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Geschäftsbedingungen – Angebot von Schulungsdienstleistungen von Bentley Institute

WICHTIG – SORGFÄLTIG LESEN: Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer Einzelperson oder einer einzelnen Geschäftseinheit) und Bentley Systems, Incorporated („Bentley“) für die auf dieser Website genannten Weiterbildungsdienste von Bentley Institute, die Kurse mit offener Registrierung, vor Ort und als E-Learning-Angebot sowie damit verbundene Schulungsdienste (die „Dienste“) umfassen können.

DURCH DIE ANMELDUNG FÜR KURSANGEBOTE VON BENTLEY INSTITUTE ODER ANDERE DIENSTE VON BENTLEY INSTITUTE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN, EINSCHLIESSLICH DER NACHSTEHENDEN GARANTIEAUSSCHLÜSSE, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND KÜNDIGUNGSBESTIMMUNGEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, SOLLTEN SIE SICH NICHT REGISTRIEREN ODER DIE DIENSTE VON BENTLEY INSTITUTE NUTZEN UND DIE SEITE SOFORT VERLASSEN.

Unbeschadet sonstiger Rechte kann Bentley diese Vereinbarung kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten.

Sobald Bentley die von Ihnen an Bentley zu zahlende Gebühr akzeptiert hat, sind Sie berechtigt, die hierin definierten Dienste und Materialien zu erhalten, und zwar, falls erforderlich, auf der Basis des jeweiligen Angebots im Detail.

Bentley behält sich das Recht vor, alle Aspekte der Dienste ohne vorherige Ankündigung zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Kurstitel, Kursbeschreibungen, Kursinhalte, Kursleiter, Orte, Daten und Preise.

In Verbindung mit den hier aufgeführten Bedingungen unterliegen die Abonnenten des Abonnementprogramms Enterprise Training den Bedingungen des Abonnementprogramms Enterprise Training, wie sie in der SELECT-Programmvereinbarung des Abonnenten und in Anlage D der Bentley SELECT Enterprise Training-Abonnements beschrieben sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen der SELECT-Programmvereinbarung, der Anlage D der Bentley SELECT Enterprise Training-Abonnements und den hier aufgeführten Bedingungen haben die SELECT-Programmvereinbarung und die Anlage D der Bentley SELECT Enterprise Training-Abonnements hinsichtlich der Anwendung der Geschäftsbedingungen für Enterprise Training-Abonnenten Vorrang.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind in Landeswährung angegeben und richten sich nach dem Ort der Schulungsaktivität. Bei Schulungsaktivitäten, die per Fernzugriff erbracht oder abgerufen werden, kann der Standort des Teilnehmenden zur Bestimmung der anwendbaren Währung und Gebühr herangezogen werden.

  • Die Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  • Die Preise beinhalten keine Kosten für Weisungspersonen, Schulungsteilnehmende, Ausstattung oder Einrichtungen, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
  • Die Preise enthalten keine Steuern, sofern zutreffend.

Akzeptierte Zahlungsformen:

  • Enterprise Training-Abonnements
  • Mengenrabattkäufe
  • Kaufanweisung

Als optionale Zahlungsmöglichkeiten bietet Bentley Institute auch Enterprise Training-Abonnements und Mengenrabattkäufe an. Einzelheiten zu diesen Angeboten finden Sie an anderer Stelle.

Weitere akzeptierte Zahlungsformen variieren je nach Land oder Region. Im Abschnitt „Sonderbestimmungen für bestimmte Standorte“ finden Sie Einzelheiten zu den Zahlungsformen, die an dem von Ihnen gewählten Standort akzeptiert werden.

Um die Anmeldung zu bestätigen, müssen die Zahlungen 14 Tage vor Beginn der Schulungsaktivität eingegangen sein. Bei asynchron durchgeführten Schulungen (zu denen einige von Bentley angebotene Formen des E-Learning gehören) muss die Zahlung vor Beginn der Schulungsaktivität sichergestellt sein.

Wird eine Kaufanweisung zur Bezahlung von Fortbildungsmaßnahmen erteilt, muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum eingehen.

Bentley behält sich das Recht vor, angemeldeten Teilnehmenden, deren Gebühren zu Beginn der Schulung noch nicht eingegangen sind, die Teilnahme zu verweigern.

Anmeldung und Teilnahme

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen angenommen. Bis zu 28 Tage vor Beginn der Schulungsaktivität können für Enterprise Training-Abonnenten und Nicht-Abonnenten Einschränkungen gelten.

Mit der Anmeldung geht der Schulungskandidat eine verbindliche Vereinbarung ein, und es wird davon ausgegangen, dass der Schulungskandidat über die erforderliche Befugnis verfügt, die für die Schulungsaktivität erforderlichen Mittel bereitzustellen.

Die Anmeldung kann online, per E-Mail, Telefon oder Fax erfolgen. Wenn Sie die Website nicht nutzen können, wenden Sie sich an Ihr Bentley-Büro vor Ort.

