Updates und geringfügigen Updates verfügbar werden.  

3.2. Solche wesentlichen Updates oder geringfügigen Updates können in herunterladbarer elektronischer Form oder auf eine andere Weise erfolgen, die Bentley von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen festlegt. 

1. Definitionen. 

Die in diesen Dienstleistungsbedingungen hervorgehobenen Wörter, Begriffe und Ausdrücke haben die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bentley festgelegte oder die im Folgenden definierte Bedeutung. 

2. Professionelle Dienste. 

2.1. Subscriber may request professional services from time to time and Bentley may agree to perform such services pursuant to an Agreement. The description of professional services requested by Subscriber and which Bentley agrees to perform (“Work”) including the output of Work, if any (“Work Product”), shall be set forth in one or more Offering Document. Each Offering Document shall set forth, at a minimum, the work to be done, the number of Bentley’s personnel to be assigned to Subscriber’s work, the duration of each individual’s assignment, and the fees for the work.  

2.2. Vorgehensweise bei der Leistungserbringung. Bentley wird gemeinsam mit seinen Mitarbeitern die Vorgehensweise, Einzelheiten und Mittel zur Leistung der für den Teilnehmer zu erbringenden Arbeit bestimmen, auch die Einschaltung von Subunternehmern, wenn dies für nötig befunden wird. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Art und Weise zu kontrollieren oder die Vorgehensweise bei der Erbringung dieser Arbeit zu bestimmen, und wird dies nicht tun. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, zu verlangen, dass die Mitarbeiter von Bentley jederzeit die Sicherheitsrichtlinien des Teilnehmers beachten. Außerdem ist der Teilnehmer berechtigt, weitgehende allgemeine Überwachungs- und Leitungsbefugnisse im Hinblick auf die von Bentley erbrachten Arbeitsergebnisse auszuüben, um eine zufriedenstellende Leistung sicherzustellen. Diese Überwachungsbefugnis umfasst auch das Recht zur Inspektion, Arbeitsunterbrechung, zu Vorschlägen oder Empfehlungen im Hinblick auf Einzelheiten der Arbeit und zur Forderung von Änderungen hinsichtlich des Umfangs eines Angebotsdokuments. 

2.3. Zeitplanung. Bentley wird versuchen, den Wünschen des Teilnehmers hinsichtlich der Zeitplanung so weit wie möglich entgegenzukommen. Sollten Bentley-Mitarbeiter nicht in der Lage sein, anberaumte Dienste aufgrund von Krankheit, Kündigung oder anderen Gründen, die sich der zumutbaren Kontrolle von Bentley entziehen, zu erbringen, wird Bentley versuchen, diese Mitarbeiter binnen einer angemessenen Frist zu ersetzen; Bentley haftet jedoch nicht wegen Nichterfüllung, falls Bentley unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen und Prioritäten dazu nicht in der Lage ist. 

2.4. Berichterstattung. Der Teilnehmer wird Bentley gegenüber die Personen benennen, denen Bentleys Manager über die Erfolge der täglichen Arbeit berichtet. Der Teilnehmer und Bentley werden, falls erforderlich, für die Erbringung der Arbeit am Standort des Teilnehmers geeignete Verwaltungsverfahren entwickeln. Der Teilnehmer wird regelmäßig eine Bewertung der von Bentley erbrachten Arbeit vornehmen, die Bentley auf Verlangen vorzulegen ist. 

2.5. Arbeitsplatz. Certain projects or tasks may require Bentley’s personnel to perform work for Subscriber at Subscriber’s premises. In the event that such projects or tasks are required to be performed at Subscriber’s premises, Subscriber agrees to provide working space and facilities, and any other services and materials Bentley or its personnel may reasonably request in order to perform their work. Bentley acknowledges that Subscriber may have on-site safety and quality policies and procedures to which it requires Bentley employee adherence while on-site. Bentley employees will comply with all reasonable industry standard safety and quality requirements, policies and procedures provided to Bentley in advance. Subscriber recognizes that there may be a need to train Bentley’s personnel in the unique procedures used at Subscriber’s location. When Subscriber determines that such training is necessary, Subscriber shall, unless otherwise agreed in writing, pay Bentley for its personnel’s training time. 

