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Erklärung zu Abschnitt 508

Erklärung zu Abschnitt 508 des Rehabilitationsgesetzes

Zugänglichkeit von Elektronik und Informationstechnologie für Menschen mit Behinderungen

Die Produkte von Bentley Systems, Incorporated („Bentley“) entsprechen den Normen für die Zugänglichkeit von Elektronik und Informationstechnologie (Electronic and Information Technology Accessibility Standards, „Normen“), die für Softwareprodukte im Rahmen der Federal Information Technology Accessibility Initiative festgelegt wurden, mit den folgenden Klarstellungen:

Bentley-Produkte sind in dem Maße konform, in dem die Hardware und das zugrunde liegende Betriebssystem mit den Normen übereinstimmen, und in dem Maße, in dem das Design und die Implementierung der verfügbaren IT-Systeme unterstützende Technologie verfügbar macht. Menschen mit Behinderungen benötigen unter Umständen spezielle, barrierefreie Software oder Peripheriegeräte, um Bentley-Produkte nutzen zu können.

Der Grad der Konformität von Bentley-Produkten mit den Normen kann nur im Zusammenhang mit den spezifischen IT-Systemen bestimmt werden, in die sie eingebaut werden sollen. Eine Klärung der Standards durch die beschaffenden Stellen, um die spezifischen Anforderungen an die Zugänglichkeit für die Softwareentwickler der Stelle zu definieren, wäre erforderlich, um zusätzliche, wenn überhaupt, spezifische Kompatibilität der Bentley-Produkte zu bestimmen.

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