ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR BENTLEY-SOFTWARE
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR BENTLEY-SOFTWARE
WICHTIG – SORGFÄLTIG LESEN: Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
(„EULA“) ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person) und Bentley Systems International Limited, wenn Sie sich außerhalb der geografischen Grenzen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten oder Kanadas befinden, Bentley Systems (UK) Limited, wenn Sie sich innerhalb der geografischen Grenzen des Vereinigten Königreichs befinden, oder Bentley Systems, Incorporated, wenn Sie sich innerhalb der geografischen Grenzen der Vereinigten Staaten oder Kanadas befinden („Bentley“), für die Bentley-Software und die zugehörige Online- oder elektronische Dokumentation, die dieser EULA beiliegt, einschließlich der zugehörigen Medien und internetbasierten Dienste von Bentley (im Folgenden als „Software“ bezeichnet, was die im nächsten Absatz definierte „Testsoftware“ einschließt).
Wenn Sie eine juristische oder natürliche Person („Evaluator“) sind, die die Software oder bestimmte Funktionen der Software, die Ihnen zu Test- und Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wurde („Testsoftware“), verwendet, sind die Lizenzrechte und -pflichten in Bezug auf eine solche Nutzung durch den Evaluator in Artikel 3 dieser EULA dargelegt. Sofern es einen Widerspruch zwischen Artikel 3 und entweder Artikel 1 oder 2 dieser EULA in Bezug auf Ihre Nutzung der Testsoftware gibt, gilt Artikel 3 als vorrangig.
SIE ERKLÄREN SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER EULA EINVERSTANDEN, INDEM SIE DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG DARAUF ZUGREIFEN ODER SIE NUTZEN. IHRE ZUSTIMMUNG ZU ALLEN BEDINGUNGEN DIESER EULA IST EINE VORAUSSETZUNG FÜR DIE GEWÄHRUNG DER NACHSTEHENDEN LIZENZ. DIESE EULA, DIE GEGEBENENFALLS DURCH EINE UNTERZEICHNETE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND BENTLEY GEÄNDERT WERDEN KANN, STELLT DIE GESAMTE REGELUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE DAR UND
ERSETZT ALLE VORHERIGEN ODER GLEICHZEITIGEN MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN KOMMUNIKATIONEN, ANGEBOTE UND PRÄSENTATIONEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DEN GEGENSTAND DER EULA.
Wenn diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird und es einen Widerspruch zwischen der englischen und der anderen Sprache gibt, ist die englische Version gültig. Sie sollten eine Kopie dieser EULA in Ihren Unterlagen aufbewahren. Die neueste Version dieser EULA ist in ihrer Gesamtheit hier zu finden. Bentley behält sich das Recht vor, die EULA jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern, ohne Sie vorher darüber zu informieren; es gilt jedoch die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Software gültige Fassung der EULA.
Artikel 1: Geschäftsbedingungen
- EINIGE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
- „Akademische Nutzung“ bezeichnet die Nutzung der bezeichneten Software in Objektcodeform ausschließlich für den internen Unterricht oder die Forschung Ihres Lehrkörpers und/oder von Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben sind, und umfasst nicht die Nutzung durch Studierende in einem bezahlten Arbeitsverhältnis oder eine andere Nutzung, die gemäß dieser EULA verboten ist.
- „Akademische Software“ bezeichnet Software, die als „Academic Edition“ oder „Academic License“ (oder ähnlich lautende Begriffe) gekennzeichnet ist.
- „CAL“ bezeichnet eine Lizenz für den Kundenzugang.
- „Gerät“ bezeichnet einen einzelnen PC, eine Workstation, ein Terminal, einen Handheld-Computer, einen Pager, ein Telefon, einen Personal Digital Assistant, einen Server oder ein anderes elektronisches Gerät, das von einem Anwender verwendet wird.
- „Externer Anwender“ bezeichnet jede natürliche Person (keine Organisation), bei der es sich nicht um (i) einen Ihrer Vollzeit-, Teilzeit- oder befristet Beschäftigten oder (ii) Leiharbeitnehmer oder unabhängigen Auftragnehmer handelt, der in Ihrem Unternehmen oder auf Ihrer Baustelle eingesetzt wird.
- „Lizenzschlüssel“ bezeichnet das Dokument, das Ihnen von Bentley in elektronischer Form oder in einem anderen, von Bentley nach eigenem Ermessen festgelegten Format zur Verfügung gestellt wird und das die lizenzierte Software identifiziert und die Nutzung der Software autorisiert.
- „Nutzung im Produktionsbetrieb“ bezeichnet die Nutzung der Software in Objektcodeform durch einen einzelnen Anwender bzw. ein Gerät ausschließlich für interne Produktionszwecke zur Unterstützung einer Website.
- „Standort“ bezeichnet den eindeutigen geografischen Ort, an dem Sie die Software zum ersten Mal installieren oder verwenden.
- „Kontrolluhren“ bezeichnet alle in die Software eingebetteten Kontrolluhren, Kopierschutzmechanismen oder andere Sicherheitsvorrichtungen, die die Software nach Ablauf eines anwendbaren Abonnements oder einer befristeten Lizenzperiode deaktivieren können.
- „Anwender“ oder „Evaluator“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die kein externer Anwender ist.
- ERTEILUNG EINER LIZENZ. Sofern und solange Sie alle Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten, gewährt Bentley Ihnen das nicht ausschließliche Recht, (a) eine Kopie der Software für die Nutzung im Produktionsbetrieb in dem Land zu installieren und zu verwenden, in dem die Software zuerst erworben wurde, und (b) die Dokumentation, die der Software beiliegt, nur für interne, nicht kommerzielle Referenzzwecke zu verwenden.
- VORBEHALTENE RECHTE. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Software ein urheberrechtlich geschütztes Produkt von Bentley oder seinen Lieferanten, Anbietern und unabhängigen Dritten („Lieferanten“) ist, das durch das Urheberrecht und andere anwendbare Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums sowie durch vertragliche Bestimmungen geschützt ist. Sie erkennen ferner an und erklären sich damit einverstanden, dass das gesamte Recht, der Titel und das Interesse an der Software, einschließlich der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, bei Bentley oder seinen Lieferanten verbleibt. Diese Erteilung der Lizenz kann von Bentley im Namen der Lieferanten als Drittbegünstigte der hierin vorgesehenen Lizenzrechte vorgenommen werden. Bentley behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. DIE SOFTWARE WIRD LIZENZIERT UND NICHT VERKAUFT.
