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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR BENTLEY-SOFTWARE

EULA version 2023-10-16

ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR BENTLEY-SOFTWARE

 IMPORTANT – READ CAREFULLY: This End-User License Agreement (“EULA”) is a legal agreement between you (either an individual or a single entity) and the Bentley entity set out in Article 1 Section 33 (“Bentley”), for the Bentley software and associated online or electronic documentation that accompanies this EULA, which includes the associated media and Bentley internet-based services (hereinafter referred to as “Software” which reference includes “Test Software” defined in the next paragraph). 

If you are an entity or person (“Evaluator”) using Software or certain features of Software distributed to you for testing and evaluation purposes (“Test Software”), license rights and obligations with respect to such Evaluator use are set forth in Article 3 of this EULA. To the extent there is a conflict between Article 3, and either Articles 1 or 2 of this EULA with respect to your use of Test Software, Article 3 shall take priority. 

YOU AGREE TO BE BOUND BY THE TERMS OF THIS EULA BY DOWNLOADING, INSTALLING, COPYING, OR OTHERWISE ACCESSING OR USING THE SOFTWARE. YOUR ACCEPTANCE OF ALL OF THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS EULA IS A CONDITION TO THE GRANT OF LICENSE BELOW. THIS EULA, AS MAY BE MODIFIED BY ANY APPLICABLE SIGNED WRITTEN AGREEMENT BETWEEN YOU AND BENTLEY, REPRESENTS THE ENTIRE SET OF TERMS AND CONDITIONS GOVERNING YOUR USE OF THE SOFTWARE AND SUPERSEDES ALL PRIOR OR CONTEMPORANEOUS ORAL OR WRITTEN COMMUNICATIONS, PROPOSALS AND PRESENTATIONS WITH RESPECT TO THE SOFTWARE OR THE SUBJECT MATTER OF THE EULA. 

 Wenn diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird und es einen Widerspruch zwischen der englischen und der anderen Sprache gibt, ist die englische Version gültig. Sie sollten eine Kopie dieser EULA in Ihren Unterlagen aufbewahren. Die neueste Version dieser EULA ist in ihrer Gesamtheit hier zu finden. Bentley behält sich das Recht vor, die EULA jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern, ohne Sie vorher darüber zu informieren; es gilt jedoch die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Software gültige Fassung der EULA. 