Zulassung der Anmeldung: Nach Erhalt eines Anmeldeantrags zu einer Schulungsaktivität sendet Bentley Institute dem Schulungskandidaten eine „Anmeldebescheinigung“ zu. Diese Anmeldebescheinigung ist keine Garantie dafür, dass die Schulungsaktivität stattfinden wird, sondern bestätigt, dass Bentley den Antrag des Kandidaten auf Anmeldung erhalten hat. Wenn kein Platz mehr frei ist, erhält der Kandidat einen Hinweis auf die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Eventuell erforderliche Reiseplanungen sollten NICHT vor Erhalt der offiziellen Anmeldebestätigung vorgenommen werden (siehe nächster Punkt).

Anmeldebestätigung: Wenn bestätigt wird, dass eine Schulungsaktivität stattfinden wird, in der Regel spätestens 14 Tage vor Beginn des Kurses, wird eine Anmeldebestätigung an den Kandidaten verschickt. Detaillierte Informationen über die Teilnahme an der Schulungsaktivität werden beigefügt. Diese Informationen können Einzelheiten über den Veranstaltungsort, einen Lageplan, den Zeitplan und/oder andere Einzelheiten enthalten. Die Kurszeiten werden gegebenenfalls vor Ort festgelegt.

Sobald eine Schulungsaktivität für einen Schulungskandidaten begonnen wurde, gilt sie als vollständig für diesen Kandidaten durchgeführt, der dann als Schulungsteilnehmender bezeichnet wird.

Stornierung, Umbuchung und Vertretung

Stornierung durch Bentley

Das Bentley Institute behält sich das Recht vor, seine Schulungsveranstaltungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung abzusagen. Für jeden Schulungskandidaten, der eine Anmeldung eingereicht und eine Anmeldebestätigung erhalten hat, wird sich das Bentley Institute bestmöglich bemühen, den Schulungskandidaten über etwaige Änderungen zu informieren.

Stornierung durch den Schulungskandidaten

Die Stornierung einer Anmeldung durch einen Schulungskandidaten muss Bentley Institute schriftlich mitgeteilt werden und unterliegt den folgenden Bedingungen:

Für Teilnehmende, deren Antrag auf Stornierung mehr als 14 Tage vor Beginn der Schulungsaktivität eingeht, entstehen keine Verpflichtungen.

Für Schulungskandidaten, deren Antrag auf Stornierung innerhalb von 8 bis 14 Tagen vor Beginn der Schulungsaktivität eingeht, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.

Für Schulungskandidaten, deren Antrag auf Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn oder nach Beginn der Schulungsaktivität eingeht, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 % der fälligen Gebühr erhoben.

Bei aufgezeichneten oder asynchronen Schulungsaktivitäten, bei denen es weder ein geplantes Startdatum oder eine Startzeit noch eine Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden gibt, kann eine Stornierung ohne Haftung jederzeit vor Beginn der Schulung erfolgen. Sobald die Schulungsaktivität begonnen wurde, wird sie als vollständig erbracht betrachtet und es werden keine Teilerstattungen gewährt.

Umbuchung auf eine andere Schulungsaktivität
Die Absicht eines Schulungskandidaten, eine andere Schulungsaktivität zu absolvieren, muss Bentley Institute schriftlich mitgeteilt werden und unterliegt den folgenden Bedingungen:

Der Kandidat ist für alle zusätzlichen Gebühren verantwortlich, die sich aus der Preisdifferenz zwischen der Schulungsaktivität, für die er angemeldet ist, und der gewünschten neuen Aktivität ergeben, zuzüglich der unten angegebenen zusätzlichen Verwaltungsgebühr.

Für Schulungskandidaten, deren Umbuchungsantrag mehr als 14 Tage vor Beginn der Schulungsaktivität eingeht, entstehen keine zusätzlichen Kosten, die über die Preisdifferenz hinausgehen.

Für Schulungskandidaten, deren Antrag auf Umbuchung innerhalb von 8 bis 14 Tagen vor Beginn der Schulungsaktivität eingeht, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von bis zu 25 % der ursprünglich fälligen Gebühr erhoben.

Für Schulungskandidaten, deren Antrag auf Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Schulungsaktivität eingeht, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 % der ursprünglich fälligen Gebühr erhoben.

Die Möglichkeit der Umbuchung kann nur einmal in Anspruch genommen werden, danach wird die Nichtteilnahme als Stornierung behandelt und unterliegt den Stornierungsbedingungen.

Vertretung 

Falls ein Schulungskandidat seiner Anwesenheitspflicht nicht nachkommen kann, kann er beantragen, dass eine andere Person ihn vertritt. Der Antrag muss vor Beginn der Schulungsaktivität schriftlich bei Bentley eingereicht werden. Bentley behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jegliche Vertretungsanfragen abzulehnen.

Wenn die Anmeldebestätigung und die Anweisungen für die Teilnahme am Kurs bereits an den Schulungskandidaten gesendet wurden, obliegt es dem Schulungskandidaten, sicherzustellen, dass der Ersatzteilnehmende die erforderlichen Informationen erhält.

Sonstiges

Vertraulichkeit und Datenschutz: Bentley behandelt alle Informationen, die von Kandidaten und Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, vertraulich und privat.