- REGISTRIERUNG. Sie erkennen an, dass eine Registrierung oder Aktivierung erforderlich sein kann, damit Sie die Leistungen der Software in vollem Umfang nutzen können.
- KEINE VERLEIHUNG ODER KOMMERZIELLES HOSTING. Die Software ist nur für die Nutzung im Produktionsbetrieb lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verleihen, zu leasen, zu vermieten oder kommerzielle Hosting-Dienste mit der Software anzubieten. Sie dürfen die Software auch nicht verwenden, um gebühren- oder transaktionsbasierte Dienste anzubieten. Wenden Sie sich an Bentley, um sich über die Verfügbarkeit alternativer Preise zu informieren, wenn Sie die Software auf diese Weise nutzen möchten.
- KEINE „MULTIPLEXVERFAHREN“ ODER POOLING. Die Verwendung von Software oder Hardware, die die Anzahl der elektronischen Geräte reduziert, die direkt von der Software überwacht oder verwaltet werden oder die direkt auf die Software zugreifen oder sie nutzen (manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen; die Anzahl der erforderlichen Lizenzen entspricht der Anzahl der verschiedenen Eingänge in das „Front-End“ für Pooling- oder Multiplexingverfahren von Hardware/Software.
- EINSCHRÄNKUNGEN BEIM REVERSE ENGINEERING. Sie dürfen nur insoweit Dekodierungen, Rückentwicklungen, Disassemblierungen, Dekompilierungen oder sonstige Übersetzungen der Software vornehmen, wie dies nach geltendem Recht unbeschadet dieser Beschränkung ausdrücklich zulässig ist. Sofern es Ihnen kraft Gesetzes ausdrücklich erlaubt ist, eine der im vorstehenden Satz genannten Tätigkeiten durchzuführen, werden Sie diese Rechte erst ausüben, wenn Sie Bentley mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich über Ihre Absicht, diese Rechte auszuüben, informiert haben.
- DATENERFASSUNG UND -NUTZUNG. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Bentley technische Informationen, die im Rahmen der Ihnen zur Verfügung gestellten Supportdienste für Software erfasst werden, erheben und verwenden darf. Die in diesem Formular erfassten Daten werden ausschließlich dazu verwendet, die Produkte von Bentley zu verbessern und/oder Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen anzubieten.
- ARCHIVIERUNGS- ODER SICHERUNGSKOPIE. Sie dürfen eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software anfertigen, vorausgesetzt, Ihre Sicherungskopien werden nicht installiert oder für andere als Archivierungszwecke verwendet.
- EINSCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMTE SOFTWARE. Software, die als Demo, Evaluierung, BDN, Beta, Technologievorschau oder „NFR“ (oder „Nicht für den Wiederverkauf“ oder ähnlich lautende Begriffe) gekennzeichnet ist, darf nicht verkauft, getauscht oder anderweitig weitergegeben werden. Diese Software darf nur zu Test- oder Evaluierungszwecken verwendet werden, es sei denn, dies ist in einer separaten, von Ihnen und Bentley unterzeichneten Vereinbarung anders festgelegt.
- AKADEMISCHE SOFTWARE. Für akademische Software gewährt Bentley Ihnen hiermit ein nicht ausschließliches Recht und eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung dieser akademischen Software in Objektcodeform ausschließlich für die akademische Nutzung. Sie dürfen die akademische Software nicht verkaufen, tauschen oder anderweitig weitergeben. Besonderer Hinweis für akademische Software: Wenn Sie die akademische Software, die dieser EULA unterliegt, im Rahmen einer gültigen Bentley Academic SELECT-Programmvereinbarung (oder einer Vorgänger- oder Nachfolgevereinbarung) mit Bentley erworben haben, haben Sie aufgrund dieser Verbindung möglicherweise Anspruch auf ergänzende und zusätzliche Lizenzierungsvorteile zu den in dieser EULA dargelegten. Für den Fall, dass akademische Software nicht mehr durch eine gültige Bentley Academic SELECT-Programmvereinbarung (oder eine Vorgänger- oder Nachfolgevereinbarung) abgedeckt ist, weil eine solche Vereinbarung gekündigt wurde oder aus einem anderen Grund, verlieren Sie diese zusätzlichen Vorteile, und Ihre Lizenzrechte gelten nur noch wie in dieser EULA dargelegt.
- KONTROLLUHREN. Die Standardlizenzdauer von Bentley ist unbefristet, sofern für die lizenzierte Software nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie die Software, die dieser EULA unterliegt, für einen kürzeren Zeitraum als eine unbefristete Lizenz lizenziert haben, erkennen Sie an, dass die Software möglicherweise mit eingebetteten Kontrolluhren an Sie geliefert wird. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Kontrolluhren nicht als Defekt der Software angesehen werden, und Sie entbinden Bentley von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, die sich aus den Kontrolluhren oder deren Betrieb ergeben oder damit zusammenhängen.
- ANTI-PIRATERIE. Im Rahmen der rechtlichen Bemühungen zur Bekämpfung der kriminellen Softwarepiraterie kann die Software einen Sicherheitsmechanismus enthalten, der die Installation oder Verwendung illegaler Kopien der Software erkennen und Daten über diese illegalen Kopien erheben und übermitteln kann. Zu den erhobenen Daten gehören keine mit der Software erstellten Kundendaten. Durch die Nutzung der Software erklären Sie sich mit der Erkennung und Erhebung von Daten sowie mit deren Übermittlung und Verwendung einverstanden, wenn eine illegale Kopie entdeckt wird. Wenn Sie eine illegale Kopie unserer Software verwenden und mit der Erhebung und Übermittlung solcher Daten (auch in die Vereinigten Staaten) nicht einverstanden sind, stellen Sie die Verwendung der illegalen Version ein und wenden Sie sich an Bentley, um eine legal lizenzierte Kopie zu erhalten.