Artikel 1: Geschäftsbedingungen

  1. EINIGE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
    • „Akademische Nutzung“ bezeichnet die Nutzung der bezeichneten Software in Objektcodeform ausschließlich für den internen Unterricht oder die Forschung Ihres Lehrkörpers und/oder von Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben sind, und umfasst nicht die Nutzung durch Studierende in einem bezahlten Arbeitsverhältnis oder eine andere Nutzung, die gemäß dieser EULA verboten ist.
    • „Akademische Software“ bezeichnet Software, die als „Academic Edition“ oder „Academic License“ (oder ähnlich lautende Begriffe) gekennzeichnet ist.
    • „CAL“ bezeichnet eine Lizenz für den Kundenzugang.
    • „Gerät“ bezeichnet einen einzelnen PC, eine Workstation, ein Terminal, einen Handheld-Computer, einen Pager, ein Telefon, einen Personal Digital Assistant, einen Server oder ein anderes elektronisches Gerät, das von einem Anwender verwendet wird.
    • „Externer Anwender“ bezeichnet jede natürliche Person (keine Organisation), bei der es sich nicht um (i) einen Ihrer Vollzeit-, Teilzeit- oder befristet Beschäftigten oder (ii) Leiharbeitnehmer oder unabhängigen Auftragnehmer handelt, der in Ihrem Unternehmen oder auf Ihrer Baustelle eingesetzt wird.
    • „Lizenzschlüssel“ bezeichnet das Dokument, das Ihnen von Bentley in elektronischer Form oder in einem anderen, von Bentley nach eigenem Ermessen festgelegten Format zur Verfügung gestellt wird und das die lizenzierte Software identifiziert und die Nutzung der Software autorisiert.
    • „Nutzung im Produktionsbetrieb“ bezeichnet die Nutzung der Software in Objektcodeform durch einen einzelnen Anwender bzw. ein Gerät ausschließlich für interne Produktionszwecke zur Unterstützung einer Website.
    • „Standort“ bezeichnet den eindeutigen geografischen Ort, an dem Sie die Software zum ersten Mal installieren oder verwenden.
    • „Kontrolluhren“ bezeichnet alle in die Software eingebetteten Kontrolluhren, Kopierschutzmechanismen oder andere Sicherheitsvorrichtungen, die die Software nach Ablauf eines anwendbaren Abonnements oder einer befristeten Lizenzperiode deaktivieren können.
    • „Anwender“ oder „Evaluator“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die kein externer Anwender ist.
  1. ERTEILUNG EINER LIZENZ. Sofern und solange Sie alle Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten, gewährt Bentley Ihnen das nicht ausschließliche Recht, (a) eine Kopie der Software für die Nutzung im Produktionsbetrieb in dem Land zu installieren und zu verwenden, in dem die Software zuerst erworben wurde, und (b) die Dokumentation, die der Software beiliegt, nur für interne, nicht kommerzielle Referenzzwecke zu verwenden.
  2. VORBEHALTENE RECHTE. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Software ein urheberrechtlich geschütztes Produkt von Bentley oder seinen Lieferanten, Anbietern und unabhängigen Dritten („Lieferanten“) ist, das durch das Urheberrecht und andere anwendbare Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums sowie durch vertragliche Bestimmungen geschützt ist. Sie erkennen ferner an und erklären sich damit einverstanden, dass das gesamte Recht, der Titel und das Interesse an der Software, einschließlich der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, bei Bentley oder seinen Lieferanten verbleibt. Diese Erteilung der Lizenz kann von Bentley im Namen der Lieferanten als Drittbegünstigte der hierin vorgesehenen Lizenzrechte vorgenommen werden. Bentley behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. DIE SOFTWARE WIRD LIZENZIERT UND NICHT VERKAUFT.
  3. REGISTRIERUNG. Sie erkennen an, dass eine Registrierung oder Aktivierung erforderlich sein kann, damit Sie die Leistungen der Software in vollem Umfang nutzen können.
  4. KEINE VERLEIHUNG ODER KOMMERZIELLES HOSTING. Die Software ist nur für die Nutzung im Produktionsbetrieb lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verleihen, zu leasen, zu vermieten oder kommerzielle Hosting-Dienste mit der Software anzubieten. Sie dürfen die Software auch nicht verwenden, um gebühren- oder transaktionsbasierte Dienste anzubieten. Wenden Sie sich an Bentley, um sich über die Verfügbarkeit alternativer Preise zu informieren, wenn Sie die Software auf diese Weise nutzen möchten.
  5. KEINE „MULTIPLEXVERFAHREN“ ODER POOLING. Die Verwendung von Software oder Hardware, die die Anzahl der elektronischen Geräte reduziert, die direkt von der Software überwacht oder verwaltet werden oder die direkt auf die Software zugreifen oder sie nutzen (manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen; die Anzahl der erforderlichen Lizenzen entspricht der Anzahl der verschiedenen Eingänge in das „Front-End“ für Pooling- oder Multiplexingverfahren von Hardware/Software.
  6. EINSCHRÄNKUNGEN BEIM REVERSE ENGINEERING. Sie dürfen nur insoweit Dekodierungen, Rückentwicklungen, Disassemblierungen, Dekompilierungen oder sonstige Übersetzungen der Software vornehmen, wie dies nach geltendem Recht unbeschadet dieser Beschränkung ausdrücklich zulässig ist. Sofern es Ihnen kraft Gesetzes ausdrücklich erlaubt ist, eine der im vorstehenden Satz genannten Tätigkeiten durchzuführen, werden Sie diese Rechte erst ausüben, wenn Sie Bentley mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich über Ihre Absicht, diese Rechte auszuüben, informiert haben.
  7. DATENERFASSUNG UND -NUTZUNG. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Bentley technische Informationen, die im Rahmen der Ihnen zur Verfügung gestellten Supportdienste für Software erfasst werden, erheben und verwenden darf. Die in diesem Formular erfassten Daten werden ausschließlich dazu verwendet, die Produkte von Bentley zu verbessern und/oder Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen anzubieten.
  8. ARCHIVIERUNGS- ODER SICHERUNGSKOPIE. Sie dürfen eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software anfertigen, vorausgesetzt, Ihre Sicherungskopien werden nicht installiert oder für andere als Archivierungszwecke verwendet.
  9. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMTE SOFTWARE. Software, die als Demo, Evaluierung, BDN, Beta, Technologievorschau oder „NFR“ (oder „Nicht für den Wiederverkauf“ oder ähnlich lautende Begriffe) gekennzeichnet ist, darf nicht verkauft, getauscht oder anderweitig weitergegeben werden. Diese Software darf nur zu Test- oder Evaluierungszwecken verwendet werden, es sei denn, dies ist in einer separaten, von Ihnen und Bentley unterzeichneten Vereinbarung anders festgelegt.
  10. AKADEMISCHE SOFTWARE. Für akademische Software gewährt Bentley Ihnen hiermit ein nicht ausschließliches Recht und eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung dieser akademischen Software in Objektcodeform ausschließlich für die akademische Nutzung. Sie dürfen die akademische Software nicht verkaufen, tauschen oder anderweitig weitergeben. Besonderer Hinweis für akademische Software: Wenn Sie die akademische Software, die dieser EULA unterliegt, im Rahmen einer gültigen Bentley Academic SELECT-Programmvereinbarung (oder einer Vorgänger- oder Nachfolgevereinbarung) mit Bentley erworben haben, haben Sie aufgrund dieser Verbindung möglicherweise Anspruch auf ergänzende und zusätzliche Lizenzierungsvorteile zu den in dieser EULA dargelegten. Für den Fall, dass akademische Software nicht mehr durch eine gültige Bentley Academic SELECT-Programmvereinbarung (oder eine Vorgänger- oder Nachfolgevereinbarung) abgedeckt ist, weil eine solche Vereinbarung gekündigt wurde oder aus einem anderen Grund, verlieren Sie diese zusätzlichen Vorteile, und Ihre Lizenzrechte gelten nur noch wie in dieser EULA dargelegt.
  11. KONTROLLUHREN. Die Standardlizenzdauer von Bentley ist unbefristet, sofern für die lizenzierte Software nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie die Software, die dieser EULA unterliegt, für einen kürzeren Zeitraum als eine unbefristete Lizenz lizenziert haben, erkennen Sie an, dass die Software möglicherweise mit eingebetteten Kontrolluhren an Sie geliefert wird. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Kontrolluhren nicht als Defekt der Software angesehen werden, und Sie entbinden Bentley von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, die sich aus den Kontrolluhren oder deren Betrieb ergeben oder damit zusammenhängen.