2.6. Changes in Services. Subscriber or Bentley may request a change to the Work as set out in an Offering Document, including modification of the Work or Work Product, such as those outside the original scope of an Offering Document, by submitting such request in writing to the other party (“Change Order”). Change Orders will become effective only when executed by authorized representatives of both parties. All Change Orders must be executed by both parties prior to commencement of the Change Order. If Bentley’s fees or schedule will be impacted by such Change Order, Bentley shall notify Subscriber of such impact prior to Subscriber’s execution of the Change Order.

2.7. Keine Exklusivität. Bentley behält sich das Recht vor, während der Laufzeit dieses Vertrags Arbeit für andere zu erbringen. Der Teilnehmer behält sich das Recht vor, während der Laufzeit dieses Vertrags Arbeiten derselben oder anderer Art von seinen eigenen Mitarbeitern oder anderen Auftragnehmern durchführen zu lassen. 

2.8. Perpetual License. Upon full payment for the Work, Bentley shall grant Subscriber a paid-up, perpetual, royalty-free right and license to use the Work Product for Production Use. Bentley retains all right, title and interest to the Work Product not otherwise granted to Subscriber.

2.9. Bereits bestehende Werke von Bentley. Bentley hereby reserves and retains ownership of all works which Bentley created unrelated to the Work performed pursuant to any Offering Document, including but not limited to Products (the “Pre-Existing Works”). Bentley does not grant Subscriber any rights or licenses with respect to the Pre-Existing Works.

2.10. Residuals. It is mutually acknowledged that, during the normal course of its dealings with Subscriber and the Work, Bentley and its personnel and agents may become acquainted with ideas, concepts, know-how, methods, techniques, processes, skills, and adaptations pertaining to the Work. Notwithstanding anything in this Agreement to the contrary, and regardless of any termination of this Agreement, Bentley shall be entitled to use, disclose, and otherwise employ any ideas, concepts, know-how, methods, techniques, processes, and skills, adaptations, including generalized features of the sequence, structure, and organization of any works of authorship, in conducting its business (including providing services or creating programming or materials for other customers), and Subscriber shall not assert against Bentley or its personnel any prohibition or restraint from so doing. For the sake of clarity, this Section 2.10 is subject to, and should not be construed to derogate from, Bentley’s confidentiality obligations in Section 2.15.

2.11. Eigentum Dritter. Die Anrechte des Teilnehmers an und seine Verpflichtungen im Hinblick auf Programmierung, Materialien oder Daten, die unabhängig von einer Mitwirkung von Bentley von Drittanbietern zu beschaffen sind, werden gemäß den Verträgen und Richtlinien dieser Anbieter festgelegt. 

2.12. Gebühren. Bentley shall be paid the fee as specified in each Offering Document, or, if no fee is specified, at Bentley’s customary rates for the level of personnel providing such services. For the sake of clarity, extended project engagements billed on a time and materials basis will be subject to applicable annual rate increases. 

2.13. Expenses. Subscriber shall also pay either the actual cost of Bentley’s reasonable travel and living expenses or an agreed-to amount for such travel and living expenses (other than normal commutation travel) for Bentley employees in the performance of Work set forth in each Offering Document along with all other out- of-pocket expenses incurred by Bentley.

2.14. Voranschläge. Voranschläge bezüglich der Gesamtgebühren für Projekte können in einem Angebotsdokument angegeben werden. Bentley übernimmt jedoch keine Gewähr für solche Voranschläge. Bentley wird den Teilnehmer jedoch so schnell wie möglich informieren, wenn das Unternehmen den Voranschlag überschreitet; der Teilnehmer kann, falls er dies wünscht, dann das Projekt beenden und nur für erbrachte Dienste zahlen. 