- ÜBERTRAGUNG. Intern: Sie sind berechtigt, die Software und die Lizenzvereinbarung auf ein anderes Gerät an demselben Standort zu übertragen, sofern Sie die Software vollständig von allen zuvor verwendeten Geräten entfernen. Sie sind auch berechtigt, eine einmalige Übertragung einer CAL auf einen anderen Anwender oder ein anderes Gerät am selben Standort vorzunehmen. Um diese Übertragungen durchführen zu können, müssen Sie sich möglicherweise an Bentley wenden. Extern: Sie sind nicht berechtigt, die Software und die unter dieser Lizenzvereinbarung gewährte Lizenz oder eine CAL ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bentley an einen Dritten zu übertragen. Wenn eine solche Zustimmung vorliegt, dürfen Sie die Software und die unter dieser Lizenzvereinbarung gewährte Lizenz oder die CAL dauerhaft übertragen, vorausgesetzt, Sie übertragen die Software und alle Medien an den betreffenden Dritten und bewahren keine Kopien auf. Der Empfänger einer solchen Übertragung muss allen Bestimmungen und Bedingungen der Lizenzvereinbarung zustimmen. Jede vorgebliche Unterlizenz, Zuweisung, Übertragung oder Belastung ist ohne die vorherige Zustimmung von Bentley nichtig.
- UPGRADES. Sie sind nicht berechtigt, als Upgrade gekennzeichnete Software zu verwenden, es sei denn, Sie verfügen über eine ordnungsgemäße Lizenz zur Verwendung von Software, die von Bentley als zum Upgrade berechtigt gekennzeichnet wurde. Nach der Installation eines Upgrades sind Sie berechtigt, das ursprüngliche Softwareprodukt, das für ein Upgrade berechtigt war, zu verwenden, vorausgesetzt, dass Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt nur die aktualisierte Software oder die vorherige Softwareversion, die Gegenstand des Upgrades war, verwenden.
- KEINE ERWEITERUNG DER FUNKTIONEN. Sie können Ihre eigenen Anwendungen entwickeln, die mit der Software zusammenarbeiten oder in sie integriert sind. Die Preise für Bentley-Software basieren neben anderen Faktoren auf den Funktionen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Sie dürfen die Software nicht erweitern, um Funktionen der Software zu aktivieren oder freizuschalten, die von Bentley nicht ausdrücklich als Teil der spezifizierten Endbenutzerfunktionalität bezeichnet werden.
- TRENNUNG DER KOMPONENTEN. Die Software wird als Einzelprodukt lizenziert. Die Komponenten der Software dürfen nicht getrennt und auf mehreren Geräten installiert oder verwendet werden.
- KÜNDIGUNG. Wenn Sie gegen die Geschäftsbedingungen dieser EULA verstoßen, ist Bentley berechtigt, diese EULA zu kündigen, ohne dass dies seine sonstigen Rechte beeinträchtigt. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien der Software zerstören und von Ihrem/Ihren Gerät(en) entfernen. Die Abschnitte 1, 3, 13, 20, 21, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 bleiben ausdrücklich auch nach der Kündigung bestehen.
- KEINE AUTOMATISIERTE NUTZUNG. Eine Lizenz für die Software darf weder geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Geräten verwendet werden, noch darf sie geteilt oder verwendet werden, um mehrere Anwender oder Betriebsanforderungen wie oben angegeben zu unterstützen. Folglich dürfen Sie die Software nicht in einer automatisierten, unbeaufsichtigten, nicht interaktiven Serveranwendung oder -komponente (einschließlich ASP) verwenden, in der (i) mehrere Benutzeranfragen von verschiedenen Anwendern zur Bearbeitung in eine Warteschlange gestellt werden; oder (ii) mehrere Anfragen eines Anwenders zur Bearbeitung in eine Warteschlange gestellt werden, die jedoch gegen Inhalte gerichtet sind, die von anderen Anwendern erstellt oder bearbeitet wurden. Beispiele, die gegen diesen Abschnitt 18 verstoßen würden, sind unter anderem die Verwendung als Plot-Server, Datei-Übersetzer, Druck-Server oder andere Anwendungen, die ähnliche Methoden verwenden oder einsetzen.
- EINGESCHRÄNKTE GARANTIE. Mit Ausnahme von Software, die als kostenlos, Demo, Evaluierung, BDN, Beta, Technologievorschau oder NFR gekennzeichnet ist und Ihnen „ohne Mängelgewähr“ und ausdrücklich ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt wird, gewährleistet Bentley für sechzig (60) Tage ab dem Datum der Erstinstallation (die „Gewährleistungsfrist“), dass (i) die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den funktionalen Spezifikationen in der Dokumentation, die der Software beiliegt, funktioniert und (ii) die Medien, auf denen die Software vertrieben wird, allgemein anerkannten Branchenstandards entsprechen. Es gilt als vereinbart, dass weder Bentley noch seine Lieferanten für Ihre Nutzung der Software oder die Ergebnisse einer solchen Nutzung verantwortlich sind. Es gilt ferner als vereinbart, dass die in der Software enthaltenen Informationen Fehler oder Auslassungen enthalten können, dass die in der Software enthaltenen Informationen möglicherweise nicht aktuell oder vollständig sind und dass Defekte in der Hardware oder Software Sie daran hindern können, Zugang zur Software zu erhalten. Diese eingeschränkte Garantie wird ausschließlich von Bentley gewährt und erstreckt sich nicht auf Software-Code, der möglicherweise von unseren Lieferanten zur Software beigesteuert wird. Jegliche Ergänzungen oder Aktualisierungen der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehlerbehebungen, laufende Builds oder nachfolgende Aktualisierungen), die Ihnen nach Ablauf des oben genannten Zeitraums der eingeschränkten Garantie zur Verfügung gestellt werden, sind nicht durch eine ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie oder Bedingung abgedeckt.
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GARANTIE STELLT DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL FÜR EINE VERLETZUNG DER GARANTIE DURCH BENTLEY ODER SEINEN LIEFERANTEN DAR. MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN HAFTUNG UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG STELLEN BENTLEY UND SEINE LIEFERANTEN DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG, UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNEN BENTLEY UND SEINE LIEFERANTEN FÜR SICH UND ALLE LIEFERANTEN JEGLICHE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG AB, SEI SIE GESETZLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT, DIE GEWÄHRLEISTUNG GEGEN VERLETZUNG UND DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE; SIE KÖNNEN WEITERE RECHTE HABEN, DIE JE NACH GERICHTSBARKEIT VARIIEREN.