  12. ANTI-PIRATERIE. Im Rahmen der rechtlichen Bemühungen zur Bekämpfung der kriminellen Softwarepiraterie kann die Software einen Sicherheitsmechanismus enthalten, der die Installation oder Verwendung illegaler Kopien der Software erkennen und Daten über diese illegalen Kopien erheben und übermitteln kann. Zu den erhobenen Daten gehören keine mit der Software erstellten Kundendaten. Durch die Nutzung der Software erklären Sie sich mit der Erkennung und Erhebung von Daten sowie mit deren Übermittlung und Verwendung einverstanden, wenn eine illegale Kopie entdeckt wird. Wenn Sie eine illegale Kopie unserer Software verwenden und mit der Erhebung und Übermittlung solcher Daten (auch in die Vereinigten Staaten) nicht einverstanden sind, stellen Sie die Verwendung der illegalen Version ein und wenden Sie sich an Bentley, um eine legal lizenzierte Kopie zu erhalten.
  13. RECORDS; AUDIT. You shall maintain complete and accurate records of Software licenses acquired and your creation and use of Software to permit Bentley to determine whether you have complied with your licensing obligations. These records shall include the location and identification of your hardware on which you use each copy of the Software and identify the end users to whom you have assigned licenses. Bentley may request, and you shall, within a reasonable period of receiving Bentley’s notice, provide a written report with supporting records to meet the record keeping requirements of this Section. Further, Bentley may request, and you shall, upon seven (7) days advance written notice by Bentley, permit, reasonable inspection and copying of such records by Bentley or a third-party auditor retained by Bentley.
  14. THIRD-PARTY OPEN SOURCE. The Software may contain or be provided with third-party components subject to the terms and conditions of “open source” software licenses as identified in the documentation (“Third-Party Open Source”). The terms of such licenses will apply solely with respect to such Third-Party Open Source, including, without limitation, any provisions governing access to source code, modification or reverse engineering. Notwithstanding the foregoing, you may not use the Software or Third-Party Open Source in any manner that would cause the Software to become subject to the terms of any such license or any other “free”, “open source”, “public”, “shareware” or comparable license, including any license that requires, the Software (i) to be disclosed or distributed in source code form, (ii) to be licensed to third parties for the purpose of reverse engineering or making and/or distributing derivative works, or (iii) to be redistributable at no charge, such as, without limitation, the GNU Affero General Public License (AGPL), GNU General Public License (GPL) or the GNU Lesser General Public License (LGPL).
  15. ÜBERTRAGUNG. Intern: Sie sind berechtigt, die Software und die Lizenzvereinbarung auf ein anderes Gerät an demselben Standort zu übertragen, sofern Sie die Software vollständig von allen zuvor verwendeten Geräten entfernen. Sie sind auch berechtigt, eine einmalige Übertragung einer CAL auf einen anderen Anwender oder ein anderes Gerät am selben Standort vorzunehmen. Um diese Übertragungen durchführen zu können, müssen Sie sich möglicherweise an Bentley wenden. Extern: Sie sind nicht berechtigt, die Software und die unter dieser Lizenzvereinbarung gewährte Lizenz oder eine CAL ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bentley an einen Dritten zu übertragen. Wenn eine solche Zustimmung vorliegt, dürfen Sie die Software und die unter dieser Lizenzvereinbarung gewährte Lizenz oder die CAL dauerhaft übertragen, vorausgesetzt, Sie übertragen die Software und alle Medien an den betreffenden Dritten und bewahren keine Kopien auf. Der Empfänger einer solchen Übertragung muss allen Bestimmungen und Bedingungen der Lizenzvereinbarung zustimmen. Jede vorgebliche Unterlizenz, Zuweisung, Übertragung oder Belastung ist ohne die vorherige Zustimmung von Bentley nichtig.
  16. UPGRADES. Sie sind nicht berechtigt, als Upgrade gekennzeichnete Software zu verwenden, es sei denn, Sie verfügen über eine ordnungsgemäße Lizenz zur Verwendung von Software, die von Bentley als zum Upgrade berechtigt gekennzeichnet wurde. Nach der Installation eines Upgrades sind Sie berechtigt, das ursprüngliche Softwareprodukt, das für ein Upgrade berechtigt war, zu verwenden, vorausgesetzt, dass Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt nur die aktualisierte Software oder die vorherige Softwareversion, die Gegenstand des Upgrades war, verwenden.
  17. KEINE ERWEITERUNG DER FUNKTIONEN. Sie können Ihre eigenen Anwendungen entwickeln, die mit der Software zusammenarbeiten oder in sie integriert sind. Die Preise für Bentley-Software basieren neben anderen Faktoren auf den Funktionen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Sie dürfen die Software nicht erweitern, um Funktionen der Software zu aktivieren oder freizuschalten, die von Bentley nicht ausdrücklich als Teil der spezifizierten Endbenutzerfunktionalität bezeichnet werden.
  18. TRENNUNG DER KOMPONENTEN. Die Software wird als Einzelprodukt lizenziert. Die Komponenten der Software dürfen nicht getrennt und auf mehreren Geräten installiert oder verwendet werden.
  19. KÜNDIGUNG. Wenn Sie gegen die Geschäftsbedingungen dieser EULA verstoßen, ist Bentley berechtigt, diese EULA zu kündigen, ohne dass dies seine sonstigen Rechte beeinträchtigt. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien der Software zerstören und von Ihrem/Ihren Gerät(en) entfernen. Die Abschnitte 1, 3, 13, 20, 21, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 bleiben ausdrücklich auch nach der Kündigung bestehen.
  20. KEINE AUTOMATISIERTE NUTZUNG. Eine Lizenz für die Software darf weder geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Geräten verwendet werden, noch darf sie geteilt oder verwendet werden, um mehrere Anwender oder Betriebsanforderungen wie oben angegeben zu unterstützen. Folglich dürfen Sie die Software nicht in einer automatisierten, unbeaufsichtigten, nicht interaktiven Serveranwendung oder -komponente (einschließlich ASP) verwenden, in der (i) mehrere Benutzeranfragen von verschiedenen Anwendern zur Bearbeitung in eine Warteschlange gestellt werden; oder (ii) mehrere Anfragen eines Anwenders zur Bearbeitung in eine Warteschlange gestellt werden, die jedoch gegen Inhalte gerichtet sind, die von anderen Anwendern erstellt oder bearbeitet wurden. Beispiele, die gegen diesen Abschnitt 18 verstoßen würden, sind unter anderem die Verwendung als Plot-Server, Datei-Übersetzer, Druck-Server oder andere Anwendungen, die ähnliche Methoden verwenden oder einsetzen.
  21. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE. Mit Ausnahme von Software, die als kostenlos, Demo, Evaluierung, BDN, Beta, Technologievorschau oder NFR gekennzeichnet ist und Ihnen „ohne Mängelgewähr“ und ausdrücklich ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt wird, gewährleistet Bentley für sechzig (60) Tage ab dem Datum der Erstinstallation (die „Gewährleistungsfrist“), dass (i) die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den funktionalen Spezifikationen in der Dokumentation, die der Software beiliegt, funktioniert und (ii) die Medien, auf denen die Software vertrieben wird, allgemein anerkannten Branchenstandards entsprechen. Es gilt als vereinbart, dass weder Bentley noch seine Lieferanten für Ihre Nutzung der Software oder die Ergebnisse einer solchen Nutzung verantwortlich sind. Es gilt ferner als vereinbart, dass die in der Software enthaltenen Informationen Fehler oder Auslassungen enthalten können, dass die in der Software enthaltenen Informationen möglicherweise nicht aktuell oder vollständig sind und dass Defekte in der Hardware oder Software Sie daran hindern können, Zugang zur Software zu erhalten. Diese eingeschränkte Garantie wird ausschließlich von Bentley gewährt und erstreckt sich nicht auf Software-Code, der möglicherweise von unseren Lieferanten zur Software beigesteuert wird. Jegliche Ergänzungen oder Aktualisierungen der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehlerbehebungen, laufende Builds oder nachfolgende Aktualisierungen), die Ihnen nach Ablauf des oben genannten Zeitraums der eingeschränkten Garantie zur Verfügung gestellt werden, sind nicht durch eine ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie oder Bedingung abgedeckt.
