Erklärung von Bentley zum Datenschutzschild und zu grenzüberschreitenden Datenübermittlungen
Hinweis: Bentley verlässt sich bei grenzüberschreitenden Datenübertragungen nicht auf den Datenschutzschild. Wir halten uns jedoch weiterhin an das Rahmenwerk. Um unsere Zertifizierung einzusehen, besuchen Sie https://www.privacyshield.gov/list.
Bentley hat die Zertifizierung der Rahmenvereinbarung zum EU-US-Datenschutzschild („Datenschutzschild“) in Bezug auf die Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten (laut Definition der Grundsätze des Datenschutzschilds), die aus der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in die USA übertragen werden, gemäß den Vorgaben des US-Handelsministeriums erhalten. Bentley hat bestätigt, dass es die Grundsätze des Datenschutzschildes in Bezug auf Hinweise, Wahlmöglichkeiten, die Weitergabe, die Sicherheit, die Datenintegrität, den Zugang und die Durchsetzung für solche personenbezogenen Daten einhält. Um mehr über den Datenschutzschild zu erfahren, eine Liste der Unternehmen anzusehen, die derzeit unter dem Datenschutzschild zertifiziert sind, oder die Zertifizierung von Bentley einzusehen, besuchen Sie https://www.privacyshield.gov/list.
Bentley erkennt an, dass der Datenschutzschild vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde und dass weitere Gespräche zwischen dem US-Handelsministerium und der Europäischen Kommission zur Lösung dieses Problems geführt werden.
Bentley ist sich bewusst, dass einige seiner Kunden und Anwender möglicherweise Fragen zu den Auswirkungen dieser Entscheidung auf ihre Geschäftspraktiken haben.
Bentley bietet seinen Kunden seit Langem die Wahl zwischen dem Datenschutzschild und den Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCCs) zum Schutz grenzüberschreitender Datenübermittlungen an. Bentley bietet seinen Kunden weiterhin die neueste Version der SCCs an und verfolgt dabei aufmerksam die Vorgaben der EU-Datenschutzaufsichtsbehörden, der Europäischen Kommission und des US-Handelsministeriums.
Bentley hat sich verpflichtet, Ihre Daten im Zuge der Weiterentwicklung von Datenschutzbelangen und -bestimmungen zu schützen. Wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer, um mit der Ausführung der neuesten Version von SCCs zu beginnen.
Bei weiteren Fragen oder Bedenken kontaktieren Sie den Datenschutzbeauftragten von Bentley.