- RISIKOREICHE AKTIVITÄTEN. Die Software ist nicht fehlertolerant und ist nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Steuerungsausrüstung in gefährlichen Umgebungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, wie z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Flugzeugnavigations- oder -kommunikationssystemen, Flugverkehrskontrolle, Maschinen zur direkten Lebenserhaltung oder Waffensystemen, bei denen ein Ausfall der Software unmittelbar zu Tod, Verletzungen oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte („risikoreiche Aktivitäten“). Bentley und seine Lieferanten lehnen daher insbesondere jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für risikoreiche Aktivitäten ab.
- ABHILFEMASSNAHMEN FÜR ENDBENUTZER. Wenn ein Fehler in der Software auftritt, der eine Verletzung der oben genannten eingeschränkten Garantie darstellt, wird Bentley nach eigenem Ermessen die Software reparieren, den von Ihnen für die Software gezahlten Preis zurückerstatten oder die fehlerhafte(n) Komponente(n) ersetzen, vorausgesetzt, dass: (i) Sie Bentley während des Garantiezeitraums über den Defekt informieren; (ii) die Software nicht von einer anderen Person als Bentley modifiziert, verändert oder abgeändert wird, es sei denn, Bentley hat dies schriftlich genehmigt; (iii) Ihre Computerausrüstung in gutem Betriebszustand ist und die Software in einer offiziell unterstützten Umgebung installiert ist; und (iv) die Nichtkonformität nicht von einem Dritten oder von Ihnen, Ihren Vertretern, Mitarbeitenden oder Auftragnehmern verursacht wurde. Reparierte, verbesserte oder ersetzte Software unterliegt dieser eingeschränkten Garantie für den verbleibenden Garantiezeitraum der ursprünglichen Software oder, falls dieser länger ist, für dreißig (30) Tage nach dem Datum: (a) der Installation der reparierten oder ersetzten Software durch Sie oder (b) der Anleitung von Bentley, wie die Software zu bedienen ist, um die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität zu erreichen. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DAS VORSTEHENDE IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL IM FALLE EINER VERLETZUNG DER IN DIESER EULA ENTHALTENEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE DURCH BENTLEY DARSTELLT.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Unabhängig davon, ob ein hierin beschriebenes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt, haften Bentley oder seine Lieferanten in keinem Fall für indirekte, besondere, zufällige, wirtschaftliche oder Folgeschäden, unabhängig von der Art des Anspruchs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Kosten für Verzögerungen, Geschäftsunterbrechungen, Nutzungsausfälle, Kosten für verlorene oder beschädigte Daten oder Dokumentationen oder Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die aus jeglicher Quelle entstehen, selbst wenn Bentley auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall übersteigt die Haftung von Bentley oder seinen Lieferanten den von Ihnen für die Software bezahlten Betrag (in der beim Kauf verwendeten Währung). In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung stillschweigender Garantien oder die Beschränkung der Haftung für zufällige oder Folgeschäden nicht zulässig, sodass die obige Beschränkung oder der Ausschluss möglicherweise nicht auf Sie anwendbar ist. DIE BESTIMMUNGEN DIESER EULA WEISEN DIE RISIKEN ZWISCHEN BENTLEY UND IHNEN ZU. DIE PREISGESTALTUNG VON BENTLEY SPIEGELT DIESE RISIKOVERTEILUNG UND DIE IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG WIDER.
- GESETZLICHE VERBRAUCHERRECHTE. Nichts in dieser EULA ist so gemeint, dass es im Widerspruch zu den gesetzlichen Rechten steht, die Verbraucher gemäß den lokalen Gesetzen haben können.
- SANKTIONEN UND AUSFUHRKONTROLLEN. Die Software unterliegt den US-amerikanischen Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetzen, -regelungen und -auflagen sowie den Sanktions- und Ausfuhrkontrollgesetzen, -regelungen und -auflagen sonstiger Stellen oder Behörden, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befinden (zusammenfassend als „Sanktionen und Ausfuhrkontrollen“ bezeichnet). Unabhängig von der Offenlegung des endgültigen Bestimmungsortes der Software durch Sie gegenüber Bentley dürfen Sie die Software oder einen Teil davon oder ein System, das diese Software oder einen Teil davon enthält, weder direkt noch indirekt exportieren, reexportieren oder übertragen, ohne zuvor alle für die Software und/oder den Export, Reexport oder die direkte oder indirekte Übertragung der Software und die damit verbundenen Transaktionen geltenden Sanktions- und Ausfuhrkontrollen strikt und vollständig zu befolgen. Hinsichtlich der Entitäten, Endbenutzer und Länder, für die Einschränkungen seitens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Regierungsbehörde oder -vertretung außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bestehen, können Änderungen eintreten, und es liegt in Ihrer Verantwortung, alle geltenden Sanktionen und Ausfuhrkontrollen einzuhalten, die sich von Zeit zu Zeit ändern können. Sie sind verpflichtet, Bentley zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, wenn Sie gegen Ihre Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt verstoßen.
- EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN. Wenn die Software für oder im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika, ihrer Behörden und/oder Einrichtungen („US-Regierung“) erworben wurde, wird sie mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt.