  22. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GARANTIE STELLT DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL FÜR EINE VERLETZUNG DER GARANTIE DURCH BENTLEY ODER SEINEN LIEFERANTEN DAR. MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN HAFTUNG UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG STELLEN BENTLEY UND SEINE LIEFERANTEN DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG, UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNEN BENTLEY UND SEINE LIEFERANTEN FÜR SICH UND ALLE LIEFERANTEN JEGLICHE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG AB, SEI SIE GESETZLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT, DIE GEWÄHRLEISTUNG GEGEN VERLETZUNG UND DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE; SIE KÖNNEN WEITERE RECHTE HABEN, DIE JE NACH GERICHTSBARKEIT VARIIEREN.
  23. RISIKOREICHE AKTIVITÄTEN. Die Software ist nicht fehlertolerant und ist nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Steuerungsausrüstung in gefährlichen Umgebungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, wie z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Flugzeugnavigations- oder -kommunikationssystemen, Flugverkehrskontrolle, Maschinen zur direkten Lebenserhaltung oder Waffensystemen, bei denen ein Ausfall der Software unmittelbar zu Tod, Verletzungen oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte („risikoreiche Aktivitäten“). Bentley und seine Lieferanten lehnen daher insbesondere jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für risikoreiche Aktivitäten ab.
  24. ABHILFEMASSNAHMEN FÜR ENDBENUTZER. Wenn ein Fehler in der Software auftritt, der eine Verletzung der oben genannten eingeschränkten Garantie darstellt, wird Bentley nach eigenem Ermessen die Software reparieren, den von Ihnen für die Software gezahlten Preis zurückerstatten oder die fehlerhafte(n) Komponente(n) ersetzen, vorausgesetzt, dass: (i) Sie Bentley während des Garantiezeitraums über den Defekt informieren; (ii) die Software nicht von einer anderen Person als Bentley modifiziert, verändert oder abgeändert wird, es sei denn, Bentley hat dies schriftlich genehmigt; (iii) Ihre Computerausrüstung in gutem Betriebszustand ist und die Software in einer offiziell unterstützten Umgebung installiert ist; und (iv) die Nichtkonformität nicht von einem Dritten oder von Ihnen, Ihren Vertretern, Mitarbeitenden oder Auftragnehmern verursacht wurde. Reparierte, verbesserte oder ersetzte Software unterliegt dieser eingeschränkten Garantie für den verbleibenden Garantiezeitraum der ursprünglichen Software oder, falls dieser länger ist, für dreißig (30) Tage nach dem Datum: (a) der Installation der reparierten oder ersetzten Software durch Sie oder (b) der Anleitung von Bentley, wie die Software zu bedienen ist, um die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität zu erreichen. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DAS VORSTEHENDE IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL IM FALLE EINER VERLETZUNG DER IN DIESER EULA ENTHALTENEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE DURCH BENTLEY DARSTELLT.
  25. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Unabhängig davon, ob ein hierin beschriebenes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt, haften Bentley oder seine Lieferanten in keinem Fall für indirekte, besondere, zufällige, wirtschaftliche oder Folgeschäden, unabhängig von der Art des Anspruchs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Kosten für Verzögerungen, Geschäftsunterbrechungen, Nutzungsausfälle, Kosten für verlorene oder beschädigte Daten oder Dokumentationen oder Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die aus jeglicher Quelle entstehen, selbst wenn Bentley auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall übersteigt die Haftung von Bentley oder seinen Lieferanten den von Ihnen für die Software bezahlten Betrag (in der beim Kauf verwendeten Währung). In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung stillschweigender Garantien oder die Beschränkung der Haftung für zufällige oder Folgeschäden nicht zulässig, sodass die obige Beschränkung oder der Ausschluss möglicherweise nicht auf Sie anwendbar ist. DIE BESTIMMUNGEN DIESER EULA WEISEN DIE RISIKEN ZWISCHEN BENTLEY UND IHNEN ZU. DIE PREISGESTALTUNG VON BENTLEY SPIEGELT DIESE RISIKOVERTEILUNG UND DIE IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG WIDER.
  26. GESETZLICHE VERBRAUCHERRECHTE. Nichts in dieser EULA ist so gemeint, dass es im Widerspruch zu den gesetzlichen Rechten steht, die Verbraucher gemäß den lokalen Gesetzen haben können.
  27. SANKTIONEN UND AUSFUHRKONTROLLEN. Die Software unterliegt den US-amerikanischen Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetzen, -regelungen und -auflagen sowie den Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetzen, -regelungen und -auflagen sonstiger Stellen oder Behörden, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befinden (zusammenfassend als „Sanktionen und Ausfuhrkontrollen“ bezeichnet). Unabhängig von der Offenlegung des endgültigen Bestimmungsortes der Software durch Sie gegenüber Bentley dürfen Sie die Software oder einen Teil davon oder ein System, das diese Software oder einen Teil davon enthält, weder direkt noch indirekt exportieren, reexportieren oder übertragen, ohne zuvor alle für die Software und/oder den Export, Reexport oder die direkte oder indirekte Übertragung der Software und die damit verbundenen Transaktionen geltenden Sanktions- und Ausfuhrkontrollen strikt und vollständig zu befolgen. Hinsichtlich der Entitäten, Endbenutzer und Länder, für die Einschränkungen seitens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Regierungsbehörde oder -vertretung außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bestehen, können Änderungen eintreten, und es liegt in Ihrer Verantwortung, alle geltenden Sanktionen und Ausfuhrkontrollen einzuhalten, die sich von Zeit zu Zeit ändern können. Sie sind verpflichtet, Bentley zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, wenn Sie gegen Ihre Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt verstoßen.
  28. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN. Wenn die Software für oder im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika, ihrer Behörden und/oder Einrichtungen („US-Regierung“) erworben wurde, wird sie mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt.
    Die Software und die dazugehörige Dokumentation stellen „kommerzielle Computersoftware“ bzw. „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“ gemäß Titel 48 des C.F.R., § 12.212 und 227.7202, sowie „eingeschränkte Computersoftware“ gemäß Titel 48 des C.F.R., § 52.227-19(a) dar. Die Nutzung, Änderung, Reproduktion, Freigabe, Leistung, Anzeige oder Offenlegung der Produkte und der dazugehörigen Dokumentation durch die US-Regierung unterliegen den Beschränkungen gemäß dieser Vereinbarung und gemäß Titel 48 des C.F.R., § 12.212, 52.227-19, 227.7202 bzw. 1852.227-86. Auftragnehmer/Hersteller ist Bentley Systems, Incorporated, 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678 (USA).
  29. SALVATORISCHE KLAUSEL. Die Bestimmungen dieser EULA werden als trennbar betrachtet und die Ungültigkeit einer Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Vereinbarung.
  30. FRAGEN. Sollten Sie Fragen zu dieser EULA haben, wenden Sie sich an die für Ihr Land zuständige Bentley-Niederlassung, oder schreiben Sie an: Bentley Systems, Incorporated, Legal Department, 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678, USA.
  31. WEITERVERTEILUNG VON BENTLEY® VIEW™. Wenn Sie daran interessiert sind, Bentley View entweder intern oder extern in Ihrem Unternehmen zu vertreiben, wenden Sie sich bitte an einen Vertriebsmitarbeiter von Bentley.
  32. BENTLEY ENTITY, GOVERNING LAW, DISPUTE RESOLUTION AND NOTICES. Depending on where your principal place of business is (or, if you are an individual, where you are resident), this Agreement is between you and the Bentley entity set out below. This Agreement will be governed by and construed in accordance with the substantive laws in force in the respective country specified in the below table. To the maximum extent permitted by applicable law, the parties agreethat the provisions of the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, as amended, and the provisions of the Uniform Computer Information Transactions Act, as they may have been or hereafter may be in effect in any jurisdiction, shall not apply to this Agreement. Any dispute, controversy or claim between the parties arising under this Agreement shall be resolved pursuant to the applicable dispute resolution provision set out below. Please send all notices under this Agreement to the attention of the Bentley Legal Department and have these addressed to the respective Bentley entity according to your location per the below table.