2.15. Confidentiality. In the performance of the Work, Bentley may acquire information of Subscriber that is proprietary, non-public and identified in writing as confidential by Subscriber. Bentley shall not disclose to anyone not employed by Subscriber nor use except on behalf of Subscriber any such confidential information acquired in the performance of the Work except as authorized by Subscriber in writing. Bentley shall have no obligation of confidentiality with respect to any information of Subscriber that:

2.15.1. öffentlich bekannt geworden sind, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen diesen Vertrag vor; 

2.15.2. die Bentley rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; oder  

2.15.3. die Bentley bereits vorher bekannt waren, wie durch eindeutige und überzeugende Beweise nachgewiesen werden kann. 

Unbeschadet der vorstehenden Einschränkungen dürfen Bentley und seine Mitarbeiter Informationen nutzen und offenlegen, soweit dies aufgrund der Anordnung eines Gerichts oder einer anderen Regierungsbehörde erforderlich ist oder soweit es für Bentley notwendig ist, um sein Interesse an diesem Vertrag zu schützen, aber in jedem Falle erst, nachdem der Teilnehmer darüber unterrichtet worden ist und Gelegenheit hatte, falls möglich, angemessenen Schutz für diese Informationen im Zusammenhang mit einer solchen Offenlegung zu erreichen. 

2.16. Termination of Offering Documents. Subscriber or Bentley may terminate any uncompleted Offering Document at any time by giving thirty (30) days written notice to the other party. Upon such termination, Bentley agrees to stop Work under the Offering Document in question and to forward to Subscriber all completed or uncompleted drawings, reports or other documents relating to the Work. In the event of such termination Subscriber shall be liable only for such fees, costs and expenses as have accrued prior to the effective date of such termination.

2.17. Prohibition on Hiring.Subscriber shall not solicit for employment or hire any Bentley employees providing professional services directly or indirectly hereunder for the duration of the Work, plus a period of one (1) year after completion of the professional services provided hereunder. This Section 2.17 does not apply if an employee responds to a publicly available advertisement for recruitment listed by Subscriber, if Subscriber does not otherwise solicit the employee for the position.

2.18. Fortbestehen. The covenants contained in the Agreement which, by their terms, require or contemplate performance by the parties after the expiration or termination of the Agreement (including, but not limited to, Sections 2.7, 2.9, 2.10 2.11 2.13 2.15, 2.16, and 2.17) shall be enforceable notwithstanding said expiration or termination. 

1. Definitionen.  Die in diesen Bedingungen des Cloud-Angebots hervorgehobenen Wörter, Begriffe und Ausdrücke haben die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bentley festgelegte oder die nachstehend definierte Bedeutung: 

1.1.Datenschutzgesetze und -vorschriften“ bezeichnet alle Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung gelten. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass, wenn Bentleys Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf personenbezogene Daten nicht in den Anwendungsbereich eines bestimmten Datenschutzgesetzes fallen, dieses Gesetz nicht anwendbar ist. 

1.2. „Datenspeicher“ bezeichnet die Menge an Datenspeicher (einschließlich Sicherungs- und externe Speicher), die ggf. innerhalb der Bentley-Umgebung für Teilnehmerdaten reserviert wird. 

1.3. „Bentley-Cloud-Angebote“ oder „Cloud-Angebote“ bezeichnet die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Produkte und Dienste, die von den Benutzern über Internet zur Nutzung abgerufen werden können. 

1.4.Teilnehmerdaten“ bezeichnet die vom Teilnehmer unter Verwendung der Cloud-Angebote gesammelten oder gespeicherten Daten, einschließlich u. a. Finanz-, Geschäfts- und technische Informationen, Konstruktionspläne, Kunden- und Lieferanteninformationen, Forschung, Entwürfe, Pläne und Kompilierungen, jedoch ausschließlich der geschützten Informationen von Bentley.  