Die Software und die dazugehörige Dokumentation stellen „kommerzielle Computersoftware“ bzw. „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“ gemäß Titel 48 des C.F.R., § 12.212 und 227.7202, sowie „eingeschränkte Computersoftware“ gemäß Titel 48 des C.F.R., § 52.227-19(a) dar. Die Nutzung, Änderung, Reproduktion, Freigabe, Leistung, Anzeige oder Offenlegung der Produkte und der dazugehörigen Dokumentation durch die US-Regierung unterliegen den Beschränkungen gemäß dieser Vereinbarung und gemäß Titel 48 des C.F.R., § 12.212, 52.227-19, 227.7202 bzw. 1852.227-86. Auftragnehmer/Hersteller ist Bentley Systems, Incorporated, 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678 (USA). - GELTENDES RECHT. Wenn Sie sich außerhalb der geografischen Grenzen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten oder Kanadas befinden, unterliegt diese EULA den in Irland geltenden materiellen Gesetzen und ist entsprechend auszulegen, und die Gerichte in Irland haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Wenn Sie sich innerhalb der geografischen Grenzen des Vereinigten Königreichs befinden, unterliegt diese EULA den materiellen Gesetzen von England und Wales und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und die Gerichte in England haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Wenn Sie sich innerhalb der geografischen Grenzen der Vereinigten Staaten oder Kanadas befinden, unterliegt diese EULA den im Commonwealth of Pennsylvania geltenden materiellen Gesetzen und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und die Staatsgerichte in Chester County, Pennsylvania, sowie die Bundesgerichte in Philadelphia, Pennsylvania, haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang vereinbaren die Parteien, dass die jeweils gültige Version der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie des Uniform Computer Information Transactions Act, wie er in der jeweiligen Jurisdiktion in Kraft war oder später sein wird, nicht für diese Vereinbarung gelten sollen.
- SALVATORISCHE KLAUSEL. Die Bestimmungen dieser EULA werden als trennbar betrachtet und die Ungültigkeit einer Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Vereinbarung.
- NOTICES. If you are located outside the geographic boundaries of the United Kingdom, the United States or Canada please send all notices under this EULA to Bentley Systems International Limited Attn: Legal Department, 6th Floor, 1 Cumberland St, Fenian St, Dublin 2, D02 AX07, Ireland. If you are located within the geographic boundaries of the United Kingdom, please send all notices under this EULA to Bentley Systems (UK) Limited, Attn: Legal Department, Ninth Floor, No. 20 Gracechurch Street, London, EC3V 0BG. If you are located within the geographic boundaries of the United States or Canada, please send all notices under this EULA to Bentley Systems, Incorporated, Attn: Legal Department, 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678.
- FRAGEN. Sollten Sie Fragen zu dieser EULA haben, wenden Sie sich an die für Ihr Land zuständige Bentley-Niederlassung, oder schreiben Sie an: Bentley Systems, Incorporated, Legal Department, 685 Stockton Drive, Exton, PA 19341-0678, USA.
- WEITERVERTEILUNG VON BENTLEY® VIEW™. Wenn Sie daran interessiert sind, Bentley View entweder intern oder extern in Ihrem Unternehmen zu vertreiben, wenden Sie sich bitte an einen Vertriebsmitarbeiter von Bentley.
Artikel 2: Für Server-Software geltende Begriffe
Dieser Artikel beschreibt die Installation, Nutzung und Lizenzierung von Serversoftware und zugehörigen Clientzugriffslizenzen (CALs) sowie von externen Lizenzen für Konnektoren.
1. EINIGE ZUSÄTZLICHE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
1.1. „Clientsoftware“ bezeichnet Software, die es einem Gerät ermöglicht, auf die Serversoftware zuzugreifen oder sie zu nutzen (und gegebenenfalls auch bestimmte Aspekte der Software zu nutzen, wenn sie vom Server getrennt ist).
1.2. „Externer Konnektor“ bezeichnet ein separat lizenzierbares Modul für eine bestimmte Serversoftware, das die Nutzung der Serversoftware durch externe Anwender erlaubt.1.3. „Pro Prozessor“ bezeichnet einen Serversoftware-Lizenzierungsmodus, bei dem Sie lizenziert sind, die Serversoftware auf einem oder mehreren physischen oder virtuellen Prozessoren innerhalb eines bestimmten Servers zu nutzen.
1.4. „Pro Server“ ist ein Serversoftware-Lizenzierungsmodus, bei dem Sie lizenziert sind, die Serversoftware auf allen Prozessoren zu verwenden, die physisch innerhalb des designierten Servers enthalten sind.
1.5. „Pro Anwender“ oder „Pro Gerät“ sind Lizenzierungsmodi, bei denen Sie für jeden einzelnen Anwender bzw. jedes einzelne Gerät, das auf die Serversoftware zugreift oder sie nutzt, eine separate CAL lizenzieren müssen.
1.6. „Server“ bezeichnet jeden Ihrer Computer, auf dem Serversoftware ausgeführt werden kann.
1.7. „Serversoftware“ bezeichnet Software, die Dienste oder Funktionen für Ihre(n) Server bereitstellt
1.8. „Server/CAL“ ist ein Lizenzierungsmodus, bei dem die maximale Anzahl von Anwendern (oder Geräten, falls zutreffend), die in einem bestimmten Zeitraum auf die Serversoftware zugreifen oder diese nutzen können, kleiner oder gleich der Anzahl von CALs ist, die Sie erworben und für die ausschließliche Nutzung mit dieser Serversoftware bestimmt haben.
2. LIZENZIERUNGSMODI.
2.1. Server. Bentley lizenziert Serversoftware auf einer Server/CAL-Basis mit Geräte- oder Anwender-CALs und/oder auf einer Pro-Prozessor-Basis. Einige Serversoftware kann für die Lizenzierung von externen Konnektoren geeignet sein. Serversoftware kann, auch im Server/CAL-Lizenzierungsmodus, hinsichtlich der Gesamtzahl der Geräte und/oder Anwender, die auf ein bestimmtes Serverprodukt zugreifen dürfen, beschränkt sein. Sofern nicht ausdrücklich in der Begleitdokumentation der Serversoftware angegeben, ist der Standardlizenzierungsmodus für alle Serversoftware Server/CAL mit Anwender-CALs.
