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Änderungen des Programmvertrags

Wir haben vor kurzem unsere kommerziellen Programmvereinbarungen und die Art und Weise, wie diese ausgeführt werden, aktualisiert. In unseren Ressourcen finden Sie detaillierte Hinweise zu den Aktualisierungen, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zu den Änderungen an der Struktur und dem Inhalt unserer Verträge.
Bestehende Benutzer, die eine ausführliche Anleitung suchen, werden den Abschnitt über Rahmenänderungen ebenfalls hilfreich finden.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Der SELECT-Programmvertrag ist unser primärer Lizenzvertrag, in dem die rechtlichen Parameter für die Nutzung unserer Software und Dienste durch Kunden sowie die ihnen von Bentley zustehenden Rechte festgelegt sind. Obwohl der Vertrag den Titel „SELECT-Programmvertrag“ trägt, war er auch Voraussetzung für andere Lizenzprogramme, darunter Enterprise 365 (E365) und Enterprise 365 für den öffentlichen Sektor (EPS oder EPS-365).

Zusätzlich zu einer Inhaltsaktualisierung optimieren wir den Vertragsabschlussprozess im Einklang mit den Best Practices der Branche und unseren aktuellen Lizenzprogrammen für Unternehmen. Weitere Details zur Vertragsprozessänderung finden Sie in der folgenden Frage.

Vertragsstruktur: Die derzeitige SELECT-Programmvereinbarung ist eine Plattform oder ein Rahmenwerk mit Anhängen, die bestimmte Programmbedingungen oder Themenbereiche abdecken. Die neue Struktur umfasst drei separate Vereinbarungen, die für jedes unserer kommerziellen Programme (SELECT, E365, EPS) gelten; die Kunden schließen eine separate, eigenständige Vereinbarung für das kommerzielle Programm ab, das sie abonnieren. Die Kunden stimmen jetzt nur noch den Bedingungen zu, die für das jeweilige kommerzielle Programm gelten, für das sie ein Abonnement abgeschlossen haben. Weitere Informationen darüber, wie sich die neue Struktur von der vorherigen SELECT-Programmvereinbarung unterscheidet, finden Sie im Abschnitt „Rahmenänderungen“ weiter unten.  

Vertragsaktualisierung: Die letzte Aktualisierung des Vertrags erfolgte 2014, so dass eine Auffrischung fällig war. Um den Überprüfungsprozess zu erleichtern, werden wir eine redigierte Version für Vertragsmanager, Mitarbeiter im Bereich der Kundenakquise und alle anderen, die einen detaillierten Überblick über die Änderungen und deren Gründe benötigen, bereitstellen.

Mit diesem gestrafften Ausführungsprozess können wir einige Schritte vermeiden. Kunden erhalten ein Angebotsdokument, das eine URL enthält. Der Kunde kann diesem Link folgen und hat nicht nur Zugang zu den Vertragsbedingungen, sondern auch zu Leitfäden, in denen die neue Vertragsstruktur und die Unterschiede zwischen den alten und den neuen Verträgen erläutert werden. Durch die Annahme unserer Standardbedingungen können Kunden den Vertragsprozess einseitig abschließen, indem sie einfach ein unterzeichnetes Angebotsdokument an Bentley zurücksenden. Für viele Konten dürfte dies die Transaktionen (auf der Vertragsseite) erheblich beschleunigen.

Bei CSS ändert sich nichts, aber die CSS-Nutzungsbedingungen sind jetzt in die SELECT- und E365-Verträge eingebettet. E365-Gebühren MÜSSEN über CSS finanziert werden, daher sind diese Bedingungen immer für E365-Abonnements relevant. Nur bestimmte Angebote (z. B. PWDI) unter SELECT erfordern eine CSS-Finanzierung, sodass diese Bedingungen nur für Abonnenten relevant sind, wenn/falls sie CSS-zugelassene Dienste nutzen.

Bestehende Teilnehmer werden feststellen, dass der wesentliche Inhalt des neuen Vertragsrahmens dem des SELECT-Programmvertrags 2014 sehr ähnlich ist, von dem eine markierte Version hier verfügbar ist.

Unsere neue Vertragsstruktur ist um unsere kommerziellen Programmangebote herum organisiert, einschließlich Enterprise 365, Enterprise 365 für den öffentlichen Sektor und das SELECT-Programm selbst, mit einem eigenständigen, umfassenden Vertrag, der jedes kommerzielle Programmangebot regelt. Daher variiert der Inhalt jedes Vertrages je nachdem, welches kommerzielle Programm angeboten wird. Es gibt jedoch viele Vertragsabschnitte, die für alle kommerziellen Programmangebotsverträge gelten (siehe kursiv gedruckte Abschnitte in Tabelle 1).

Die neuen Bedingungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft und die Teilnehmer werden bei Verlängerung des Abonnements oder beim Abschluss eines neuen kommerziellen Programms/Produktangebots auf die neuen Nutzungsbedingungen umgestellt.

Tabelle 1: Anhänge in Bezug auf die neue Vertragsstruktur 2014

Ausgewählte Anhänge 2014

Abschnitte im neuen Vertragsrahmen

Geltungsbereich

Anhang A Vorteile des SELECT-Programms

Bedingungen des SELECT-Programms

•SELECT-Programmvertrag

Support- und Wartungsbedingungen

•SELECT-Programmvertrag
•E365-Programmvertrag
•EPS-Programmvertrag

Anhang E365

Bedingungen des E365-Programms

•E365-Programmvertrag

Anhang EPS

Bedingungen des EPS-Programms

•EPS-Programmvertrag

Anhang B Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

•SELECT-Programmvertrag
•E365-Programmvertrag
•EPS-Programmvertrag

Anhang C Professionelle Dienste

Dienstleistungsbedingungen

•SELECT-Programmvertrag
•E365-Programmvertrag
•EPS-Programmvertrag

Anhang F Bentley-Cloud-Angebote

Bedingungen des Cloud-Angebots

•SELECT-Programmvertrag
•E365-Programmvertrag
•EPS-Programmvertrag

Anhang CS

Bedingungen des Cloud-Service-Abonnements

•SELECT-Programm
•E365-Programm

 

Länderspezifische Bedingungen

•SELECT-Programmvertrag
•E365-Programmvertrag
•EPS-Programmvertrag

Tabelle 2: Neue Vertragsstruktur gemäß kommerziellem Programmangebot

SELECT-Programm

E365

EPS

Bedingungen des SELECT-Programms

Bedingungen des E365-Programms

Bedingungen des EPS-Programms

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Support- und Wartungsbedingungen

Support- und Wartungsbedingungen

Support- und Wartungsbedingungen

Dienstleistungsbedingungen

Dienstleistungsbedingungen

Dienstleistungsbedingungen

Bedingungen des Cloud-Angebots

Bedingungen des Cloud-Angebots

Bedingungen des Cloud-Angebots

CSS-Bedingungen

CSS-Bedingungen

Länderspezifische Bedingungen

Länderspezifische Bedingungen

Länderspezifische Bedingungen

 

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