1.5. „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder (direkt oder indirekt) identifizierbare natürliche Person beziehen und von Bentley im Auftrag des Teilnehmers verarbeitet werden, wobei die Verarbeitung dieser Daten dem geltenden Recht unterliegt.  

2. Geltungsbereich.  Mit Bentleys Genehmigung ist der Teilnehmer berechtigt, gemäß den konkreten Bestimmungen dieses Vertrags an Bentley-Cloud-Angeboten teilzunehmen. Der Teilnehmer bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass Bentley im alleinigen Ermessen berechtigt ist, einen externen Dienstleister einzusetzen, um Bentley-Cloud-Angebote bzw. Teilnehmerdaten vorzuhalten. Um zur Teilnahme berechtigt zu sein, muss der Teilnehmer alle offenen Rechnungen über an Bentley fällige Beträge beglichen haben. 

3. Bentley-Cloud-AngeboteCloud Offerings may be accessed by Subscriber under the appliable Program Terms or purchased by Subscriber for additional fees (“Cloud Offering Fees”) to be specified in an Offering Document. The Offering Document may specify the Cloud Offering Fees, any applicable limits and costs to the Cloud Offering including but not limited to, data storage, any applicable services to be delivered for the Cloud Offering such as implementation services. Ongoing management of support of the Cloud Offerings, including system availability and support service level terms applicable to the Cloud Offerings shall be set forth in Bentley’s Service Level Agreement (https://www.bentley.com/legal/sla/). In the event of a conflict between the terms of the Service Level Agreement, these Cloud Offering Terms, and the Bentley General Terms and Conditions, the terms of the Service Level Agreement control solely with respect to the service level obligations contained therein.

4. Genehmigte Nutzung.  Bentley gewährt dem Teilnehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare, widerrufliche, eingeschränkte Lizenz für die Nutzung und den Zugriff auf erworbene Bentley-Cloud-Angebote (vorbehaltlich der Bedingungen eines anwendbaren Angebotsdokuments, dieser Bedingungen des Cloud-Angebots und etwaiger Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“), die beim Zugriff vorgelegt werden), und zwar ausschließlich für die Nutzung zu Produktionszwecken (die „genehmigte Nutzung“). Der Teilnehmer erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung des erworbenen Cloud-Angebots und erwirbt keine Eigentumsrechte an dem Cloud-Angebot oder Teilen davon. Bentley und seine Lieferanten behalten alle Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte am Cloud-Angebot, wobei jede Nutzung des Cloud-Angebots, die über die genehmigte Nutzung hinausgeht, einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen des Cloud-Angebots darstellt; Bentley übernimmt im Falle eines solchen wesentlichen Verstoßes keine Haftung gegenüber dem Teilnehmer oder einem Dritten. Zusätzlich zu den in den Servicebedingungen festgelegten Nutzungsbeschränkungen, unterliegen die Rechte zur genehmigten Nutzung des Teilnehmers den folgenden Bedingungen: 

4.1. Der Teilnehmer, der gemäß einem Angebotsdokument einen Erwerb tätigt, darf die in diesem Angebotsdokument festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Sollte die Nutzung eines Cloud-Angebots durch den Teilnehmer die vom Teilnehmer gemäß dem entsprechenden Angebotsdokument erworbene Menge überschreiten, kann Bentley die zusätzlichen Gebühren für Cloud-Angebote in Rechnung stellen und der Teilnehmer ist zur Zahlung derselben verpflichtet. Bentley kann diese zusätzlichen Gebühren im alleinigen Ermessen auf späteren Rechnungen aufführen oder sie dem Teilnehmer getrennt in Rechnung stellen. 

4.2. Im Falle einer überfälligen Zahlung behält sich Bentley das Recht vor, die Cloud-Angebote auszusetzen bis alle überfälligen Beträge eingegangen sind. 