2.2. CALs. CALs werden von Bentley auf einer Basis pro Server, pro Gerät oder pro Anwender lizenziert. Eine Anwender-CAL gestattet einem Anwender (mit einem beliebigen Gerät) den Zugriff auf die Serversoftware oder deren Nutzung. Eine Geräte-CAL erlaubt einem Gerät den Zugriff auf die Server-Software oder deren Nutzung. Besonderer Hinweis für die CAL-Lizenzierung: Wenn Sie die CALs und Serversoftware, die Gegenstand dieser EULA sind, im Rahmen einer gültigen SELECT-Vereinbarung mit Bentley erworben haben, haben Sie aufgrund dieser Beziehung möglicherweise Anspruch auf weitere und zusätzliche Lizenzierungsvorteile zu den in dieser EULA dargelegten. Wenn Ihre SELECT-Vereinbarung mit Bentley endet oder Sie sich anderweitig dafür entscheiden, CALs und/oder die zugehörige Serversoftware aus dem Geltungsbereich einer SELECT-Vereinbarung mit Bentley zu entfernen, verlieren Sie diese zusätzlichen Vorteile, und Ihre Lizenzrechte gelten nur noch wie in dieser EULA dargelegt.2.3. Externe Konnektoren. Bestimmte Serverprodukte können über eine externe Konnektorlizenz für die Unterstützung externer Anwender lizenziert werden.
3. ERTEILUNG EINER LIZENZ FÜR SOFTWARE IM SERVER/CAL-MODUS. Sofern und solange Sie alle Bestimmungen dieser EULA einhalten, gewährt Bentley Ihnen die folgenden Rechte:
3.1. Installation und Verwendung.
(a) Serversoftware. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Serversoftware für den Produktionseinsatz auf einem einzigen Server in dem Land zu installieren und zu verwenden, in dem die Serversoftware zuerst erworben wurde. Sie dürfen die der Serversoftware beiliegende Dokumentation ausschließlich für interne, nicht kommerzielle Referenzzwecke verwenden.
(b) Client-Software. Sie sind berechtigt, die Client-Software auf der Gesamtzahl der Geräte zu installieren und zu nutzen, denen Sie eine CAL für eine solche Nutzung zugewiesen haben.
(c) CALs. Für jeden Anwender oder jedes Gerät, das auf die Serversoftware auf einem Ihrer Server zugreift oder sie nutzt, ist eine separate CAL erforderlich. Eine CAL gewährt einem Anwender (mit einem beliebigen Gerät) oder einem Gerät das Recht, auf die Serversoftware, die Sie auf Ihrem Server bereitgestellt haben, zuzugreifen oder sie anderweitig zu nutzen. Die maximale Anzahl von Anwendern oder Geräten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die auf einem bestimmten Server installierte Serversoftware zugreifen oder diese nutzen können, entspricht der Anzahl der CALs (beider Typen), die Sie erwerben und für die ausschließliche Nutzung mit diesem Server bestimmen. CALs können nicht zwischen internen Anwendern oder Geräten gebündelt werden und sind an eine Serversoftware-Installation gebunden.(d) Passiver Failover-Server. Wenn die Serversoftware in einer Clusterumgebung verwendet wird, dürfen Sie die Serversoftware vorübergehend auf einem Server verwenden, der nur und ausschließlich zur Ausfallsicherung eingesetzt wird.
4. ERTEILUNG EINER LIZENZ FÜR SERVERSOFTWARE IM PRO-SERVER-
MODUS. Solange Sie alle Bedingungen dieser EULA einhalten, gewährt Ihnen Bentley die folgenden Rechte:
4.1. Installation und Verwendung
(a) Serversoftware. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Serversoftware für den Produktionseinsatz auf einem einzigen Server in dem Land zu installieren und zu verwenden, in dem die Serversoftware zuerst erworben wurde. Sie dürfen auch die Dokumentation, die der Serversoftware beiliegt, nur für interne, nicht kommerzielle Referenzzwecke verwenden. Im Pro-Server-Lizenzierungsmodus gilt die Bentley-Standardeinstellung, dass Sie die Serversoftware auf allen Prozessoren verwenden dürfen, die physisch in diesem einen Server enthalten sind. Wenn die Serversoftware im Pro-Prozessor-Modus lizenziert ist, dürfen Sie die Software nur auf der autorisierten und lizenzierten Anzahl von Prozessoren (physisch oder virtuell) innerhalb dieses Servers verwenden.
(b) Client-Software. Sofern Bentley die Serversoftware nicht mit einer Beschränkung der maximalen Anzahl von Geräten oder Anwendern lizenziert, die auf die Software zugreifen dürfen, dürfen Sie die Client-Software im Pro-Server-Lizenzierungsmodus auf einem beliebigen Gerät zur Unterstützung einer beliebigen Anzahl von Anwendern installieren, solange die Client-Software nur in Verbindung mit der Serversoftware verwendet wird.
(c) CALs. Im Pro-Server-Lizenzierungsmodus kann eine unbegrenzte Anzahl von Anwendern oder Geräten auf die Serversoftware zugreifen und sie verwenden, es sei denn, Bentley lizenziert die Serversoftware mit einer Beschränkung der maximalen Anzahl von Anwendern oder Geräten, die darauf zugreifen dürfen. CALs sind für einzelne Anwender oder Geräte im Pro-Server-Lizenzierungsmodus nicht erforderlich.
(d) Passiver Failover-Server. Wenn die Serversoftware in einer Cluster-Umgebung verwendet wird, dürfen Sie die Serversoftware vorübergehend auf einem Server verwenden, der nur und ausschließlich zur Ausfallsicherung eingesetzt wird.
5. ERTEILUNG VON LIZENZEN FÜR EXTERNE KONNEKTOREN. Sofern und solange Sie alle Bestimmungen dieser EULA einhalten, gewährt Bentley Ihnen die folgenden Rechte:
5.1. Installation und Nutzung
(a) Lizenzen für externe Konnektoren. Sie sind berechtigt, eine Kopie des externen Konnektors auf einem Gerät zu installieren und zu verwenden und dieses Gerät mit der bezeichneten Serversoftware zu verbinden, unabhängig davon, ob es sich an demselben Standort befindet oder nicht, jedoch immer innerhalb desselben Landes wie die Installation der Serversoftware.