Your principal place of business (or, if you are an individual, the place of your residency)

Verweise auf „Bentley“ beziehen sich auf die folgende Bentley-Einheit:

Geltendes Recht ist:

Ausschließliche Zuständigkeit/Forum für die Streitbeilegung:

USA und Kanada

Bentley Systems, Incorporated, a Delaware corporation having its registered office at 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678

US-Bundesstaat Pennsylvania

The federal courts located in Philadelphia, Pennsylvania shall have exclusive jurisdiction over all disputes relating to this Agreement

Vereinigtes Königreich

Bentley Systems (UK) Limited, having its registered office at 43rd Floor, 8 Bishopsgate,
London, United Kingdom, EC2N 4BQ

England und Wales

The courts located in London, England shall have exclusive jurisdiction over all disputes relating to this Agreement

Brasilien

Bentley Systems Brasil Ltda.,
having its registered office at Avenida Paulista, 2537,9o.
andar, 09-114, São Paulo, SP, Zip Code 01310-100

Brasilien

The courts and tribunals of São Paulo, Brazil shall have exclusive jurisdiction over all disputes relating to txhis Agreement

Mexiko

BENTLEY SYSTEMS DE MEXICO S.A., having its registered office at de C.V, Av. Insurgentes Sur #1106 piso 7, Col. Noche Buena, CDMX, México, C.P. 03720

Mexiko

The courts and tribunals of Mexico City, Mexico shall have exclusive jurisdiction over all disputes relating to this Agreement

China

Bentley Systems (Beijing) Co., Ltd., mit eingetragenem Sitz in Unit 1405-06, Tower 1, China Central Place, No. 81 Jianguo Road, Chaoyang District, Peking, China

Volksrepublik China

The parties agree to resolve amicably any dispute or difference arising from or in connection with this Agreement. In the event the parties are unable to settle the dispute or difference within 30 days from
the de-livery by any party of a notice confirming the existence of the dispute, any party may submit the dispute to the
China International Economic and Trade Arbitration Commission in Beijing (“CIETAC”) for final and binding arbitration in accordance with CIETAC’s rules and procedures. The award rendered by CIETAC shall be enforceable by any court of competent jurisdiction.