4.3. Bentley behält sich das Recht vor, übernimmt jedoch keine Verantwortung, die Nutzung eines Cloud-Angebots oder eines Teils davon zu ändern oder auszusetzen, wenn (i) Bentley nach eigenem Ermessen feststellt, dass eine solche Aussetzung erforderlich ist, um geltende Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen staatlicher Behörden oder die Bedingungen seiner Verträge mit Drittanbietern einzuhalten, oder (ii) Bentley nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Leistung, Integrität oder Sicherheit der Cloud-Angebote durch den Zugriff des Teilnehmers oder seiner Benutzer nachteilig beeinflusst wird oder gefährdet zu sein droht. 

4.4. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich an der Software oder der Funktionalität der Cloud-Angebote ganz oder teilweise zu schaffen zu machen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden verpflichtet sich der Teilnehmer, keine Materialien den Cloud-Angeboten hinzuzufügen, die Viren, Zeitbomben, Trojaner, Würmer, Cancelbots oder andere Computerprogrammierroutinen enthalten, die ein System oder Daten möglicherweise beschädigen, stören, abstellen oder löschen können. Der Teilnehmer darf keine Bots, Agenten, Crawlers oder andere computerbasierte Crawling-Programme in Verbindung mit der Nutzung der Cloud-Angebote nutzen. Der Teilnehmer darf keine Inhalte hochladen, veröffentlichen oder anderweitig übertragen, die ungesetzlich sind; keine Inhalte, zu deren Übertragung der Teilnehmer aufgrund eines Gesetzes oder einer vertraglichen oder treuhänderischen Beziehung nicht berechtigt ist; oder Inhalte, die Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte einer Partei verletzen. 

4.5. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Benutzer die Anmeldedaten, einschließlich der Passwörter, die für den Zugriff auf die Cloud-Angebote verwendet werden, schützen und die Anmeldedaten nicht an Dritte weitergeben. Der Teilnehmer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seine Konten erfolgen, unabhängig davon, ob der Teilnehmer diese Aktivitäten genehmigt hat oder nicht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Bentley unverzüglich über jede nicht autorisierte Nutzung der Cloud-Angebote zu informieren. Der Teilnehmer stellt sicher, dass alle Benutzerinformationen aktuell sind, und benachrichtigt Bentley unverzüglich, wenn sich die Kontaktdaten oder andere Benutzerinformationen ändern. 

4.6. Der Teilnehmer muss alle Benutzern, einschließlich seiner Mitarbeiter und externen Benutzern, die auf die Cloud-Angebote zugreifen oder diese nutzen, über die oben genannten Nutzungseinschränkungen informieren. Die Handlungen oder Unterlassungen eines solchen Benutzers, der Zugriff auf die Cloud-Angebote nimmt, gelten als Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers, sodass der Teilnehmer vollumfänglich für die Leistung und Erfüllung sämtlicher geltenden vertraglichen Verpflichtungen haftet. Der Teilnehmer stellt Bentley von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts 4 durch Anwender, einschließlich der Mitarbeiter des Teilnehmers und externer Anwender, ergibt. 

5. Zugriff und Verfügbarkeit Subscriber is responsible for providing all equipment and the connectivity necessary to access and use Cloud Offerings via the Internet. Subscriber agrees that from time to time the Cloud Offerings may be inaccessible or inoperable for various reasons, including without limitation (i) system malfunctions; (ii) periodic maintenance procedures or repairs which Bentley or its service provider(s) may undertake from time to time; (iii) compatibility issues with Subscriber’s or a third party’s hardware or software; or (iv) causes beyond the control of Bentley or which are not reasonably foreseeable by Bentley, including network or device failure, interruption or failure of telecommunication or digital transmission links, hostile network attacks or network congestion or other failures (collectively “Downtime”). Bentley shall use reasonable efforts to provide advance notice to Subscriber in the event of any scheduled Downtime, and to minimize any disruption of the Cloud Offerings in connection with Downtime. 