(b) Externe Anwender. Der Standardlizenzierungsmodus für einen externen Konnektor berechtigt Sie für jede von Ihnen erworbene externe Konnektorlizenz, einer beliebigen Anzahl von externen Anwendern den Zugriff auf oder die Nutzung einer einzelnen Kopie der bezeichneten Serversoftware, für die die externe Konnektorlizenz erworben wurde, zu gestatten, ohne dass Sie für jeden externen Anwender eine CAL erwerben müssen. Wenn ein Anwender nicht eindeutig als externer Anwender qualifiziert ist, müssen Sie die Nutzung und den Zugriff des Anwenders auf die Serversoftware auf eine andere Weise als über den externen Konnektor ordnungsgemäß lizenzieren. Bestimmte externe Konnektorlizenzen berechtigen nur eine begrenzte Anzahl von externen Anwendern, eine Verbindung über diesen externen Konnektor herzustellen. Bitte prüfen Sie Ihre Produktdokumentation und Ihren Lizenzschlüssel auf spezifische Details, Einschränkungen und Qualifikationen.
(c) Passiver externer Failover-Konnektor. Wenn der externe Konnektor auf einem Gerät installiert ist, das in einer Cluster-Umgebung verwendet wird, können Sie den externen Konnektor vorübergehend auf einem Server oder Gerät verwenden, das nur und ausschließlich zur Ausfallsicherung eingesetzt wird.
Artikel 3: Für Testsoftware geltende Begriffe
DIESE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG, ZUSAMMEN MIT JEDER ANWENDBAREN GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG, DIE AUF ODER IN DEN WÄHREND DER INSTALLATION GELIEFERTEN DATEIEN ERSCHEINT ODER AUF DIE VERWIESEN WIRD, STELLEN DIE GESAMTEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN DAR, DIE IHRE NUTZUNG DER TESTSOFTWARE UND DER DOKUMENTATION REGELN, UND ERSETZEN ALLE ANDEREN VORHERIGEN VORSCHLÄGE, ZUSICHERUNGEN ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN.
1. Eingeschränkte Rechte nur zu Testzwecken.
(a) Die Testsoftware wurde von Bentley entworfen und entwickelt, entweder allein oder zusammen mit anderen Dritten, und diese Lizenz wird im Namen aller Parteien erteilt, die an der Testsoftware und der Dokumentation mitgearbeitet haben. Vorbehaltlich der dargelegten Bedingungen und Bestimmungen ist der Evaluator bereit, die Bereitstellung der Testsoftware zum Zwecke der Nutzung und Bewertung derselben anzunehmen. Bentley ist bereit, dem Evaluator zu gestatten, die Testsoftware unter den Bedingungen dieser EULA zu verwenden und zu evaluieren, um Evaluatorinformationen zu dieser Testsoftware zu erhalten, die für Bentley hilfreich sein können, um Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen daran vorzunehmen. Die Testsoftware darf nur auf einem einzigen Computer verwendet werden, der Ihnen gehört, von Ihnen gemietet oder anderweitig kontrolliert wird. Sie sind nicht berechtigt, die Testsoftware auf einer anderen Plattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Server, zu verwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen. Die Testsoftware ist auf einem Computer „in Gebrauch“, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. RAM) geladen oder in den permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichermedium) dieses Computers installiert wird. Wenn die Testsoftware dazu bestimmt ist, Dienste oder Funktionen für Server bereitzustellen, muss die Testsoftware auf einem einzigen Server verwendet werden, der dem Evaluator gehört, von ihm gemietet oder anderweitig kontrolliert wird.
(b) Wenn Sie die Vereinbarung durch das Klicken auf „Ich stimme zu“ oder durch das Herunterladen der Testsoftware akzeptieren, gewährt Bentley dem Evaluator hiermit kostenlos ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Testsoftware ausschließlich zu Testzwecken. Dieses Recht erlischt an dem Tag, an dem Bentley nach eigenem Ermessen feststellt, dass Bentley keinen Bedarf mehr an Informationen des Evaluators bezüglich der Testsoftware hat, oder Bentley erfährt, dass der Evaluator gegen die Bestimmungen dieser EULA verstoßen hat.
2. Bewertung und Berichte
Der Evaluator stellt Bentley Berichte über seine Meinung und Bewertung der Testsoftware zur Verfügung. Der Evaluator berät sich von Zeit zu Zeit mit Vertretern von Bentley über die Leistungsfähigkeit der Testsoftware. Der Evaluator erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte, Ansprüche und Interessen an allen Berichten, Rückmeldungen oder Vorschlägen in Bezug auf die Testsoftware oder an jeglichen Erfindungen in Bezug auf eine Verbesserung, Modifizierung oder Erweiterung der Testsoftware, die im Rahmen oder als Ergebnis der Erfüllung dieser EULA durch den Evaluator entstanden sind, in das ausschließliche Eigentum von Bentley übergehen und dass Bentley diese Informationen für beliebige Zwecke offenlegen und nutzen kann, ohne dem Evaluator gegenüber irgendwelche Verpflichtungen einzugehen.
3. Vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen und Daten
(a) Der Evaluator erkennt an, dass die Testsoftware Software umfasst, die Eigentum von Bentley oder seinen Lizenzgebern ist und vertraulich behandelt wird, und dass alle Rechte, Titel und Interessen daran, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patente, Urheberrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse, Eigentum von Bentley oder seinen Lizenzgebern sind und vertraulich behandelt werden und darin verbleiben. Daher darf der Evaluator weder direkt noch indirekt vertrauliche oder geschützte Daten offenlegen oder sonstige Maßnahmen ergreifen, die zu einer unbefugten Offenlegung dieser Daten führen würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vervielfältigung von Daten, die dem Evaluator von Bentley zur Verfügung gestellt wurden.
(b) Die Freigabe vertraulicher Informationen an den Evaluator stellt keine Kommerzialisierung der Testsoftware dar, sondern dient AUSSCHLIESSLICH zu Testzwecken. Der Evaluator ist nicht berechtigt, die Bedingungen dieser EULA oder die Ergebnisse einer Bewertung durch den Evaluator im Rahmen dieser Vereinbarung ohne die schriftliche Zustimmung von Bentley an Dritte weiterzugeben. Auf Verlangen von Bentley muss der Evaluator die Rückgabe oder Vernichtung all dieser vertraulichen Informationen schriftlich bescheinigen.