Taiwan

Bentley Systems, Incorporated, Taiwan Branch, having its
registered office at Spaces, 1F., No. 170, Sec. 3, Nanjing E.Rd.,
Zhongshan Dist., Taipei City 104, Taiwan, Republic of China.

Volksrepublik China

Any dispute, controversy, difference or
claim arising out of, relating to or in connection with this Agreement, or the breach, termination or invalidity thereof,
shall be finally settled by arbitration referred to the Chinese Arbitration Association, Taipei in accordance with the
Association’s arbitration rules. The place of arbitration shall be in Taipei, Taiwan. The language of arbitration shall be English. The arbitral award shall be final and binding upon both parties.

Indien

Bentley Systems India Private Limited, having its registered office at Suite No. 1001 & 1002,
WorkWell Suites, 10th Floor, Max House, 1516/338, 339, 340, Village Bahapur, New Delhi 110020 ,India

Indien

The courts located in New Delhi, India shall have exclusive jurisdiction over all disputes relating to this Agreement

Weltweit, außer in einem der oben beschriebenen Länder oder Regionen

Bentley Systems International Limited, having its registered
office at 6th Floor, 1 Cumberland Place, Fenian St, Dublin 2, D02 AX07, Ireland

Irland

The courts located in Dublin, Ireland shall have exclusive jurisdiction over all disputes relating to this Agreement

Article 2: Terms Applicable To Server Software

Dieser Artikel beschreibt die Installation, Nutzung und Lizenzierung von Serversoftware und zugehörigen Clientzugriffslizenzen (CALs) sowie von externen Lizenzen für Konnektoren.

1. CERTAIN ADDITIONAL DEFINITIONS.
1.1. “Client Software” means software that allows a Device to access or utilize Server Software (and, also where applicable to utilize certain aspects of the Software when disconnected from the Server).
1.2. “External Connector” means a separately licensable module for specific Server Software which authorizes use of the Server Software by External Users.
1.3. “Per Processor” is a Server Software licensing mode where you are licensed to utilize the Server Software on one or more physical or virtual processors within a designated Server.
1.4. “Per Server” is a Server Software licensing mode where you are licensed to utilize the Server Software on all processors physically contained within the designated Server.
1.5. “Per User” or “Per Device” are licensing modes that require you to license a separate CAL for each unique User or Device respectively that accesses or utilizes the Server Software.
1.6. “Server” means any one of your computers that can run Server Software.
1.7. “Server Software” means Software that provides services or functionality to yourServer(s).
1.8. “Server/CAL” is a licensing mode where the maximum number of Users (or Devices, if applicable) which may access or utilize the Server Software at a given interval is less than or equal to the number of CALs that you have acquired and designated for use exclusively with that Server Software.

2. LICENSING MODES.
2.1. Servers. Bentley licenses Server Software on a Server/CAL basis with either Device or User CALs and/or on a Per Processor basis. Some Server Software may be eligible for External Connector licensing. Server Software may be limited, even in Server/CAL licensing mode, as to the total number of Devices and/or Users that may access a designated Server Product. Unless explicitly specified in the documentation accompanying the Server Software, the default licensing mode for all Server Software is Server/CAL with User CALs.
2.2. CALs. CALs are licensed by Bentley on a per Server, per Device or per User basis. A User CAL permits one User (using any Device) to access or use the Server Software. A Device CAL permits one Device to access or use the Server Software. Special Note Applicable to CAL Licensing: If you have covered the CALs and Server Software subject to this EULA pursuant to a valid Bentley commercial program agreement then you may be entitled to additional and incremental licensing benefits to those set forth in this EULA by virtue of that relationship. In the event your Bentley commercial program agreement terminates or you otherwise elect to remove CALs and/or their associated Server Software from coverage pursuant to a Bentley commercial program agreement then you will lose those incremental benefits, and your license rights will only be as set forth in this EULA.
2.3. External Connectors. Certain Server Products may be licensed to support External Users by virtue of an External Connector license.

3. GRANT OF LICENSE FOR SOFTWARE IN SERVER/CAL MODE. As and for so long as you comply with all the terms of this EULA, Bentley grants you the following rights:
3.1. Installation and Use.
(a) Server Software. You may install and use one copy of the Server Software for Production Use on a single Server in the country where the Server Software was first obtained. You may also use the documentation that accompanies the Server Software for internal, non-commercial reference purposes only.
(b) Client Software. You may install and use the Client Software on the aggregate total number of Devices to which you have dedicated a CAL for such usage.
(c) CALs. A separate CAL is required for each User or Device that accesses or uses Server Software on any of your Servers. A CAL grants a User (using any Device) or a Device the right to access or otherwise utilize the Server Software you have deployed on your Server. The maximum number of Users or Devices that may access or use Server Software installed on a particular Server at a given interval equals the number of CALs (of either type) that you acquire and designate for use exclusively with that Server. CALs cannot be pooled among internal Users or Devices and are tied to one Server Software installation.
(d) Passive Fail-Over Server. If the Server Software is used in a clustered environment, you may use the Server Software on a temporary basis on a Server that is employed only and exclusively for fail-over support.