6. Teilnehmerdaten.  Bentley acknowledges, and Subscriber warrants and represents, that Subscriber owns all right, title and interest in Subscriber Data. Subscriber shall indemnify and hold Bentley harmless against all claims against Bentley alleging that the Subscriber Data collected or stored for use with the Bentley Cloud Offerings infringes any patent, trademark, trade secret, copyright, or other proprietary rights of any third party, or in any way violates any privacy or data protection laws. Bentley shall not be responsible for any failure or impairment of the Bentley Cloud Offerings caused by or related to the Subscriber Data. Bentley shall maintain the confidentiality of all Subscriber Data and shall not reproduce or copy such data except as required to as permitted under this Section 6 in connection with providing Cloud Offerings or as may be expressly authorized by Subscriber. If Subscriber Data includes Personal Data and the processing of the same is regulated by Data Protection Laws and Regulations, the parties agree to adhere to the Data Processing Addendum (https://www.bentley.com/legal/data-processing-addendum/). In the event of a conflict between the terms of the Data Processing Addendum, these Cloud Offering Terms, and the Bentley General Terms and Conditions, the terms of the Data Processing Addendum controls solely with respect to the privacy and information security obligations contained therein. Subscriber shall be solely responsible for the Subscriber Data, including without limitation for uploading such data, securing transmission of such data to Bentley, and/or appropriately formatting and configuring such data for use with the Bentley Cloud Offerings. Subscriber agrees and acknowledges that Bentley may from time-to-time collect Usage Data and that all Usage Data shall be owned by Bentley and deemed Bentley Proprietary Information. Subscriber agrees not to alter or interfere with the collection by Bentley of accurate Usage Data. 

7. Kündigung.  In addition to the termination rights of the parties set forth in Bentley’s General Terms and Conditions, Bentley may terminate a Cloud Offering Subscription, upon written notice, not unreasonably delayed, to Subscriber, in the event of the termination of Bentley’s agreement(s) with its third-party service provider(s). Termination of a Cloud Offering Subscription by either party shall automatically terminate any license granted pursuant to Section 4 of these Cloud Offering Terms.

Diese länderspezifischen Bedingungen enthalten besondere Vertragsbedingungen, die für einen Teilnehmer gelten, dessen Hauptgeschäftssitz in den unten aufgeführten Ländern registriert ist, und sollen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.

Land 

Klausel Nr. 

Wortlaut der Klausel 

Anmerkungen 

USA 

8.12 

Wenn die Produkte für oder im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika, ihrer Behörden und/oder Einrichtungen („US-Regierung“) erworben wurden, wird sie mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt. Die Produkte und die dazugehörige Dokumentation stellen „kommerzielle Computer-Software“ bzw. „kommerzielle Computer-Software-Dokumentation“ gemäß 48 C.F.R. 12.212 und 227.7202, sowie „beschränkte Computer-Software“ gemäß 48 C.F.R. 52.227-19(a) dar. Die Nutzung, Änderung, Reproduktion, Freigabe, Leistung, Anzeige oder Offenlegung der Produkte und der dazugehörigen Dokumentation durch die US-Regierung unterliegen den Beschränkungen gemäß diesem Vertrag und gemäß 48 C.F.R. 12.212, 52.227-19, 227.7202 bzw. 1852.227-86. 

Diese Klausel bildet Abschnitt 8.12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Vereinigtes Königreich 

5.6 

Soweit es sich bei diesem Vertrag nicht um einen internationalen Liefervertrag im Sinne von Abschnitt 26 des Unfair Contract Terms Act 1977handelt, schließt Bentley die Haftung nicht aus für: 

(a) Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von Bentley, seinen leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Auftragnehmern oder Vertretern verursacht wurden; 

(b) Betrug oder arglistige Täuschung; 

(c) Verstoß gegen die Verpflichtungen, die sich aus Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 oder Abschnitt 2 des Supply of Goods and Services Act 1982ergeben; oder 

(d) jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann. 

Zusätzliche Formulierung am Ende von Abschnitt 5.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzugefügt. 

Sprachen

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