(c) Für die Zwecke dieser EULA umfasst der Begriff „vertrauliche und geschützte Informationen“ unter anderem die Testsoftware, einschließlich ihrer Funktionalität, Leistung, ihres Geschäftszwecks, ihrer Spezifikationen, ihrer Dokumentation und dergleichen, die vom Evaluator durch die Verwendung der Testsoftware erzielten Testergebnisse, alle wesentlichen Daten, die sich auf die Verwendung der Testsoftware durch den Evaluator beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Defekte, Mängel, Fehler, Auslassungen, Umgehungslösungen, Funktionen, Verbesserungen, Aktualisierungen, Upgrades und andere Informationen, die sich typischerweise auf (eine) unveröffentlichte Version(en) von Computerprogrammen beziehen, sowie alle schriftlichen oder mündlichen Informationen, die sich auf die Testsoftware beziehen, einschließlich Pläne, Geschäfts- und Finanzinformationen, die Bentley dem Evaluator während der Laufzeit dieser EULA von Zeit zu Zeit offenlegen kann. Es besteht zwischen beiden Parteien Einvernehmen darüber, dass ALLE Informationen, die Bentley dem Evaluator während der Laufzeit im Zusammenhang mit der Testsoftware zur Verfügung stellt, vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen von Bentley sind.
(d) Die Parteien dürfen diese vertraulichen und geschützten Informationen nur für den in Abschnitt 1 oben genannten Zweck verwenden. Der Evaluator ist nicht berechtigt, die vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen ganz oder teilweise ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Bentley anderweitig zu verwenden. Dementsprechend verpflichtet sich der Evaluator, vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen nicht kommerziell zu nutzen, und der Evaluator darf die Testsoftware weder übersetzen, kopieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder dekompilieren, noch darf der Evaluator Kopien oder Übersetzungen jeglicher Dokumentation anfertigen. Darüber hinaus wird der Evaluator ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bentley keine Vorabberichte über die Testsoftware oder die vertraulichen und geschützten Informationen erstellen oder Vorabinterviews geben.
(e) Der Evaluator ist verpflichtet, die vertraulichen und geschützten Informationen streng vertraulich zu behandeln, die interne Offenlegung der vertraulichen und geschützten Informationen von Bentley auf Mitarbeitende zu beschränken, die einen legitimen Bedarf an deren Kenntnis haben, und die vertraulichen und geschützten Informationen von Bentley mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die der Evaluator beim Schutz seiner eigenen vertraulichen und geschützten Informationen aufwendet. Der Evaluator ist berechtigt, Kopien der Testsoftware nur in dem Umfang anzufertigen, der für die Zwecke dieser EULA erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Evaluator auch die Hinweise auf Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte von Bentley auf jeder dieser Kopien reproduziert und mit dem Hinweis „Testprodukt – Vervielfältigung und Vertrieb verboten“ versieht.
(f) Alle anderen von Bentley zur Verfügung gestellten Materialien, einschließlich der Dokumentation, dürfen in keiner Weise durch den Evaluator vervielfältigt werden. Das Original und alle Kopien der vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen verbleiben im Eigentum von Bentley und sind auf Verlangen an Bentley zurückzugeben.
4. Gewährleistungsausschluss
(a) Der Evaluator erkennt an, dass die Testsoftware nicht vollständig getestet wurde und Fehler oder Mängel enthalten wird, die nicht oder möglicherweise nicht behoben werden können. Der Evaluator erkennt ferner an, dass die Nutzung der Testsoftware die Übermittlung, das Hochladen, das Herunterladen, die Übersetzung oder die Übermittlung seiner Daten auf einen Server oder eine Computerplattform außerhalb der Kontrolle des Evaluators umfassen kann und dass bei der Übertragung, Übermittlung oder Übersetzung von Daten während der Nutzung der Testsoftware Fehler in den Daten auftreten können. Bentley weist den Evaluator darauf hin, die Eignung der Verwendung der Testsoftware für jeden Zweck selbst zu bestimmen. Bentley weist den Evaluator ferner darauf hin, die Testsoftware nicht in einer Produktionsumgebung zu verwenden.
(b) Der Evaluator erkennt an, dass Bentley keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung hat, die Testsoftware oder ein ähnliches oder kompatibles Produkt vorzustellen oder einzuführen. Der Evaluator erkennt an, dass alle von ihm im Rahmen dieser VEREINBARUNG durchgeführten Nutzungs-, Test-, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ausschließlich auf sein eigenes Risiko erfolgen. DEMENTSPRECHEND GIBT BENTLEY KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG ODER LEISTUNG DER TESTSOFTWARE, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
(c) DER EVALUATOR AKZEPTIERT DIE TESTSOFTWARE „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ UND BENTLEY ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZ MIT STRAFWIRKUNG, UNABHÄNGIG VON DER ART DES ANSPRUCHES, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ENTGANGENER GEWINNE, KOSTEN FÜR VERZÖGERUNGEN, AUSFALL VON LIEFERUNGEN, KOSTEN FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN ODER DOKUMENTATION ODER HAFTUNGEN GEGENÜBER DRITTEN, DIE AUS JEGLICHER QUELLE ENTSTEHEN, AUCH WENN BENTLEY AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
5. Folgen eines Verstoßes
(a) Der Evaluator erkennt an, dass:
i. Bentley durch die unbefugte Offenlegung der Testsoftware, der vertraulichen Informationen und der urheberrechtlich geschützten Informationen, die der Evaluator durch die Verwendung der Testsoftware erlangt hat, sowie durch eine andere als die hierin vorgesehene Verwendung der Testsoftware irreparable Rechtsverletzungen und Schäden entstehen werden;
ii. Zahlung von Schadenersatz möglicherweise keine ausreichende Entschädigung für die unbefugte Weitergabe der Testsoftware ist;
iii. Bentley berechtigt ist, ohne Verzicht auf weitere Rechte oder Rechtsmittel, die ihm nach dem Gesetz, dem Billigkeitsrecht oder der Satzung zur Verfügung stehen, solche Unterlassungs- oder Billigkeitsansprüche geltend zu machen, die von einem zuständigen Gericht als angemessen erachtet werden; und
(b) Ein Verstoß des Evaluators gegen diese EULA führt zur sofortigen Beendigung dieser EULA und kann zum Ausschluss von anderen von Bentley gesponserten Testsoftwareprogrammen führen, neben anderen Rechtsmitteln, die Bentley nach Gesetz oder Billigkeit zur Verfügung stehen.