Sonderbestimmungen für bestimmte Arten von Angeboten

Offene Registrierung
Zurzeit keine verfügbar.

Kontospezifisch

Stornierung: Zusätzlich zu den vorstehenden Stornierungsbestimmungen haftet der Schulungskandidat im Falle einer Stornierung seitens des Schulungskandidaten für alle nicht erstattungsfähigen Kosten, die Bentley im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Durchführung der Schulungsaktivität entstanden sind.

Die Anmeldebestätigung enthält Informationen über die Räumlichkeiten, die Ausstattung und die Anforderungen an die Einrichtung.

Die Einrichtungen und Ausstattungen, die für Schulungsaktivitäten genutzt werden sollen, müssen von Bentley für geeignet befunden werden.

Es liegt in der Verantwortung des Schulungskandidaten, für angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen und einen angemessenen Versicherungsschutz für alle gemieteten Einrichtungen oder Ausstattungen gegen Verlust und/oder Beschädigung während der Mietdauer abzuschließen.

Live-Fernunterricht unter Anleitung einer Weisungsperson

Fernunterricht unter Anleitung einer Weisungsperson: Der Fernunterricht wird mithilfe zusätzlicher Fernunterrichtstechnologie durchgeführt. Dies erfordert einen zusätzlichen Schritt im Anmeldeverfahren, da die Schulungskandidaten ihr System für diese Lernumgebung konfigurieren müssen. Die Anmeldebestätigung enthält weitere Informationen zu diesem Verfahren.

Aufgezeichnetes Selbststudium auf Abruf

  • Derzeit keine verfügbar.

Sonderbestimmungen für bestimmte Standorte

Kanada

Zu den weiteren akzeptierten Zahlungsarten gehören:

  • Scheck
  • Kreditkarte

Vereinigtes Königreich

Buchungsformular: Ein Buchungsformular für Schulungsaktivitäten von Bentley Institute wird vor der Schulungsaktivität an eine benannte Kontaktperson geschickt. Das Buchungsformular muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Ausstellungsdatum ausgefüllt und unterschrieben an Bentley Systems (UK) Ltd zurückgesendet werden. Die Bestätigung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

Vereinigte Staaten

Zu den weiteren akzeptierten Zahlungsarten gehören:

  • Scheck
  • Kreditkarte

Geltendes Recht

  • Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Pennsylvania, Vereinigte Staaten.

Eigentumsrechte

Urheberrecht: Alle Eigentums- und Urheberrechte an den Kursunterlagen und anderen Materialien, die in Verbindung mit den Diensten zur Verfügung gestellt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Videos, Audio, Musik und Text), einschließlich aller begleitenden gedruckten Materialien und aller Kopien der zugehörigen Bentley-Softwareanwendung (zusammen die „Materialien“) sind Eigentum von Bentley oder seinen Lieferanten. Die Softwareanwendung ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Daher müssen Sie die Materialien wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln, das den Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegt.

Einreichungen: Sollten Sie sich dazu entschließen, Materialien oder andere Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ideen, Konzepte oder Techniken für neue oder verbesserte Dienste und Produkte) an die Bentley-Website zu übermitteln, sei es in Form von Informationen, Rückmeldungen, Daten, Fragen, Kommentaren, Vorschlägen oder Ähnlichem, so erklären Sie sich damit einverstanden, dass solche Übermittlungen uneingeschränkt und als nicht vertraulich gelten, und Sie gewähren Bentley und seinen Rechtsnachfolgern automatisch eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben, diese zu verwenden, zu kopieren, zu übertragen, zu vertreiben, davon abgeleitete Werke zu erstellen, anzuzeigen und auszuführen.

Gewährleistungsausschluss

DIE DIENSTE UND DIE ZUGEHÖRIGEN MATERIALIEN WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ BEREITGESTELLT. BENTLEY UND SEINE LIEFERANTEN GARANTIEREN NICHT FÜR DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTE UND DER DAZUGEHÖRIGEN MATERIALIEN ERZIELEN. BENTLEY UND SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF TITEL ODER VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

JEGLICHE HAFTUNG VON BENTLEY, DIE SICH AUS DER ERBRINGUNG ODER NICHTERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN ODER DER BEREITSTELLUNG VON MATERIALIEN ERGIBT, BESCHRÄNKT SICH AUSSCHLIESSLICH AUF DIE RÜCKERSTATTUNG DER GEBÜHREN, DIE BENTLEY VON IHNEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER REGISTRIERUNG FÜR DIE DIENSTE ERHALTEN HAT. IN KEINEM FALL HAFTEN BENTLEY ODER SEINE LIEFERANTEN FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER BESONDERE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER ENTGANGENER EINSPARUNGEN, SELBST WENN EIN VERTRETER VON BENTLEY AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, ODER FÜR ANSPRÜCHE VON DRITTEN.

In einigen Staaten oder Gerichtsbarkeiten ist der Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen Schäden, Folgeschäden oder besonderen Schäden oder der Ausschluss von stillschweigenden Garantien oder Beschränkungen der Dauer einer bestimmten Garantie nicht zulässig, sodass die oben genannten Beschränkungen möglicherweise nicht auf Sie zutreffen.

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