4. GRANT OF LICENSE FOR SERVER SOFTWARE IN PER SERVER
MODE. As and for so long as you comply with all of the terms of this EULA, Bentley grants you the following rights:
4.1. Installation and Use
(a) Server Software. You may install and use one copy of the Server Software for Production Use on a single Server in the country where the Server Software was first obtained. You may also use the documentation that accompanies the Server Software for internal, non-commercial reference purposes only. In Per Server licensing mode, the Bentley default is that you may use the Server Software on all processors physically contained within that one Server. If the Server Software is licensed in Per Processor mode, you may only use the Software on the authorized and licensed number of processors (physical or virtual) within that Server.
(b) Client Software. In Per Server licensing mode, unless Bentley licenses the Server Software with a limitation on the maximum number of Devices or Users that may access it, you may install the Client Software on any Device in support of any number of Users so long as the Client Software is being used only in conjunction with the Server Software.
(c) CALs. In Per Server licensing mode, unless Bentley licenses the Server Software with a limitation on the maximum number of Users or Devices that may access it, an unlimited number of Users or Devices may access and use the Server Software. CALs are not required for individual Users or Devices in the Per Server licensing mode.
(d) Passive Fail-Over Server. If the Server Software is used in a clustered environment, you may use the Server Software on a temporary basis on a Server that is employed only and exclusively for fail-over support.

5. GRANT OF LICENSE FOR EXTERNAL CONNECTOR LICENSES. As and for so long as you comply with all of the terms of this EULA, Bentley grants you the following rights:
5.1. Installation and Use
(a) External Connector License. You may install and use one copy of the External Connector on one Device and connect that Device to the designated Server Software whether or not located at the same Site, but always within the same country as the Server Software installation.

(b) External Users. The default licensing mode for an External Connector authorizes you, for each External Connector license that you acquire, to permit any number of External Users to access or use a single copy of the designated Server Software for which the External Connector License has been obtained without the need for you to acquire a CAL for each External User. If any User does not clearly qualify as an External User then you will need to properly license such use and access by the User of the Server Software by a method other than via the External Connector. Certain External Connector licenses only authorize a limited number of External Users to connect via that External Connector, please check your Product documentation and License Key for specific details, limitations and qualifications.
(c) Passive Fail-Over External Connector. If the External Connector is installed on a Device used in a clustered environment, you may use the External Connector on a temporary basis on a Server or Device that is employed only and exclusively for fail-over support.

Artikel 3: Für Testsoftware geltende Begriffe
DIESE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG, ZUSAMMEN MIT JEDER ANWENDBAREN GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG, DIE AUF ODER IN DEN WÄHREND DER INSTALLATION GELIEFERTEN DATEIEN ERSCHEINT ODER AUF DIE VERWIESEN WIRD, STELLEN DIE GESAMTEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN DAR, DIE IHRE NUTZUNG DER TESTSOFTWARE UND DER DOKUMENTATION REGELN, UND ERSETZEN ALLE ANDEREN VORHERIGEN VORSCHLÄGE, ZUSICHERUNGEN ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN.

1. Eingeschränkte Rechte nur zu Testzwecken.
(a) Die Testsoftware wurde von Bentley entworfen und entwickelt, entweder allein oder zusammen mit anderen Dritten, und diese Lizenz wird im Namen aller Parteien erteilt, die an der Testsoftware und der Dokumentation mitgearbeitet haben. Vorbehaltlich der dargelegten Bedingungen und Bestimmungen ist der Evaluator bereit, die Bereitstellung der Testsoftware zum Zwecke der Nutzung und Bewertung derselben anzunehmen. Bentley ist bereit, dem Evaluator zu gestatten, die Testsoftware unter den Bedingungen dieser EULA zu verwenden und zu evaluieren, um Evaluatorinformationen zu dieser Testsoftware zu erhalten, die für Bentley hilfreich sein können, um Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen daran vorzunehmen. Die Testsoftware darf nur auf einem einzigen Computer verwendet werden, der Ihnen gehört, von Ihnen gemietet oder anderweitig kontrolliert wird. Sie sind nicht berechtigt, die Testsoftware auf einer anderen Plattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Server, zu verwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen. Die Testsoftware ist auf einem Computer „in Gebrauch“, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. RAM) geladen oder in den permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichermedium) dieses Computers installiert wird. Wenn die Testsoftware dazu bestimmt ist, Dienste oder Funktionen für Server bereitzustellen, muss die Testsoftware auf einem einzigen Server verwendet werden, der dem Evaluator gehört, von ihm gemietet oder anderweitig kontrolliert wird.
(b) Wenn Sie die Vereinbarung durch das Klicken auf „Ich stimme zu“ oder durch das Herunterladen der Testsoftware akzeptieren, gewährt Bentley dem Evaluator hiermit kostenlos ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Testsoftware ausschließlich zu Testzwecken. Dieses Recht erlischt an dem Tag, an dem Bentley nach eigenem Ermessen feststellt, dass Bentley keinen Bedarf mehr an Informationen des Evaluators bezüglich der Testsoftware hat, oder Bentley erfährt, dass der Evaluator gegen die Bestimmungen dieser EULA verstoßen hat.

2. Bewertung und Berichte
Der Evaluator stellt Bentley Berichte über seine Meinung und Bewertung der Testsoftware zur Verfügung. Der Evaluator berät sich von Zeit zu Zeit mit Vertretern von Bentley über die Leistungsfähigkeit der Testsoftware. Der Evaluator erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte, Ansprüche und Interessen an allen Berichten, Rückmeldungen oder Vorschlägen in Bezug auf die Testsoftware oder an jeglichen Erfindungen in Bezug auf eine Verbesserung, Modifizierung oder Erweiterung der Testsoftware, die im Rahmen oder als Ergebnis der Erfüllung dieser EULA durch den Evaluator entstanden sind, in das ausschließliche Eigentum von Bentley übergehen und dass Bentley diese Informationen für beliebige Zwecke offenlegen und nutzen kann, ohne dem Evaluator gegenüber irgendwelche Verpflichtungen einzugehen.

3. Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen und Daten
(a) Evaluator acknowledges that the Test Software consists of software which is proprietary and confidential to Bentley or its licensors; and all rights, title and interest therein or thereto, including, without limitation, all patents, copyrights, trademarks and trade secrets are proprietary and confidential to Bentley or its licensors and shall remain vested therein. Therefore, Evaluator shall not disclose, directly or indirectly, or take any other action which would result in the unauthorized disclosure of any confidential or proprietary data whatsoever, including, but not limited to, reproduction of data furnished to Evaluator by Bentley.
(b) The release of confidential information to Evaluator does not constitute a commercialization of the Test Software, but rather is a release for testing purposes ONLY. Evaluator shall not disclose to any third party the terms of this EULA nor the results of any Evaluator evaluation hereunder except with the written consent of Bentley. Evaluator shall, upon Bentley’s request, certify in writing as to the return or destruction of all such confidential information.
(c) For purposes of this EULA, “Confidential and Proprietary Information” shall include, but not be limited to, the Test Software, including its functionality, performance, business purpose, specifications, Documentation, and the like, test results obtained by Evaluator through use of the Test Software, any material data relating to use of the Test Software by Evaluator, including, but not limited to defects, deficiencies, errors, omissions, work- around, features, enhancements, updates, upgrades, and other information typically relating to unreleased version(s) of computer programs, and any and all information, either written or oral, relating to the Test Software, including plans, business and financial information, which may, from time-to-time, be disclosed by Bentley to Evaluator during the term of this EULA. It is understood by both parties that ANY information provided by Bentley during the term to Evaluator relating to the Test Software is Bentley’s Confidential and Proprietary Information.
(d) The parties shall use such Confidential and Proprietary Information only for the purpose set forth in Section 1 above. Evaluator shall make no other use of the Confidential and Proprietary Information, in whole or in part, without the specific prior written consent of Bentley. Accordingly, Evaluator agrees not to make any commercial use of Confidential and Proprietary Information, and Evaluator shall not translate, copy, disassemble, reverse engineer, or decompile any Test Software, nor shall Evaluator make copies or translations of any Documentation. Furthermore, Evaluator will not make any pre-release reports or give pre-release interviews concerning the Test Software or the Confidential and Proprietary Information without Bentley’s prior written consent.
(e) Evaluator shall maintain Bentley’s Confidential and Proprietary Information in strict confidence, shall limit internal disclosure of Confidential and Proprietary Information to employees having a legitimate need to know, and shall exercise the same degree of care in protecting Bentley’s Confidential and Proprietary Information as it exercises in protecting its own confidential and proprietary information. Evaluator may make copies of the Test Software only to the extent necessary for the purpose of this EULA, provided that Evaluator shall also reproduce and include Bentley’s trade secret, copyright, or other intellectual property rights notices on each such copy and include the legend “Test Product–Do Not Copy or Distribute.”
(f) Any other related materials supplied by Bentley, including Documentation, may not be reproduced in any manner by Evaluator. The original and all copies of Confidential and Proprietary Information shall remain the property of Bentley and shall be returned to Bentley upon demand.

4. Gewährleistungsausschluss
(a) Evaluator acknowledges that the Test Software has not been completely tested and will contain defects or deficiencies which cannot or may not be corrected. Evaluator further acknowledges that use of the Test Software may involve the transmission, upload, download, translation or transfer of its data to a server or computer platform outside of Evaluator’s control, and some errors in the data may occur while transferring, transmitting or translating data while using the Test Software. Bentley cautions Evaluator to determine for itself the suitability of the use of the Test Software for any purpose. Bentley further cautions Evaluator not to use the Test Software in a production environment.
(b) Evaluator acknowledges that Bentley has no express or implied obligation to announce or to introduce the Test Software or any similar or compatible product. Evaluator acknowledges that all use, testing, research and development performed by it pursuant to this AGREEMENT are done entirely at its own risk. ACCORDINGLY, BENTLEY MAKES NO REPRESENTATIONS OR WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, REGARDING THE USE OR PERFORMANCE OF THE TEST SOFTWARE, INCLUDING WITHOUT LIMITATION THE IMPLIED WARRANTIES OF MECHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.
(c) EVALUATOR ACCEPTS THE TEST SOFTWARE IN “AS-IS” CONDITION, AND BENTLEY SHALL NOT BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, CONSEQUENTIAL, OR PUNITIVE DAMAGES, REGARDLESS OF THE NATURE OF THE CLAIM, INCLUDING WITHOUT LIMITATION LOST PROFITS, COSTS OF DELAY, ANY FAILURE OF DELIVERY, COSTS OF LOST OR DAMAGED DATA OR DOCUMENTATION OR LIABILITIES TO THIRD PARTIES ARISING FROM ANY SOURCE, EVEN IF BENTLEY HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.

5. Folgen eines Verstoßes
(a) Evaluator acknowledges that:
i. Irreparable injury and damage to Bentley will result from unauthorized disclosure of the Test Software, Confidential Information and Proprietary Information gleaned by Evaluator through use of the Test Software, and from uses of the Test Software other than as contemplated herein;
ii. Monetary damages may not be sufficient remedy for unauthorized disclosure of the Test Software;
iii. Bentley shall be entitled, without waiving any additional rights or remedies available to it at law, in equity, or by statute, to such injunctive or equitable relief as may be deemed proper by a court of competent jurisdiction; and
(b) Evaluator’s breach of this EULA shall result in immediate termination of this EULA and may be cause for exclusion in other Bentley sponsored Test Software programs, among other remedies available to Bentley at law or equity

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